- Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen (Abwägung)
- Satzungsbeschluss
Beschlussentwurf:
1. Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 1 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
I/A) Äußerungen
der Öffentlichkeit:
I/A 1 Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit
I/A 2 Evangelisch - freikirchliche Gemeinde
Opladen e.V.
Humboldtstraße 65-67
51379 Leverkusen
I/A 3 Dipl.- Ing. A. Fechner
Kinderhausen 10
51381 Leverkusen
I/A 4 Jüdt, Bernd
Menchendahler Straße 25
51378 Leverkusen
I/A 5 Boden, Heinz
Schlebuscher Heide 12
51375 Leverkusen
I/A 6 Rechtsanwälte
Mauel & Kollegen für Firma Bender Recycling GmbH & Co KG / Gabriele
Bender
Robert-Blum-Straße 72-78
51379 Leverkusen
I/A 7 Rechtsanwälte
Mauel & Kollegen für Raiffeisen-Erzeugergenossenschaft Bergisch Land und
Mark e. G.
Robert-Koch-Straße 25-27
51379 Leverkusen
I/B) Äußerungen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
I/B 1 Deutsche Telekom Technik GmbH
Postfach 10 07 09
44782 Bochum
I/B 2 Bezirksregierung Düsseldorf
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Postfach 30 08 65
40408 Düsseldorf
I/B 3 Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
I/B 4 Bundesamt
für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der
Bundeswehr
Wilhelm-Raabe-Straße 46
40470 Düsseldorf
I/B 5 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG
FB TNR, TNS und TZL
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
I/B 6 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG
FB TZA
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
I/B 7 Deutsche Bahn Netz AG
Schlägelstraße 12
40227 Düsseldorf
I/B 8 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
I/B 9 Telefónika Germany GmbH & Co. OHG
Überseering 33a
22297 Hamburg
I/B 10 NABU –
Stadtverband Leverkusen
Bund für Umwelt und
Naturschutz Deutschland e.V.
LNU –
Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt
I/B 11 Deutsche Bahn
AG
DB
Immobilien, Region West
Deutz-Mülheimer-Straße 22-24
50679 Köln
I/B 12 Geologischer
Dienst NRW
Postfach 10 07 63
47707 Krefeld
I/B 13 Rheinisch-Bergischer
Kreis
Amt 67
Planung und Landschaftsschutz
Postfach 20 04 50
51434 Bergisch Gladbach
I/B 14 IHK Köln
Geschäftsstelle Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
I/B 15 Landesbetrieb
Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Rhein-Berg
Albertstraße 22
51643 Gummersbach
I/B 16 LVR – Amt für
Bodendenkmalpflege
Endenicher Straße 133
53115 Bonn
2. Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/B) wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlage 2 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
II/A)
Stellungnahmen der Öffentlichkeit:
II/A 1 Benedikt Rees
Blankenburg 15
51381 Leverkusen
III/A 2 Rechtsanwälte Mauel & Kollegen für Frau
Gabriele Bender
Eigentümerin Liegenschaft Robert-Blum-Straße 72-78
sowie für Firma Bender Recycling GmbH & Co.KG
51379 Leverkusen
II/A 3 Rechtsanwälte
Mauel & Kollegen für Leverkusen für Raiffeisen-Erzeugergenossenschaft
Bergisch Land und Mark e. G.
Robert-Koch-Straße 25-27
51379 Leverkusen
II/B)
Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
II/B 1 Amprion GmbH
Rheinlanddamm 24
44139 Dortmund
II/B 2 Bezirksregierung
Köln
Abfallwirtschaft
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
II/B 3 Westnetz
GmbH
Florianstraße 15-21
44139 Dortmund
II/B 4 Deutsche
Telekom Technik GmbH
Postfach 10 07 09
44782 Bochum
II/B 5 Bezirksregierung
Köln
Dezernat 53
Zeughausstraße 2-10
50667 Köln
II/B 6 Energieversorgung
Leverkusen GmbH & Co. KG
Overfeldweg 23
51371 Leverkusen
II/B 7 Landesbetrieb
Straßenbau NRW
Regionalniederlassung Rhein-Berg
Albertstraße 22
51643 Gummersbach
II/B 8 Vodafone GmbH
D2-Park 5
40878 Ratingen
II/B 9 Polizeipräsidium
Köln
Walter-Pauli-Ring 2-6
51103 Köln
II/B 10 NABU Stadtverband Leverkusen
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
e.V.
LNU – Landesgemeinschaft Naturschutz und
Umwelt
II/B 11 PLEdoc GmbH
Postfach 12 02 55
45312 Essen
II/B 12 IHK Köln
Geschäftsstelle
Leverkusen/Rhein-Berg
An der Schusterinsel 2
51379 Leverkusen
II/B 13 Deutsche Bahn AG
DB Immobilien, Region West
Deutz-Mülheimer-Straße 22-24
50679 Köln
3. Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath", bestehend aus Planzeichnung in 2 Blättern (Anlagen 4.1 und 4.2 der Vorlage) und textlichen Festsetzungen (Anlage 5 der Vorlage) wird gemäß § 10 Baugesetzbuch – BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I S. 1748), in Verbindung mit
· der Baunutzungsverordnung – BauNVO in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11.06.2013 (BGBl. I S. 1548)
und
· § 86 Landesbauordnung - BauO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.03.2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.05.2014 (GV. NRW. S. 294)
sowie
· § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i.d.F.d.B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878)
als Satzung beschlossen.
4. Die als Anlage 6 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan einschließlich des Umweltberichtes wird gebilligt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Stein Märtens Deppe
(in Vertretung des
Oberbürgermeisters)
Begründung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat in seiner Sitzung am 03.11.2014 die erneute Aufstellung, die Umbenennung des Planverfahrens sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" beschlossen (Vorlage 2014/0050).
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum von 21.01.2014 bis zum 05.02.2014 statt.
Die vorgebrachten Äußerungen wurden geprüft und soweit möglich berücksichtigt.
Zu den eingegangenen Äußerungen wurde ein Abwägungsvorschlag der
Verwaltung erarbeitet.
Die öffentliche
Auslegung des Bebauungsplanes und die
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte
im Zeitraum vom 06.01.2015 bis
einschließlich 05.02.2015.
In den drei eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen der
Öffentlichkeit wurden u. a. der städtebauliche Nutzen des Gesamtprojektes sowie
der Sinn der Neuen Bahnallee in Frage gestellt. Darüber hinaus gab es Hinweise zur
Berücksichtigung der
angrenzenden Betriebe und zur
allgemeinen Lärmproblematik. Ferner
wurde u. a. bemängelt, dass vor Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes bereits
Bäume gefällt wurden.
Die dreizehn abwägungsrelevanten Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange betrafen im Wesentlichen Hinweise zu benachbarten genehmigungsbedürftigen
Anlagen (gem. 4. BlmSchV), zur Hochspannungsfreileitung und ihrer Schutzstreifen im
Geltungsbereich (Blatt 2) – Alkenrath, zu Versorgungsleitungen sowie zum Abstimmungsbedarf zur
Ausführungsplanung der südlichen
Anbindung an die Fixheider Straße durch den Straßenbaulastträger. Des Weiteren wurden das Verfahren zur
Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung und die ausreichende Größe der
Ausgleichsmaßnahme in Alkenrath angezweifelt.
Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurde ein Abwägungsvorschlag der
Verwaltung erarbeitet.
Der Planung grundsätzlich entgegenstehende Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III, bestehend aus dem Gebietsbereich für Leverkusen-Opladen (Blatt 1) und dem Gebietsbereich für Leverkusen-Alkenrath (Blatt 2), sieht auf Blatt 1 die Festsetzung einer Straßenverkehrsfläche in Leverkusen-Opladen vor. Um dem dadurch ausgelösten Handlungsbedarf für Eingriffe in Natur und Landschaft nachzukommen, wird auf Blatt 2 in Leverkusen-Alkenrath eine ca. 4 ha umfassende Maßnahmenfläche für den Artenschutz als Lebensraum für die streng geschützte Kreuzkröte festgesetzt.
Durch den Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III wird es ermöglicht, den Trassenverlauf der „Neuen Bahnallee“ als direkte Nord-Süd-Verbindung zwischen Rat-Deycks-Straße/
Rennbaumstraße (L 219) und Fixheider Straße (L 288), parallel zu den Bahngleisen, anzulegen. Hierbei berücksichtigt werden die Verknüpfungspunkte zu dem bestehenden Straßennetz in Opladen. In Höhe der heutigen Campusbrücke ist ein Kreisverkehr innerhalb der festgesetzten Straßenverkehrsfläche geplant. Die Anbindung der Bahnallee im Süden an die Robert-Blum-Straße erfolgt über einen ovalen Kreisverkehr; die Vernetzung mit der Fixheider Straße (L 288) ist südlich der Fixheider Straße, ausgehend von dem dort geplanten Kreisverkehr auf der Robert-Blum-Straße, über eine Richtung Westen hochgeführte Rampe vorgesehen.
Ziele der Planung sind
- eine Verkehrsentlastung für die derzeitige Nord-Süd-Verbindung über die Bahnallee, die Humboldtstraße und die Robert-Koch-Straße,
- die Übernahme der Erschließungsfunktion für die neu entstehenden Quartiere,
- die Schaffung der Voraussetzungen zur städtebaulichen Entwicklung der Westseite der „neuen bahnstadt opladen“ sowie
- die Festsetzung einer Kompensationsfläche im Stadtteil Alkenrath zur Sicherung und Entwicklung des Lebensraums der Kreuzkröte.
Der Bebauungsplan Nr. 208 A/II, III "Opladen - nbso/Westseite - Neue Bahnallee und Alkenrath - westlich Schlebuschrath" betrifft einen Teilbereich des Städtebauprojekts
zur Entwicklung der neuen bahnstadt Opladen, westlich der Bahngleise in Leverkusen-Opladen. Das Projekt „neue bahnstadt opladen/Westseite“ hat, nach Verlegung der Güterzugstrecke, auf den dann frei werdenden Flächen die Entwicklung neuer Stadtquartiere in zentraler Lage Opladens zum Gegenstand. Das Bebauungsplanverfahren Nr. 208 A/II, III steht in unmittelbarem Kontext zum Bebauungsplan Nr. 208 B/II „Opladen – nbso/Westseite - Quartiere“, der die städtebaulichen Entwicklung der Bahnstadt-Westseite planungsrechtlich vorbereitet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Bebauungsplan: Herr Hennecke / FB 61 / 6135
bzw. Herr Burau / 6100
Kosten- und Finanzierungsplan: Frau Rottes
/ nbso / 6191
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben einer Gemeinde. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Mit diesem Bebauungsplanverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Herstellung der städtischen Verkehrsinfrastruktur auf den Flächen der nbso/Westseite geschaffen. Des Weiteren werden die Maßnahmen zum Artenschutz, die durch diesen Bebauungsplan ausgelöst werden, planungsrechtlich vorbereitet und gesichert.
Das Planverfahren zum Projekt neue bahnstadt opladen/Westseite ist im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen am 14.10.2013 beschlossenen Arbeitsprogrammes „Verbindliche Bauleitplanung 2013/2014" (Vorlage Nr. 2013/2013) als TOP-Projekt enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Kosten- und Finanzierungsplan zur Gesamtmaßnahme der nbso GmbH
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Nach Angaben der nbso GmbH stellen sich die Kosten wie folgt dar:
• Erstellung Verkehrsflächen: ca. 9,19 Mio. €,
• Kompensationsmaßnahmen Artenschutz: ca. 150.000 €.
Die o. g. Angaben enthalten keine Kosten für Grunderwerb und Tierrettungsmaßnahmen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Nach Angaben der nbso GmbH sind für die jährlichen Wartungs- und Betriebskosten im Verkehrsbereich (Signalanlagen) 3.500,00 € zu veranschlagen. Die dauerhafte Pflege der Artenschutzmaßnahme in Schlebuschrath soll durch eine Beweidung in Zusammenarbeit mit einem Weidepächter erfolgen, so dass hier allenfalls mit sehr geringen Pflegeaufwendungen seitens der Stadt Leverkusen zu rechnen ist.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
ja |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Eine Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 208
A/II,III ist im Rahmen des Bauleitplanverfahrens bereits erfolgt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
ja |
nein |
nein |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Der
Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan
Nr. 208 A/II, III ist vor dem Hintergrund
der zeitnahen Beantragung von Fördermitteln für den Neubau der Haupterschließungsstraße
„Neue Bahnallee“ dringend geboten.
Die
Grundlagenarbeiten zur Vorbereitung des Beschlusses über die Abwägung und des
Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes konnten nicht bis zum turnusmäßigen Abgabetermin für die Beratung der
Vorlage fertig gestellt werden. Daher erfolgt die Abgabe der Beschlussvorlage
über den Nachtrag.