Kenntnisnahme:
Der Bericht über die geleistete Arbeit im Bereich Schuldnerberatung
wird zur Kenntnis genommen.
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Ausgangssituation
Mit der Vorlage Nr. R 117/16. TA vom 07.03.2005 wurde die Verwaltung
beauftragt, mit den Schuldnerberatungsstellen Verträge abzuschließen, in denen
die Arbeitsverteilung, Finanzierung und die Wirkungen der Arbeit geregelt
werden.
Durch eine Kooperation der Schuldnerberatungsstellen mit der
Arbeitsgemeinschaft Leverkusen (AGL) und der Stadtverwaltung Fachbereich
Soziales soll nicht nur ein intensiver Austausch über den Beratungsstand
stattfinden, sondern auch die Wirkungen der Schuldnerberatung in
Qualitätszirkeln laufend beobachtet und weiterentwickelt werden.
Im April 2005 wurden mit den drei vorhandenen Schuldnerberatungsstellen
- Sozialdienst Kath. Männer
- Diakonisches Werk
- Arbeiterwohlfahrt
Wirkungsvereinbarungen abgeschlossen.
Aktueller
Anlass
Gem. § 5 der
Wirkungsvereinbarungen ist zwischen den Schuldnerberatungsstellen und der Stadt
ein regelmäßiges Berichtswesen vorgegeben.
Über die aktuelle
Entwicklung der Arbeit soll jährlich dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und
Senioren berichtet werden.
In diesem Jahr steht
im Vordergrund:
- gemeinsamer Jahresbericht der Schuldnerberatung in Leverkusen
- gesellschaftliche Einbindung von Schuldnerberatung /
Einzelfallbeispiel
In der Sitzung wird
von den Schuldnerberatungsstellen ein mündlicher Bericht zur Tätigkeit erstattet.
Es werden zum gesamten Bereich Schuldnerberatung Fragen beantwortet und
Anregungen entgegengenommen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Groll /FB 50 / Tel.: 5036
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |