Betreff
Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal und Entgeltordnung für das Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen
Vorlage
2015/0472
Aktenzeichen
bo-sch-kos
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.         Die am 01.01.2014 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung der

Hallenbäder und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird zum 15.05.2015 aufgehoben.

 

2.         Die am 01.01.2014 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) wird zum 30.06.2015 aufgehoben.

 

3.         Die “Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3) wird beschlossen und tritt am 16.05.2015 in Kraft.

 

4.         Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4) wird beschlossen und tritt am 01.07.2015 in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung                        In Vertretung

Buchhorn                                        Stein                           Adomat

 

 

Begründung:

 

1.

Wegfall der Saisonkarte zur bedarfsoptimierten Anpassung der Nutzung des Freibades Wiembachtal

 

Um die Wirtschaftlichkeit des Bades, vor allem während der Freibadsaison zu optimieren, wurde das Benutzerverhalten der Kunden durch Analyse der betriebswirtschaftlichen Basisdaten des Rechnungswesens und der Auswertung von Besucherzahlen während der Freibadsaison unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen analysiert. Die Ergebnisse ergaben, dass sich das Nutzerverhalten und die Wetterbedingungen in den letzten Jahren grundlegend verändert haben. Die Nachfrage für die Saisonkarte „Freibadsaison“ ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2014 wurden nur 21 Saisonkarten verkauft.

 

Hohe Energiekosten sind bei längerer Schlechtwetterperiode trotz verstärkt eingesetzter moderner Energiespartechnik, nicht zu vermeiden. Die Möglichkeiten der Einsparungen bei den Personalkosten durch effektiveren Personaleinsatz wurden vom Sportpark Leverkusen unter Beachtung der rechtlichen Rahmenvorgaben in den vergangenen Jahren optimiert.

 

 

Ausgangslage:

 

Ø  Sonnenschein und + 25°C Lufttemperatur sind kein Garant mehr für hohe Besucherzahlen

 

Ø  Erst bei Temperaturen > 30 °C und an 2-3 aufeinander folgenden Sonnentagen strömen die Besucher ins Freibad; in den letzten drei Jahren gab es nur wenige aufeinander folgende Schönwettertage (3-4 Tage)

 

Ø  In den zurückliegenden 3 Jahren gab es in den 3 Monaten Freibadsaison im Schnitt 10 besucherstarke Tage mit mehr als 1.000 Besuchern

 

Ø  In der Saison 2014 kamen an 47 Tagen von 92 Tagen im Schnitt 57 Besucher/Tag

 

Daraus ergibt sich die Notwendigkeit folgende Anpassungen vorzunehmen, um die vorhandenen Einsparpotentiale zu generieren:

 

Ø    Reduzierung des Zeitraumes für die Freibadsaison von Anfang Juni bis

Ende August

 

 

4Insbesondere die tieferen Nachttemperaturen im Mai von bis zu 5°C erfordern einen erhöhten Energiebedarf zur Erwärmung      des Beckenwassers.

 

4Erfahrungsgemäß kommen im Mai, selbst bei schönem Wetter nur wenige Besucher/Tag ins Freibad.

 

4Mit Abschluss der Sommerferien im August lässt selbst bei schönerem Wetter der Besucherandrang dramatisch nach.

 

4Personalkosten können eingespart werden.

 

Ø    Reduzierung der Öffnungszeiten auf 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr für die Freibadsaison

 

4Die bisherigen Öffnungszeiten sahen einen Öffnungszeitraum von Montag bis Freitag von 06:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag/Sonntag von 08:00 Uhr bis 19:30 Uhr vor.

 

4Durch die Reduzierung der Öffnungszeiten morgens von 06:30 Uhr auf 08:00 Uhr und abends von 19:30 Uhr auf 18:00 Uhr lassen sich überwiegend Personalkosten einsparen. Bei schönem Wetter und hohem Besucheraufkommen bleibt das Freibad bis 19:30 Uhr geöffnet.

 

4Die Frühschwimmer können weiterhin im Hallenbad von montags bis freitags in der Zeit von 06:30 Uhr bis 08:00 Uhr schwimmen.

 

 

Ø    Erforderliches Saisonpersonal wird künftig durch einen externen Dienstleister gestellt

           

4Zur Freibadsaison wurden bisher zusätzlich erforderliche Saisonfachkräfte (Kasse, Service, Rettungsschwimmer) durch den SPL befristet eingestellt. Schon seit 2 bis 3 Jahren besteht aber schon die Problematik, genügend Fachkräfte für die Freibadsaison gewinnen zu können.

 

4Wie bereits in den Vorjahren auch schon praktiziert, soll in Abstimmung mit dem Personalrat, durch den Einsatz eines externen Personaldienstleisters das Saisonpersonal dem tatsächlichen Bedarf flexibel angepasst werden. Im Falle einer witterungsbedingten Schließung des Freibades fallen dann keine Personalkosten an.

 

Ø    Schließung des Freibades bei schlechtem Wetter

 

4Durch die Schließung bei schlechtem Wetter lassen sich neben den Personalkosten auch die Energie- und Betriebskosten einsparen.

 

4Das Hallenbad kann in der Sommersaison außerhalb der Ferien zu den bekannten Öffnungszeiten genutzt werden. In den Sommerferien steht das Hallenbad dann auch ausschließlich der Öffentlichkeit zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Ø    Wegfall der Saisonkarte Freibäder

 

4Mit der Umsetzung der obigen Anpassungen/Einsparpotentiale kann das Angebot einer Saisonkarte Freibäder nicht länger aufrechterhalten werden. Die Nachfrage nach der Saisonkarte besteht nur noch in geringem Umfang (2014 wurden 21 Stück verkauft) und verursacht einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.

 

Durch die Aufgabe der Saisonkarte können die bereits aufgezeigten Einsparpotentiale umgesetzt werden.

 

4Der Wegfall der Saisonkarte führt in der „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3) zu entsprechenden Änderungen.

 

Darüber hinaus ist vorgesehen, die Erwärmung des Freibadaußenbeckens ausschließlich und klimaneutral über die vorhandene Solarabsorberanlage vorzunehmen. Dies ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann hierdurch auch in der Übergangszeit eine entsprechende Wassertemperatur erreicht werden.

 

Die Energiezuführung durch die Abwärme des BHKW erfolgt nicht mehr. Die Abwärme wird künftig ausschließlich für die Energieversorgung (Duschwarmwasser, Beckenwasser, Lüftungsanlage) des Hallenbades verwendet. 

 

 

2.

Umsatzsteuererhöhung im Saunabereich ab dem 01.07.2015

 

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regelungen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (von derzeit 7%) bei Heilbädern neu gefasst. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können nur noch reine Leistungen der Gesundheitsvorsorge steuerbegünstigt sein. Saunabäder mögen zwar einen positiven Einfluss auf Wohlbefinden und Gesundheit haben, stellen aber in diesem engeren Sinne kein Heilbad dar.

 

Die Neuregelung erfasst sowohl die klassischen Anbieter von Saunabädern, bei denen das Saunaangebot im Vordergrund steht, aber auch Anbieter, die neben einem Saunaangebot auch noch weitere Leistungen  (Fitness-Studio o.ä.) anbieten.

 

Für den Sportpark Leverkusen bedeutet dies, dass die vom BMF vorgeschriebene Umsatzsteuererhöhung bei Saunaeintrittspreisen von 7 % auf 19 % ab dem 01.07.2015 auch für die Park-Sauna im Freizeitbad CaLevornia anzuwenden ist.

 

Der Sportpark Leverkusen sieht sich gezwungen, die Umsatzsteuererhöhung  komplett an den Saunabesucher weiterzugeben. Eine betriebliche Kompensation der Steuererhöhung ist für den Sportpark Leverkusen nicht möglich.

 

 

 

 

Dies führt zwangsläufig zu einer Preiserhöhung der derzeitigen Eintrittspreise für die

Park-Sauna, die sich wie folgt auswirkt:

Entgelt

Aktuell

 

Entgelt

Neu

Incl.

7% Mwst 

Incl.

19% Mwst.

Ab

01. Juli 2015  

2 Stunden Tarif

15,00 €

16,68 €

17,00 €

4 Stunden Tarif

17,00 €

18,91 €

19,00 €

Tageskarte

19,00 €

21,13 €

21,00 €

Mondscheintarif

14,00 €

15,57 €

16,00 €

 

 

Die Einzelpreise für den 120 Min. Tarif, den 240 Min. Tarif, die Tageskarte und den Mondscheintarif der Park-Sauna sollen durchgängig um 2 Euro erhöht werden.

 

Verglichen mit anderen Marktbegleitern zeigt sich jedoch, dass die Park-Sauna auch nach dieser Preiserhöhung weiterhin ein vorteilhaftes Preis-Leistung-System für ihre Kunden bietet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Prepaid-Vorteilskarten

Bronze (5 % Ermäßigung)                      100 €

Silber (10 % Ermäßigung)                      200 €

Gold (15 % Ermäßigung)                       300 €

Platin (30 % Ermäßigung)                      600 €

 

 

Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia des Sportpark

Leverkusen“ (Anlage 2) wird aufgehoben und durch die „Entgeltordnung für die

Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“

(Anlage 4) ersetzt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0472

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Kostka, SPL, 0214-8684013

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

-

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

-

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

-

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

-

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

(ja) [nein)

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

-      entfällt

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

(ja) [nein)

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]