Beschlussentwurf:
1. Die am 01.01.2014 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung der
Hallenbäder und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 1) wird zum 15.05.2015 aufgehoben.
2. Die am 01.01.2014 in Kraft getretene “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 2) wird zum 30.06.2015 aufgehoben.
3. Die “Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3) wird beschlossen und tritt am 16.05.2015 in Kraft.
4. Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 4) wird beschlossen und tritt am 01.07.2015 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
1.
Wegfall der
Saisonkarte zur bedarfsoptimierten Anpassung der Nutzung des Freibades
Wiembachtal
Um die Wirtschaftlichkeit des Bades, vor
allem während der Freibadsaison zu optimieren, wurde das Benutzerverhalten der
Kunden durch Analyse der betriebswirtschaftlichen Basisdaten des
Rechnungswesens und der Auswertung von Besucherzahlen während der Freibadsaison
unter Berücksichtigung der Wetterbedingungen analysiert. Die Ergebnisse
ergaben, dass sich das Nutzerverhalten und die Wetterbedingungen in den letzten
Jahren grundlegend verändert haben. Die Nachfrage für die Saisonkarte
„Freibadsaison“ ist seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2014 wurden nur 21
Saisonkarten verkauft.
Hohe
Energiekosten sind bei längerer Schlechtwetterperiode trotz verstärkt
eingesetzter moderner Energiespartechnik, nicht zu vermeiden. Die Möglichkeiten
der Einsparungen bei den Personalkosten
durch effektiveren Personaleinsatz wurden vom Sportpark Leverkusen
unter Beachtung der rechtlichen Rahmenvorgaben in den vergangenen Jahren
optimiert.
Ausgangslage:
Ø
Sonnenschein und + 25°C Lufttemperatur sind kein
Garant mehr für hohe Besucherzahlen
Ø
Erst bei Temperaturen > 30 °C und an 2-3
aufeinander folgenden Sonnentagen strömen die Besucher ins Freibad; in den letzten drei Jahren gab es nur wenige
aufeinander folgende Schönwettertage (3-4 Tage)
Ø
In den zurückliegenden 3 Jahren gab es in den 3
Monaten Freibadsaison im Schnitt 10 besucherstarke Tage mit mehr als 1.000
Besuchern
Ø
In der Saison 2014 kamen an 47 Tagen von 92 Tagen im
Schnitt 57 Besucher/Tag
Daraus
ergibt sich die Notwendigkeit folgende Anpassungen vorzunehmen, um die
vorhandenen Einsparpotentiale zu generieren:
Ø
Reduzierung des Zeitraumes für die Freibadsaison von
Anfang Juni bis
Ende August
4Insbesondere die tieferen Nachttemperaturen im Mai von bis zu 5°C
erfordern einen erhöhten Energiebedarf zur Erwärmung des Beckenwassers.
4Erfahrungsgemäß kommen im Mai, selbst bei schönem Wetter nur wenige
Besucher/Tag ins Freibad.
4Mit Abschluss der Sommerferien im August lässt selbst bei schönerem
Wetter der Besucherandrang dramatisch nach.
4Personalkosten können eingespart werden.
Ø
Reduzierung der Öffnungszeiten auf 08:00 Uhr bis 18:00
Uhr für die Freibadsaison
4Die bisherigen Öffnungszeiten sahen einen Öffnungszeitraum von Montag bis
Freitag von 06:30 Uhr bis 19:30 Uhr und Samstag/Sonntag von 08:00 Uhr bis 19:30
Uhr vor.
4Durch die Reduzierung der Öffnungszeiten morgens von 06:30 Uhr auf 08:00
Uhr und abends von 19:30 Uhr auf 18:00 Uhr lassen sich überwiegend
Personalkosten einsparen. Bei schönem Wetter und hohem Besucheraufkommen bleibt
das Freibad bis 19:30 Uhr geöffnet.
4Die Frühschwimmer können weiterhin im Hallenbad von montags bis freitags
in der Zeit von 06:30 Uhr bis 08:00 Uhr schwimmen.
Ø
Erforderliches Saisonpersonal wird künftig durch einen
externen Dienstleister gestellt
4Zur Freibadsaison wurden bisher zusätzlich erforderliche Saisonfachkräfte
(Kasse, Service, Rettungsschwimmer) durch den SPL befristet eingestellt. Schon
seit 2 bis 3 Jahren besteht aber schon die Problematik, genügend Fachkräfte für
die Freibadsaison gewinnen zu können.
4Wie bereits in den Vorjahren auch schon praktiziert, soll in Abstimmung
mit dem Personalrat, durch den Einsatz eines externen Personaldienstleisters
das Saisonpersonal dem tatsächlichen Bedarf flexibel angepasst werden. Im Falle
einer witterungsbedingten Schließung des Freibades fallen dann keine
Personalkosten an.
Ø
Schließung des Freibades bei schlechtem Wetter
4Durch die Schließung bei schlechtem Wetter lassen sich neben den
Personalkosten auch die Energie- und Betriebskosten einsparen.
4Das Hallenbad kann in der Sommersaison außerhalb der Ferien zu den
bekannten Öffnungszeiten genutzt werden. In den Sommerferien steht das
Hallenbad dann auch ausschließlich der Öffentlichkeit zur Verfügung.
Ø
Wegfall der Saisonkarte Freibäder
4Mit der Umsetzung der obigen
Anpassungen/Einsparpotentiale kann das Angebot einer Saisonkarte Freibäder
nicht länger aufrechterhalten werden. Die Nachfrage nach der Saisonkarte
besteht nur noch in geringem Umfang (2014 wurden 21 Stück verkauft) und
verursacht einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand.
Durch die Aufgabe der Saisonkarte können die
bereits aufgezeigten Einsparpotentiale umgesetzt werden.
4Der Wegfall der Saisonkarte führt in der „Entgeltordnung für die Benutzung der Hallenbäder und Hallen- und Freibad Wiembachtal des Sportpark Leverkusen“ (Anlage 3) zu entsprechenden Änderungen.
Darüber hinaus ist vorgesehen, die Erwärmung des Freibadaußenbeckens ausschließlich und klimaneutral über die vorhandene Solarabsorberanlage vorzunehmen. Dies ist ökonomisch und ökologisch sinnvoll. Erfahrungsgemäß kann hierdurch auch in der Übergangszeit eine entsprechende Wassertemperatur erreicht werden.
Die Energiezuführung durch die Abwärme des BHKW erfolgt nicht mehr. Die Abwärme wird künftig ausschließlich für die Energieversorgung (Duschwarmwasser, Beckenwasser, Lüftungsanlage) des Hallenbades verwendet.
2.
Umsatzsteuererhöhung
im Saunabereich ab dem 01.07.2015
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat die Regelungen zur Anwendung des ermäßigten Steuersatzes (von derzeit 7%) bei Heilbädern neu gefasst. Vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes können nur noch reine Leistungen der Gesundheitsvorsorge steuerbegünstigt sein. Saunabäder mögen zwar einen positiven Einfluss auf Wohlbefinden und Gesundheit haben, stellen aber in diesem engeren Sinne kein Heilbad dar.
Die Neuregelung erfasst sowohl die klassischen Anbieter von Saunabädern, bei denen das Saunaangebot im Vordergrund steht, aber auch Anbieter, die neben einem Saunaangebot auch noch weitere Leistungen (Fitness-Studio o.ä.) anbieten.
Für den Sportpark Leverkusen bedeutet dies, dass die vom BMF vorgeschriebene Umsatzsteuererhöhung bei Saunaeintrittspreisen von 7 % auf 19 % ab dem 01.07.2015 auch für die Park-Sauna im Freizeitbad CaLevornia anzuwenden ist.
Der Sportpark Leverkusen sieht sich gezwungen, die Umsatzsteuererhöhung komplett an den Saunabesucher weiterzugeben. Eine betriebliche Kompensation der Steuererhöhung ist für den Sportpark Leverkusen nicht möglich.
Dies führt zwangsläufig zu einer Preiserhöhung der derzeitigen Eintrittspreise für die
Park-Sauna, die sich wie folgt auswirkt:
Entgelt Aktuell |
|
Entgelt Neu |
|
Incl. 7% Mwst |
Incl. 19% Mwst. |
Ab 01. Juli
2015 |
|
2 Stunden Tarif |
15,00 € |
16,68 € |
17,00 € |
4 Stunden Tarif |
17,00 € |
18,91 € |
19,00 € |
Tageskarte |
19,00 € |
21,13 € |
21,00 € |
Mondscheintarif |
14,00 € |
15,57 € |
16,00 € |
Die Einzelpreise für den 120 Min. Tarif, den
240 Min. Tarif, die Tageskarte und den Mondscheintarif der Park-Sauna sollen
durchgängig um 2 Euro erhöht werden.
Verglichen mit anderen Marktbegleitern zeigt sich jedoch, dass die
Park-Sauna auch nach dieser Preiserhöhung weiterhin ein vorteilhaftes
Preis-Leistung-System für ihre Kunden bietet.
Prepaid-Vorteilskarten
Bronze (5 % Ermäßigung) 100 €
Silber (10 % Ermäßigung) 200 €
Gold (15 % Ermäßigung) 300
€
Platin (30 % Ermäßigung) 600 €
Die “Entgeltordnung für die Benutzung des Freizeitbad CaLevornia des Sportpark
Leverkusen“ (Anlage 2) wird aufgehoben und durch die „Entgeltordnung für die
Benutzung des Freizeitbad CaLevornia und der Park-Sauna des Sportpark Leverkusen“
(Anlage 4) ersetzt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0472
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Kostka, SPL, 0214-8684013
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
-
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
-
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
-
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
-
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
(ja) [ |
|
|
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) -
entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
(ja) |
|
|
[ |