Betreff
Energiebericht 2014
Vorlage
2015/0483
Aktenzeichen
Pl
Art
Kenntnisnahmevorlage

Kenntnisnahme:

 

Der Energiebericht 2014 des Fachbereichs Gebäudewirtschaft wird zur Kenntnis genommen.

 

 

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

 

Deppe

Begründung:

 

Zum vierten Mal stellt die Gebäudewirtschaft der Stadt Leverkusen ihren Energiebericht 2014 für den Betrachtungszeitraum 2011-2013 vor.

Dieser Energiebericht identifiziert Verbrauchs- und Kostendaten der einzelnen städtischen Liegenschaften und zeigt auf, wo Einsparmöglichkeiten sind und wo sich weitere energetische Sanierungen zukünftig lohnen.

 

Die wesentlichen Aussagen des Energieberichtes 2014 sind:

 

-       Der Energieeinsatz für die Bewirtschaftung von 136 städtischen Liegenschaften mit über 300 Gebäuden lag für das Jahr 2013 bei 55,1 Gigawattstunden (GWh) mit einer umweltrelevanten Emissionsbelastung von 11.661 Tonnen CO2.

 

-       Die verbrauchsgebundenen Energiekosten beliefen sich auf 5,71 Mio. Euro.

 

-       Die bewirtschaftete Fläche lag in 2013 bei 321.146 m². Sie stieg um ca. 1% gegenüber dem Vorjahr 2012 um 2.737 m² an.

 

-       Die Entwicklung des Wärmeverbrauchs ist auf einem guten Weg, hier machen sich die Energiesparmaßnahmen der letzten Jahre bereits bemerkbar.

 

-       Der Stromverbrauch konnte konstant gehalten werden und liegt aber insgesamt auf einem hohen Niveau.

 

-       Die Energiekosten für Strom erhöhten sich im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2012 um 13% auf 1.854.454 € und für Wärme stiegen diese um 3% auf 3.857.061 € an. Die Wasserkosten ohne Abwasser stiegen im Jahr 2013 um 1% auf 182.159 € an.

 

Der vollständige Energiebericht ist unter

http://www.leverkusen.de/leben-in-lev/natur-umwelt/klimaschutz/index.php

bzw.

http://www.leverkusen.de/rathaus-service/veroeffentlichungen/Broschueren.php

abrufbar.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Plaga / FB 65 / 6504

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[ja]

[ja]