- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
a) den Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit einer Bilanzsumme von 127.157.312,46 und einem Jahresüberschuss von 56.071,15 € festzustellen,
b) den Lagebericht 2014 zu genehmigen,
c) den Jahresüberschuss nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2014 bis 31.12.2014 in Höhe von 56.071,15 € zur Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 5.858.257,48 € zu verwenden. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 5.802.186,33 € wird auf das Geschäftsjahr 2015 vorgetragen.
d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet: In Vertretung
Buchhorn Stein
Dem von der Geschäftsführung der Klinikum
Leverkusen gGmbH aufgestellten Jahresabschluss 2014 wurde nach auftragsgemäßer
Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz 2014 (Werte in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
GuV 2014 (Werte in T€)
Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum
Leverkusen ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe
von rd. 56 T€ verzeichnen.
Das mit den Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget
wurde von 113,8 Mio. € in 2013 um 4,1 Mio. € (ca. 3,6 %) auf 117,9 Mio. € in
2014 weiter entwickelt. Hierfür waren
insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich
erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 115,0 Mio. € (2013)
um 4,3 Mio. € auf 119,3 Mio. € in 2014 gesteigert.
Der Aufwand für den
medizinischen Sachbedarf hat sich von 28,4 Mio. € im Jahr 2013 um 0,8 Mio. €
auf 29,2 Mio. € erhöht. Diese Kostenerhöhung
ist im Wesentlichen dem Anstieg von Fallzahlen und den steigenden
Umsätzen aus dem Verkauf von Zytostatika-Zubereitungen einher.
Bilanz,
Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage 1
bis 3 beigefügt.
Zusätzlich
hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als
Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.
Entsprechend
der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen
Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde
Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den
Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar
des Prüfberichts zur Verfügung.
Der
Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 04.05.2015 kurz vorgestellt.
Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Ergänzend sei auf
Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die
selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl
bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des
Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht
(Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte
1. und 2. ist gesondert zu beraten
und abzustimmen.
Eine entsprechende
Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die
folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH
tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn
Rf. Annegret Bruchhausen-Scholich
Rh. Paul Hebbel
Rh. Gerd
Masurowski
Rh. Oliver
Ruß
Rf.
Barbara Trampenau
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Malek, FB 20, 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [ |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
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