Beschlussentwurf:
I.
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit
handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der
Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Containerbauweise am Standort im Bühl
wird zugestimmt.
2. Die Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen einschließlich der Außenanlagen und der Einrichtung 1.565.800 € inklusive Mehrwertsteuer.
3. Die erforderlichen Mittel stehen im Ergebnis- und Finanzplan bereit.
4. Mit der Durchführung der Maßnahmen ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
Leverkusen, den 14.04.2015
gezeichnet:
Buchhorn Rh. Ippolito Rh. Schönberger
II.
Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß §
60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Vorlagen 2014/0155 vom 01.09.14 und 2015/0400 vom 29.01.15 wurde die Verwaltung beauftragt, mit den vorbereitenden Maßnahmen zu beginnen, um den Standort „Im Bühl“ für die Aufstellung von Containern zur Unterbringung von Flüchtlingen vorzubereiten und ggfs bei Bedarf die Aufstellung von Containern zu realisieren.
Planung
Die Containeranlage ist wie folgt geplant:
- 2- geschossig
- Bebaute Fläche ca. 905,00 m²
- Nutzfläche ca. 1.625,00 m²
- Personenzahl 90
- Je Schlafraum Belegung mit zwei Personen
- Unterbringung von Familien im Erdgeschoss in Wohnungsähnlichen Strukturen
- Unterbringung von Einzelpersonen im Obergeschoss
- Barrierefreie Wohn- und Sanitärbereiche im Erdgeschoss
Raumprogramm
Erdgeschoss:
2 Büros Leitung (ca. je 13,00 m²)
1 Waschküche
(ca. 27,00 m²)
1 Personal-WC
Unisex (ca. 13,00 m²)
2 Behinderten WC-Anlage mit Dusche (ca. je 13,00 m²)
20 Wohneinheiten (ca. je 13,00 m²)
1 Technikraum (ca. 27,00 m²)
5 Küchen (ca. je 27,00 m²)
1 Lagerraum (ca. 13,00 m²)
4 Duschraumeinheiten mit WC für Damen ( ca. je 13,00 m²)
4 Duschraumeinheiten mit WC für Herren (ca. je 13,00 m²)
1. Obergeschoss:
1 Büro Leitung (ca. 13,00 m²)
1 Aufenthaltsraum (ca. 55,50 m²)
25 Wohneinheiten (ca. je 13,00 m²)
1 Technikraum (ca. 27,00 m²)
3 Küchen (ca. je 27,00 m²)
3 Duschraumeinheiten mit WC für Damen ( ca. je 13,00 m²)
3 Duschraumeinheiten mit WC für Herren (ca. 13,00 m²)
2 Duschraumeinheiten mit WC für Damen oder Herren (ca. 13,00 m²)
2 Lagerräume (ca. je 13,00 m²)
Außenanlagen
Der Innenhof der Containeranlage wird gepflastert und mit Bänken versehen. Zu den angrenzenden privaten Grundstücken an der Von-Diergardt-Straße wird ein Pflanzstreifen angelegt und ein Zaun - versehen mit einem Sichtschutz - errichtet.
Zwischen dem Parkplatz und der Containeranlage wird für Kleinkinder ein Spielplatz angeordnet (in Anlehnung an die Kleinkinderspielplatzsatzung für den privaten Wohnungsbau). Dieser Bereich wird durch eine Hecke vom Parkplatz abgeschirmt.
Kosten
Erschließung 85.000 €
Anmietung Containeranlage: 1.250.000 € (für 60 Monate)
Möblierung: 75.000 €
Außenanlagen: 100.000 €
Anmietung Wärmeversorgungsanlage: 50.000 € (für 60 Monate)
Baugrundgutachten 5.800 €
Summe: 1.565.800
€ brutto
Terminplanung
Die Flüchtlingsunterkunft soll nach Möglichkeit zum 01.08.2015 in Betrieb gehen. Die Anlage wird vorerst für den Zeitraum von 5 Jahren angemietet (mit einseitiger Verlängerungsoption um weitere 2 Jahre).
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Lothar
Lindberg, 65, 6518
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Pflichtaufgabe. Die Anforderungen
des § 82 GO sind erfüllt.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden im Finanzplan durch Sollübertragungen wie nachfolgend aufgelistet zur Verfügung gestellt.
Anmietung Containeranlage und Wärmeversorgungsanlage:
Finanzstelle PN 0170 Finanzposition 742107
Möblierung:
Finanzstelle 6500017011123, Finanzposition 782600
Außenanlagen:
Finanzstelle 6500017011123, Finanzposition 783300
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Anmietung Containeranlage: 104.200 €
Anmietung Wärmeversorgungsanlage: 10.000 €
Möblierung: 75.000 €
Außenanlagen: 100.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Für den Zeitraum der Anmietung belaufen sich die jährlichen Mieten auf 260.000 €
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Bürgerinformation wurde bereits durchgeführt. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Damit die Containeranlage zum 01.08.2015 bezugsfertig ist, ist eine kurzfristige Beratung und Beschlussfassung unabdingbar.
Hinweis des
Fachbereiches Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Die o.g. Vorlage soll aufgrund der aufgezeigten Eilbedürftigkeit im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung beschlossen werden. Um insbesondere das Anhörungsrecht der zuständigen Bezirksvertretung zu wahren, empfiehlt die Verwaltung, das Thema vorab in einer gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen zusammen mit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III zu beraten.
Nach dieser gemeinsamen Beratung soll die Vorlage vom Ausschussvorsitzenden und dem Bezirksvorsteher nach Beendigung der öffentlichen Beratung unterzeichnet werden, so dass im Anschluss in der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen die Vergabe beschlossen werden kann.