- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2015
Beschlussentwurf:
1. Der Bericht zur allgemeinen Kostenentwicklung wird zur Kenntnis genommen
2. Der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, mit Stand 05.03.2015, wird zugestimmt
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Das
Ingenieurbüro ZERNA PROJEKTMANAGEMENT GmbH, beauftragt mit der
Projektsteuerung, hat die Aktualisierung der KOFI 2015 vorgenommen. Dazu geben
die nbso und Zerna nachfolgenden allgemeinen Informationsstand zur Kenntnis.
1. Allgemeine Information zur Kostenentwicklung
Projektteil Ost gesamt:
Die Gesamtkosten konnten infolge des kontinuierlichen Kostencontrollings weitestgehend eingehalten werden. Zu einzelnen Positionen werden folgende Erläuterungen gegeben:
2. Städtebauliche Maßnahmen Ost von 2015 bis 2017
Grün:
Bis zum Herbst 2015 werden die Grünanlagen insgesamt fertiggestellt sein.
Erschließung:
Bis April 2016 werden Endausbauten im Bereich der Bahnstadtchaussee, Quettinger Straße (in Teilen), Campusallee, Fakultätsstraße und Am Handwerkerhof vorgenommen. Die Werkstättenstraße wird komplett umgebaut. Gleichzeitig wird dort ein Kreisverkehr errichtet. Ebenso wird ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Quettinger Straße/Campusallee hergestellt.
FH Campus Leverkusen und Grunderwerb DB Flächen Ost:
Im Umfeld der neuen Fachhochschule erfolgen die Vorplatzgestaltung und
die öffentliche Wegebeziehung in enger Abstimmung mit BLB und Fachhochschule.
Hierzu ist ein weiterer Grunderwerb von BLB und der DB AG erforderlich.
Im Gesamttestat Ost wurden zusätzlich 150.000 € bewilligt, die für den
Ankauf von Flächen auf der Westseite (Garagenhöfe) erforderlich werden, das bedingt
eine Kostenerhöhung.
Brücken:
Die Gesamtkosten der Brückenmaßnahmen haben sich aus derzeitiger Sicht
stabil gehalten.
Für die Campusbrücke wurde ein Erhöhungsantrag gestellt und bereits
komplett bewilligt.
In der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2015 wurden gegenüber dem
Vorjahr Teilkosten der Zeilen 2 und 5 neu zugeordnet. Die Gesamtsumme hat sich
nicht geändert.
3. Maßnahmen West
Entschädigung Gütergleisverlegung:
Die Kosten hierfür sind unverändert.
Planung/Realisierung Bahnallee mit Anschluss Fixheider Straße:
Der Neubau der Bahnallee gliedert sich in zwei Bereiche:
-Anschluss der Bahnallee an das
örtliche und überörtliche Straßennetz im Süden - der "geradlinige"
Verlauf nach Norden.
Der Förderantrag für den Anschluss Fixheider Straße wurde gestellt.
Die Zusage zur Förderung für Kosten der Gütergleisverlegung und des
Neubaus Bahnallee ist über das Gesamttestat Westseite erteilt worden.
Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB):
Das Projekt ZOB wird über den städtischen Haushalt finanziert. Mittel
sind in den Jahren 2016 bis 2018 geplant. Voraussetzung ist die Gewährung von
Fördermitteln.
Tunneldurchstich und Bahnsteigdachverlängerung:
Dem Fördergeber, Nahverkehr Rheinland, liegt der Förderantrag zur
Finanzierung der Dachverlängerung bereits vor. Die Ausführungsplanung ist fast
abgeschlossen, so dass der Bau der Bahnsteigdachverlängerung nach Vorliegen des
zu erwartenden Förderbescheides in Verbindung mit der Errichtung der
Bahnsteigdächer im Rahmen der MOF 2-Maßnahme erfolgen kann. Voraussetzung ist,
dass der Bestandsschutz für den Tunnel gegeben ist.
Für die Tunnelöffnung liegt bereits eine Einplanungsmitteilung des
Nahverkehrs Rheinland als Bewilligungsbehörde vor.
Jedoch ist an dieser Stelle ausdrücklich festzuhalten, dass für die
Tunnelöffnung noch keine Aussage zum
Bestandsschutz vorliegt, die aber für dieses Projekt (einschließlich der
Bahnsteigdachverlängerung) aus fördermitteltechnischer Sicht benötigt wird.
Ablösung/Zweckbindung P&R (Zeile 14) - Ablösung Unterhaltung (Zeile
15):
In den vorherigen Kosten- und Finanzierungsübersichten wurde eine
Rückstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von 2,25 Mio. €
gebildet. Nach der Entscheidung der Bezirksregierung Köln und des Nahverkehrs
Rheinland im Benehmen mit dem zuständigen Ministerium ist eine Rückzahlung bei
Verlegung des Zentralen Busbahnhofs/Freiherr-vom-Stein-Straße nicht
erforderlich. Lediglich aufgrund des Wegfalls von P&P-Plätzen kann es zur
Rückzahlung kommen, die auf 0,25 Mio. € geschätzt wird (Zeile 14).
Die Restsumme in Höhe von 2,0 Mio. € (Zeile 15) wird zurückgestellt für
die Zahlung von Ablösesummen aus den noch zu schließenden vertraglichen
Vereinbarungen mit der DB AG für Unterhaltung/Instandhaltung usw. von Aufzügen,
Rolltreppen, den Dachverlängerungen und Tunnelöffnung am Bahnhof Opladen.
Planung Maßnahmen West inkl. P&R:
Bei der Fortschreibung der Kosten für die städtebaulichen Maßnahmen
West ist zu beachten, dass es sich um eine Kostenermittlung handelt, die noch
auf Kostenannahmen aus dem Jahr 2005 basiert. Bereits mit der Kosten- und
Finanzierungsübersicht 2014 erfolgte eine Hochrechnung, die Bestandteil des
Finanzierungsantrages West wurde. Mit dem Gesamttestat West wurden diese Kosten
anerkannt und Fördermittel bewilligt.
Die Kostenermittlung ist somit Grundlage für das städtebauliche Konzept
und den B-Plan. Nach bisherigem Stand liegen keine Erkenntnisse über mögliche
Kostensteigerungen vor.
Der geplante P&R-Platz auf der Ostseite der Gleise kompensiert zum
Großteil die vorhandenen und durch die Gütergleisverlegung entfallenden
P&R-Plätze auf der Westseite.
Vermarktung West:
Die Verkaufserlöse wurden auf der Grundlage des städtebaulichen
Konzeptes angepasst und berücksichtigen, dass folgende Flächen zunächst nicht
zur Vermarktung gelangen:
- Grünfläche an der Campusbrücke
- Fläche für den Zentralen Omnibusbahnhof
- Fläche, die für den Bau der südlichen Brücke benötigt würde.
4. Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2010-2015
Bei Umsetzung aller Maßnahmen - wie in der Rahmenplanung Ost und in dem
städtebaulichen Konzept für die Westseite vorgesehen - einschließlich der neuen
Bahnsteigdachverlängerung sowie des wiederaufgenommenen Tunneldurchstichs zur
Ostseite ergibt sich folgende Darstellung der Entwicklung der Jahre 2010 - 2015
(in Mio. €):
Vergleich der Kosten- und Finanzierungsübersichten der Jahre 2010 -
2015
01/2010 |
11/2010 |
01/2012 |
02/2013 |
02/2014 |
02/2015 |
Differenz 2015 zu 02/2014 |
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Städtebauliche |
24,83 |
24,83 |
28,43 |
26,88 |
22,89 |
22,89 |
0,00 |
Widerlager Ost,
Provisorium Rampe West, Wettbewerb |
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2,07 |
1,78 |
-0,29 |
Vorplanungsmaßnahmen
Westseite |
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1,49 |
1,49 |
0,00 |
Brücken |
9,42 |
9,66 |
10,00 |
12,46 |
12,45 |
12,69 |
+0,24 |
Grunderwerb Ost |
6,18 |
6,18 |
7,97 |
7,95 |
7,95 |
8,10 |
+0,15 |
Verkaufserlöse
Ost |
25,80 |
24,30 |
22,29 |
22,29 |
22,29 |
22,29 |
0,00 |
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Städtebauliche |
6,71 |
6,50 |
6,50 |
12,51 |
12,57 |
12,57 |
0,00 |
Gütergleisverlegung |
48,58 |
33,53 |
33,53 |
33,53 |
33,74 |
33,74 |
0,00 |
Bahnallee,
einschl. Anschluss Fixheider Str. |
10,88 |
9,90 |
9,90 |
9,69 |
9,19 |
9,19 |
0,00 |
Tunneldurchstich
und Bahnsteigdachverlängerung |
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1,19 |
1,19 |
0,00 |
Ablösung
Zweckbindung |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
2,25 |
0,25 2) |
-2,00 |
Ablösung
Unterhaltung |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
0,00 |
2,00 2) |
+2,00 |
Grunderwerb West |
1,70 |
2,20 |
1,22 |
1,30 |
1,30 |
1,30 |
0,00 |
Verkaufserlöse
West |
11,10 |
16,90 |
16,90 |
18,59 |
18,59 |
18,22 |
-0,37 |
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Planungs- und
Organisationsaufwand |
11,65 |
11,65 |
11,65 |
12,52 |
12,52 |
12,52 |
0,00 |
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|
Kosten
Zwischenfinanzierung f. Invest.Kredite |
2,49 |
2,10 |
- |
- |
- |
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Summe Kosten |
124,69 |
108,80 |
111,45 |
119,10 |
119,60 |
119,70 |
+0,10 |
Summe Förderung |
60,35 |
44,97 |
49,98 |
53,59 |
54,45 |
55,23 |
+0,78 |
Summe Einnahmen
Ost und West |
36,90 |
41,20 |
39,19 |
40,88 |
40,88 |
40,51 |
-0,37 |
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Eigenanteil
Stadt Leverkusen |
27,43 |
22,65 |
22,12 |
24,63 |
24,27 |
23,96 |
-0,31 |
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Nicht
förderfähige Kosten |
- 1) |
- 1) |
0,72 |
1,93 |
1,93 |
1,95 |
+0,02 |
1) wurden nicht erfasst
2) wurde in Ablösung Zweckbindung und Ablösung
Unterhaltung aufgeteilt
Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Gesamtkosten über 119,70 Mio. €
ermittelt wurden. Die geringfügige Kostensteigerung von 0,1 Mio. € gegenüber
der KOFI 2014 mit 119,60 Mio. € basiert im Wesentlichen auf der
Berücksichtigung des zusätzlichen Grunderwerbs auf der Westseite.
Es wird um Beachtung gebeten, dass nach mittlerweile siebenjähriger
GmbH-Laufzeit für die Ostseite festzustellen ist, dass es durch das Controlling
und die damit zusammenhängenden Gegensteuerungsmaßnahmen gelungen ist, das
Budget weitestgehend einzuhalten.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0496
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau
Noreiks, FB 20, Tel. 02171/406 2031
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Entwicklungsmaßnahme neue bahnstadt opladen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Investitionskosten (Finanzstellen 9700 092701 1005/1006)
Gütergleisverlegung (Innenauftrag 9700 0927 0104)
Entwicklungsgesellschaft (Innenauftrag 9700 0927 0103)
Derzeit etatisierte
Gesamtkosten = 119.700.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die endgültigen Auswirkungen
auf den städtischen Jahresabschluss sind sehr komplex und werden im Rahmen der
jeweiligen Jahresabschlussarbeiten ermittelt und dargestellt. Bilanziell wirken
sich z. B. Ausgaben für Investitionen nur über die der jeweiligen Investition
zuzuschrei-bende Abschreibung aus. Um Erträge aus Grundstücksgeschäften zu
erfassen, sind zum einen die Verpflichtung der vollständigen Erschließung zu
berücksichtigen, als auch von den Einnahmen die zuzuordnenden Buchwerte
abzuziehen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[nein] |
[ja] |
[ja] |