Betreff
neue bahnstadt opladen
- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2015
Vorlage
2015/0496
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der Bericht zur allgemeinen Kostenentwicklung wird zur Kenntnis genommen

 

2. Der Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht, mit Stand 05.03.2015, wird zugestimmt

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

 

 

 

Buchhorn                                                    Stein

Begründung:

 

Das Ingenieurbüro ZERNA PROJEKTMANAGEMENT GmbH, beauftragt mit der Projektsteuerung, hat die Aktualisierung der KOFI 2015 vorgenommen. Dazu geben die nbso und Zerna nachfolgenden allgemeinen Informationsstand zur Kenntnis.

 

 

1.     Allgemeine Information zur Kostenentwicklung

 

Projektteil Ost gesamt:

Die Gesamtkosten konnten infolge des kontinuierlichen Kostencontrollings weitestgehend eingehalten werden. Zu einzelnen Positionen werden folgende Erläuterungen gegeben:

 

2.     Städtebauliche Maßnahmen Ost von 2015 bis 2017

 

Grün:

Bis zum Herbst 2015 werden die Grünanlagen insgesamt fertiggestellt sein.

 

Erschließung:

Bis April 2016 werden Endausbauten im Bereich der Bahnstadtchaussee, Quettinger Straße (in Teilen), Campusallee, Fakultätsstraße und Am Handwerkerhof vorgenommen. Die Werkstättenstraße wird komplett umgebaut. Gleichzeitig wird dort ein Kreisverkehr errichtet. Ebenso wird ein Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Quettinger Straße/Campusallee hergestellt.

 

FH Campus Leverkusen und Grunderwerb DB Flächen Ost:

Im Umfeld der neuen Fachhochschule erfolgen die Vorplatzgestaltung und die öffentliche Wegebeziehung in enger Abstimmung mit BLB und Fachhochschule. Hierzu ist ein weiterer Grunderwerb von BLB und der DB AG erforderlich.

 

Im Gesamttestat Ost wurden zusätzlich 150.000 € bewilligt, die für den Ankauf von Flächen auf der Westseite (Garagenhöfe) erforderlich werden, das bedingt eine Kostenerhöhung.

 

Brücken:

Die Gesamtkosten der Brückenmaßnahmen haben sich aus derzeitiger Sicht stabil gehalten.

 

Für die Campusbrücke wurde ein Erhöhungsantrag gestellt und bereits komplett bewilligt.

 

In der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2015 wurden gegenüber dem Vorjahr Teilkosten der Zeilen 2 und 5 neu zugeordnet. Die Gesamtsumme hat sich nicht geändert.


 

3.     Maßnahmen West

 

Entschädigung Gütergleisverlegung:

Die Kosten hierfür sind unverändert.

 

Planung/Realisierung Bahnallee mit Anschluss Fixheider Straße:

Der Neubau der Bahnallee gliedert sich in zwei Bereiche:

 -Anschluss der Bahnallee an das örtliche und überörtliche Straßennetz im Süden - der "geradlinige" Verlauf nach Norden.

Der Förderantrag für den Anschluss Fixheider Straße wurde gestellt.

 

Die Zusage zur Förderung für Kosten der Gütergleisverlegung und des Neubaus Bahnallee ist über das Gesamttestat Westseite erteilt worden.

 

Zentraler Omnibusbahnhof (ZOB):

Das Projekt ZOB wird über den städtischen Haushalt finanziert. Mittel sind in den Jahren 2016 bis 2018 geplant. Voraussetzung ist die Gewährung von Fördermitteln.

 

 

Tunneldurchstich und Bahnsteigdachverlängerung:

Dem Fördergeber, Nahverkehr Rheinland, liegt der Förderantrag zur Finanzierung der Dachverlängerung bereits vor. Die Ausführungsplanung ist fast abgeschlossen, so dass der Bau der Bahnsteigdachverlängerung nach Vorliegen des zu erwartenden Förderbescheides in Verbindung mit der Errichtung der Bahnsteigdächer im Rahmen der MOF 2-Maßnahme erfolgen kann. Voraussetzung ist, dass der Bestandsschutz für den Tunnel gegeben ist.

 

Für die Tunnelöffnung liegt bereits eine Einplanungsmitteilung des Nahverkehrs Rheinland als Bewilligungsbehörde vor.

 

Jedoch ist an dieser Stelle ausdrücklich festzuhalten, dass für die Tunnelöffnung  noch keine Aussage zum Bestandsschutz vorliegt, die aber für dieses Projekt (einschließlich der Bahnsteigdachverlängerung) aus fördermitteltechnischer Sicht benötigt wird.

 

 

Ablösung/Zweckbindung P&R (Zeile 14) - Ablösung Unterhaltung (Zeile 15):

In den vorherigen Kosten- und Finanzierungsübersichten wurde eine Rückstellung für die Rückzahlung von Fördermitteln in Höhe von 2,25 Mio. € gebildet. Nach der Entscheidung der Bezirksregierung Köln und des Nahverkehrs Rheinland im Benehmen mit dem zuständigen Ministerium ist eine Rückzahlung bei Verlegung des Zentralen Busbahnhofs/Freiherr-vom-Stein-Straße nicht erforderlich. Lediglich aufgrund des Wegfalls von P&P-Plätzen kann es zur Rückzahlung kommen, die auf 0,25 Mio. € geschätzt wird (Zeile 14).

 

Die Restsumme in Höhe von 2,0 Mio. € (Zeile 15) wird zurückgestellt für die Zahlung von Ablösesummen aus den noch zu schließenden vertraglichen Vereinbarungen mit der DB AG für Unterhaltung/Instandhaltung usw. von Aufzügen, Rolltreppen, den Dachverlängerungen und Tunnelöffnung am Bahnhof Opladen.

 

 

Planung Maßnahmen West inkl. P&R:

Bei der Fortschreibung der Kosten für die städtebaulichen Maßnahmen West ist zu beachten, dass es sich um eine Kostenermittlung handelt, die noch auf Kostenannahmen aus dem Jahr 2005 basiert. Bereits mit der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2014 erfolgte eine Hochrechnung, die Bestandteil des Finanzierungsantrages West wurde. Mit dem Gesamttestat West wurden diese Kosten anerkannt und Fördermittel bewilligt.

 

Die Kostenermittlung ist somit Grundlage für das städtebauliche Konzept und den B-Plan. Nach bisherigem Stand liegen keine Erkenntnisse über mögliche Kostensteigerungen vor.

 

Der geplante P&R-Platz auf der Ostseite der Gleise kompensiert zum Großteil die vorhandenen und durch die Gütergleisverlegung entfallenden P&R-Plätze auf der Westseite.

 

 

Vermarktung West:

Die Verkaufserlöse wurden auf der Grundlage des städtebaulichen Konzeptes angepasst und berücksichtigen, dass folgende Flächen zunächst nicht zur Vermarktung gelangen:

 

-                        Grünfläche an der Campusbrücke

-                        Fläche für den Zentralen Omnibusbahnhof

-                        Fläche, die für den Bau der südlichen Brücke benötigt würde.

 

 

4.     Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2010-2015

 

Bei Umsetzung aller Maßnahmen - wie in der Rahmenplanung Ost und in dem städtebaulichen Konzept für die Westseite vorgesehen - einschließlich der neuen Bahnsteigdachverlängerung sowie des wiederaufgenommenen Tunneldurchstichs zur Ostseite ergibt sich folgende Darstellung der Entwicklung der Jahre 2010 - 2015 (in Mio. €):

 


Vergleich der Kosten- und Finanzierungsübersichten der Jahre 2010 - 2015

 

01/2010

11/2010

01/2012

02/2013

02/2014

02/2015

Differenz

2015

zu 02/2014

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Städtebauliche
Maßnahmen Ost

24,83

24,83

28,43

26,88

22,89

22,89

0,00

Widerlager Ost, Provisorium Rampe West, Wettbewerb

 

 

 

 

2,07

1,78

-0,29

Vorplanungsmaßnahmen Westseite

 

 

 

 

1,49

1,49

0,00

Brücken

9,42

9,66

10,00

12,46

12,45

12,69

+0,24

Grunderwerb Ost

6,18

6,18

7,97

7,95

7,95

8,10

+0,15

Verkaufserlöse Ost

25,80

24,30

22,29

22,29

22,29

22,29

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Städtebauliche
Maßnahmen West

6,71

6,50

6,50

12,51

12,57

12,57

0,00

Gütergleisverlegung

48,58

33,53

33,53

33,53

33,74

33,74

0,00

Bahnallee, einschl. Anschluss Fixheider Str.

10,88

9,90

9,90

9,69

9,19

9,19

0,00

Tunneldurchstich und Bahnsteigdachverlängerung

 

 

 

 

1,19

1,19

0,00

Ablösung Zweckbindung

2,25

2,25

2,25

2,25

2,25

0,25 2) 

-2,00

Ablösung Unterhaltung

0,00

0,00

0,00

0,00

0,00

2,00 2) 

+2,00

Grunderwerb West

1,70

2,20

1,22

1,30

1,30

1,30

0,00

Verkaufserlöse West

11,10

16,90

16,90

18,59

18,59

18,22

-0,37

 

 

 

 

 

 

 

 

Planungs- und Organisationsaufwand

11,65

11,65

11,65

12,52

12,52

12,52

0,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Kosten Zwischenfinanzierung f. Invest.Kredite

2,49

2,10

-

-

-

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Kosten

124,69

108,80

111,45

119,10

119,60

119,70

+0,10

Summe Förderung

60,35

44,97

49,98

53,59

54,45

55,23

+0,78

Summe Einnahmen Ost und West

36,90

41,20

39,19

40,88

40,88

40,51

-0,37

 

 

 

 

 

 

 

 

Eigenanteil Stadt Leverkusen

27,43

22,65

22,12

24,63

24,27

23,96

-0,31

 

 

 

 

 

 

 

 

Nicht förderfähige Kosten
(IVL, Stadt Leverkusen, TBL, EVL etc.)

- 1) 

- 1) 

0,72

1,93

1,93

1,95

+0,02

1) wurden nicht erfasst

2) wurde in Ablösung Zweckbindung und Ablösung Unterhaltung aufgeteilt


 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass Gesamtkosten über 119,70 Mio. € ermittelt wurden. Die geringfügige Kostensteigerung von 0,1 Mio. € gegenüber der KOFI 2014 mit 119,60 Mio. € basiert im Wesentlichen auf der Berücksichtigung des zusätzlichen Grunderwerbs auf der Westseite.

 

Es wird um Beachtung gebeten, dass nach mittlerweile siebenjähriger GmbH-Laufzeit für die Ostseite festzustellen ist, dass es durch das Controlling und die damit zusammenhängenden Gegensteuerungsmaßnahmen gelungen ist, das Budget weitestgehend einzuhalten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0496

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Noreiks, FB 20, Tel. 02171/406 2031

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Entwicklungsmaßnahme   neue bahnstadt opladen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Investitionskosten                            (Finanzstellen 9700 092701 1005/1006)

Gütergleisverlegung                                        (Innenauftrag 9700 0927 0104)

Entwicklungsgesellschaft                              (Innenauftrag 9700 0927 0103)

 

Derzeit etatisierte Gesamtkosten                                          =     119.700.000 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die endgültigen Auswirkungen auf den städtischen Jahresabschluss sind sehr komplex und werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten ermittelt und dargestellt. Bilanziell wirken sich z. B. Ausgaben für Investitionen nur über die der jeweiligen Investition zuzuschrei-bende Abschreibung aus. Um Erträge aus Grundstücksgeschäften zu erfassen, sind zum einen die Verpflichtung der vollständigen Erschließung zu berücksichtigen, als auch von den Einnahmen die zuzuordnenden Buchwerte abzuziehen.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[nein]

[ja]

[ja]