Betreff
Schulentwicklungspläne Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Sekundarschule 2015/2016 – 2019/2020
Vorlage
2015/0500
Aktenzeichen
SEPl-bro
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Schulentwicklungsplänen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Sekundarschule 2015/2016 – 2019/2020 wird zugestimmt.

 

2. Die Schulentwicklungspläne werden den Nachbargemeinden im Rahmen der regionalen Schulentwicklungsplanung zur Verfügung gestellt.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Beratungen des Haushalts 2016 die Kosten der Maßnahmen aus dem Schulentwicklungsplan zu ermitteln und einen Vorschlag zur Priorisierung vorzulegen.

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung           

Buchhorn                                         Adomat

 

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 01.12.2014 den vorgelegten Entwürfen der Teilschulentwicklungspläne zugestimmt. Am 12.12.2014 wurden die Schulkonferenzen um Stellungnahme zu den Teilschulentwicklungsplänen bis zum 31.01.2015 gebeten.

 

Die eingegangen Stellungnahmen sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt:

 

Grundschulen

GGS Dönhoffstraße

KGS Dönhoffstraße

GGS Theodor-Fontane-Straße

GGS Regenbogenschule

KGS Thomas-Morus-Schule

KGS Gezelin-Schule

KGS In der Wasserkuhl

GGS Heinrich-Lübke-Straße

GGS Erich-Klausener-Schule

GGS Kerschensteinerschule

GGS Im Steinfeld

KGS Im Burgweg

GGS Sternenschule

GGS Herderstraße

GGS Im Kirchfeld

GGS Hans-Christian-Andersen-Schule

 

Weiterführende Schulen

 

GHS Theodor-Wuppermann-Schule

GHS Neukronenberger Straße

KHS Im Hederichsfeld

GY    Werner-Heisenberg-Gymnasium

GES Käthe-Kollwitz-Schule

GES Schlebusch

 

Weitere Stellungnahmen liegen der Verwaltung nicht vor.

 

Die Hinweise und Ergänzungen der Schulen wurden geprüft und falls notwendig ergänzende Klärungsgespräche mit den betreffenden Schulen geführt. In der abschließenden Fassung der Teilschulentwicklungspläne wurden die begründeten und nachvollziehbaren Änderungswünsche entsprechend berücksichtigt. 

 

Die Entwicklung der Leverkusener Schullandschaft von 2015/2016 – 2019/2020 wird in der nun aktualisierten Zusammenfassung der Schulentwicklungspläne für die

 

  • Grundschulen
  • Hauptschulen
  • Realschulen
  • Gymnasien
  • Gesamtschulen und Sekundarschule

 

dargestellt. Diese Zusammenfassung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die im Vergleich zur Entwurfsfassung zusätzlichen Maßnahmen sind fett markiert. Die im Dokument enthaltenen Grafiken sind im Ratsinformationssystem Session in Farbe dargestellt.

 

Die ausführlichen Fassungen der angesprochenen Schulentwicklungspläne stehen den Fraktionen und Gruppen sowie dem Einzelvertreter zur Einsicht zur Verfügung bzw. können in digitaler Form beim Fachbereich Schulen abgerufen werden.

Darüber hinaus haben die Mandatsträger und interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, diese Dokumente im Ratsinformationssystem Session im Internet einzusehen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0211

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, FB 40, 406 4010, Herr Oestreich, FB 40, 406 4011

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Schulentwicklungspläne

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Direkte finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Schulentwicklungsplan nicht.

Aus schulorganisatorischer Sicht notwendige Baumaßnahmen erfordern Einzelvorlagen sowie entsprechende Etatisierung in den Haushaltsjahren.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

An dieser Stelle der Hinweis, dass die Stadt Leverkusen den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes unterliegt, mit der Folge, dass u. a. die  Umsetzung von investiven Maßnahmen der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Kreditdeckelung unterliegt (= Kreditaufnahme eines Jahres ist durch die Höhe der Tilgung dieses Jahres begrenzt). Insofern konkurrieren auch investive Projekte der Schulen mit allen anderen investiven Projekten unserer Stadt. Durch die oben beschriebene Begrenzung der Kreditaufnahmemöglichkeit ist es nach wie vor - entsprechend der Vorgehensweise in der Vergangenheit – unvermeidbar, dass im Rahmen zukünftiger Haushalte Priorisierung vorgenommen werden müssen. Nicht alles, was wünschenswert ist, wird auch finanzierbar sein.