Beschlussentwurf:
1. Den Schulentwicklungsplänen Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien, Gesamtschulen und Sekundarschule 2015/2016 – 2019/2020 wird zugestimmt.
2. Die Schulentwicklungspläne werden den Nachbargemeinden im Rahmen der regionalen Schulentwicklungsplanung zur Verfügung gestellt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zu den Beratungen des Haushalts 2016 die Kosten der Maßnahmen aus dem Schulentwicklungsplan zu ermitteln und einen Vorschlag zur Priorisierung vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Adomat
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 01.12.2014 den vorgelegten Entwürfen der Teilschulentwicklungspläne zugestimmt. Am 12.12.2014 wurden die Schulkonferenzen um Stellungnahme zu den Teilschulentwicklungsplänen bis zum 31.01.2015 gebeten.
Die eingegangen Stellungnahmen sind als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügt:
Grundschulen
GGS Dönhoffstraße
KGS Dönhoffstraße
GGS Theodor-Fontane-Straße
GGS Regenbogenschule
KGS Thomas-Morus-Schule
KGS Gezelin-Schule
KGS In der Wasserkuhl
GGS Heinrich-Lübke-Straße
GGS Erich-Klausener-Schule
GGS Kerschensteinerschule
GGS Im Steinfeld
KGS Im Burgweg
GGS Sternenschule
GGS Herderstraße
GGS Im Kirchfeld
GGS Hans-Christian-Andersen-Schule
Weiterführende
Schulen
GHS Theodor-Wuppermann-Schule
GHS Neukronenberger Straße
KHS Im Hederichsfeld
GY Werner-Heisenberg-Gymnasium
GES Käthe-Kollwitz-Schule
GES Schlebusch
Weitere Stellungnahmen liegen der Verwaltung nicht vor.
Die Hinweise und Ergänzungen der Schulen wurden geprüft und falls notwendig ergänzende Klärungsgespräche mit den betreffenden Schulen geführt. In der abschließenden Fassung der Teilschulentwicklungspläne wurden die begründeten und nachvollziehbaren Änderungswünsche entsprechend berücksichtigt.
Die Entwicklung der Leverkusener Schullandschaft von 2015/2016 – 2019/2020 wird in der nun aktualisierten Zusammenfassung der Schulentwicklungspläne für die
- Grundschulen
- Hauptschulen
- Realschulen
- Gymnasien
- Gesamtschulen und Sekundarschule
dargestellt. Diese Zusammenfassung ist als Anlage dieser Vorlage beigefügt. Die im Vergleich zur Entwurfsfassung zusätzlichen Maßnahmen sind fett markiert. Die im Dokument enthaltenen Grafiken sind im Ratsinformationssystem Session in Farbe dargestellt.
Die ausführlichen Fassungen der angesprochenen Schulentwicklungspläne stehen den Fraktionen und Gruppen sowie dem Einzelvertreter zur Einsicht zur Verfügung bzw. können in digitaler Form beim Fachbereich Schulen abgerufen werden.
Darüber hinaus haben die Mandatsträger und interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit, diese Dokumente im Ratsinformationssystem Session im Internet einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0211
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Broscheid, FB 40, 406
4010, Herr Oestreich, FB 40, 406 4011
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Schulentwicklungspläne
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Direkte finanzielle Auswirkungen entstehen durch den Schulentwicklungsplan nicht.
Aus schulorganisatorischer Sicht notwendige Baumaßnahmen erfordern Einzelvorlagen sowie entsprechende Etatisierung in den Haushaltsjahren.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
An dieser Stelle der Hinweis, dass die Stadt Leverkusen den Vorgaben des Stärkungspaktgesetzes unterliegt, mit der Folge, dass u. a. die Umsetzung von investiven Maßnahmen der aufsichtsrechtlich vorgegebenen Kreditdeckelung unterliegt (= Kreditaufnahme eines Jahres ist durch die Höhe der Tilgung dieses Jahres begrenzt). Insofern konkurrieren auch investive Projekte der Schulen mit allen anderen investiven Projekten unserer Stadt. Durch die oben beschriebene Begrenzung der Kreditaufnahmemöglichkeit ist es nach wie vor - entsprechend der Vorgehensweise in der Vergangenheit – unvermeidbar, dass im Rahmen zukünftiger Haushalte Priorisierung vorgenommen werden müssen. Nicht alles, was wünschenswert ist, wird auch finanzierbar sein.