Beschlussentwurf:
1. Die Stadt Leverkusen übernimmt für das Klinikum eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 12,2 Mio. € für einen zur Finanzierung des Gebäudes Y im Funktionstrakt benötigten Investitionskredit.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein entsprechendes Anzeigeverfahren gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Das Klinikum beabsichtigt, die Aufstockung des Gebäudes Y im
Funktionstrakt über einen langfristigen Investitionskredit in Höhe von 12,2
Mio. € zu finanzieren. Bei der Gewährung von Bürgschaften zu mehr als 80 % der
Darlehenssumme ist grundsätzlich der Tatbestand der Beihilfe gemäß EU-Beihilferecht
erfüllt. Mit Ratsbeschluss vom 17.02.2014 (Vorlage 2598/2014) wurde das Gesamtunternehmen
Klinikum durch einen öffentlichen Betrauungsakt mit Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse für die Dauer von zehn Jahren betraut.
Aufgrunddessen stellt auch eine Bürgschaft von mehr als 80 % der Darlehnssumme
keine staatliche Beihilfe dar. Das Darlehen kann somit in voller Höhe verbürgt
werden.
Die Bezirksregierung Köln hat anlässlich der Befassung mit der Thematik
Bürgschaftsgewährung im Rahmen des Betrauungsaktes angemerkt, dass jede
einzelne Bürgschaftserklärung durch einen entsprechenden Ratsbeschluss
abgedeckt werden muss und als anzeigepflichtiges Rechtsgeschäft zu werten ist.
Die beabsichtigte Übernahme der Bürgschaft wird der Bezirksregierung daher
unmittelbar nach dem Ratsbeschluss gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW angezeigt.
Es ist beabsichtigt, die Kreditaufnahme für die Finanzierung des
Gebäudes Y inkl. der Bürgschaftserklärung unmittelbar nach Beendigung des
Anzeigeverfahrens zu den wirtschaftlichsten Konditionen herbeizuführen. Die
dann erst vorliegenden Vertragsbestandteile werden zusammen mit der
Bürgschaftserklärung der Bezirksregierung ausgehändigt. Diese hat
zwischenzeitlich ihr Einverständnis zu den vorliegenden Bürgschaftserklärungen,
resultierend aus dem Beschluss des Rates vom 25.08.2014 (Vorlage 2014/0127), erklärt.
Abschließend sei darauf hingewiesen, dass die Verwaltung in der Abwägung
von Bürgschaftsrisiken / Chancen die Zustimmung zur Vorlage empfiehlt. Die
Stadt Leverkusen erfüllt mit dem Betreiben des Klinikums einen gesetzlich
vorgeschriebenen Gesundheitsauftrag. Gleichzeitig wird das Klinikum in seinem erfolgreichen
Konsolidierungsprozess – keine Verluste seit 2008 - unterstützt. Insofern wird
die Eintrittswahrscheinlichkeit in Bezug auf die Inanspruchnahme aus der
Bürgschaft für den Gesellschafter Stadt Leverkusen als „minimal“ bewertet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0521
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek/ FB 20/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [ |
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[ |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [ |
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[ |
Begründung der
einfachen Dringlichkeit
Aufgrund des Abstimmungsprozesses mit dem Klinikum konnte die Vorlage erst mit dem Nachtrag eingereicht werden. Eine Befassung des Rates ist in der Ratssitzung am 11.05.2015 notwendig, um die weiteren Schritte zeitnah einleiten zu können.