Betreff
Überörtliche Prüfung der Informationstechnik der Stadt Leverkusen im Jahr 2013
Vorlage
2015/0525
Aktenzeichen
20-25-schu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat nimmt den wesentlichen Inhalt des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik der Stadt Leverkusen im Jahr 2013 nach § 105 Abs. 5 GO NRW sowie das Ergebnis der Beratungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss

 

„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht der GPA NRW

zur Kenntnis genommen und schließt sich den Handlungsempfehlungen

der Verwaltung an.“

 

zur Kenntnis.

 

 

Kenntnis genommen                                              Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO

Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 RPO                                      Der Leiter des Fachbereichs

Der Oberbürgermeister                                           Rechnungsprüfung und Beratung

 

gezeichnet: Buchhorn                                            gezeichnet: Johanns

 

Begründung:

 

Sachverhalt

 

Die Informationstechnik der Stadt Leverkusen wurde in 2013 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) geprüft.

 

Für alle Berichte der überörtlichen Prüfung gilt, dass der Oberbürgermeister sie dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt und der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt sowie über das Ergebnis seiner Beratungen informiert (§ 105 Abs. 5 GO NRW).

 

Der Prüfbericht der GPA NRW (siehe Vorlage 2015/0458) sowie die Handlungsempfehlungen des FB Personal und Organisation wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 30.04.2015 durch die Verwaltung vorgelegt.

 

1.    Wesentlicher Inhalt des Prüfberichts der GPA NRW zu den IT-Kosten

 

Der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellungen der GPA NRW ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Managementübersicht (Seiten 4 und 5 des GPA-Prüfberichts).

 

2.    Ergebnis der Beratung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

 

Zu den wesentlichen Feststellungen aus dem Prüfbericht der GPA NRW hat die Verwaltung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses umfangreich Stellung genommen und die als Anlage 2 beigefügten Handlungsempfehlungen vorgeschlagen.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht der GPA NRW zur Kenntnis genommen und schließt sich den Handlungsempfehlungen des FB Personal und Organisation an.

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0525

(Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010)

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte/ 14 / 1416

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Das Finanzvolumen für die Informationstechnik der Stadt Leverkusen beträgt in 2015 ca. 10,7 Mio. €.

 

Die Vorlage dient der Information des Rates und hat keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

Die Verwaltung beabsichtigt die im Fachbereich Personal und Organisation bereits organisatorisch angebundene IT-Koordination als führende Stelle hinsichtlich der strategischen IT-Ausrichtung auszubauen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

X

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

X

 

 

 

 

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.04.2015 über den Prüfbericht der GPA NRW zu den IT-Kosten im Jahr 2013 beraten.

 

Das Ergebnis dieser Beratung konnte daher erst im Nachgang zu dieser Ausschusssitzung erstellt werden.