Beschlussentwurf:
Der Rat nimmt den wesentlichen Inhalt des Berichtes der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) zur überörtlichen Prüfung der Informationstechnik der Stadt Leverkusen im Jahr 2013 nach § 105 Abs. 5 GO NRW sowie das Ergebnis der Beratungen durch den Rechnungsprüfungsausschuss
„Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht der GPA
NRW
zur Kenntnis genommen und schließt sich den
Handlungsempfehlungen
der Verwaltung an.“
zur Kenntnis.
Kenntnis genommen Gem. § 2 Abs. 5 S. 1 RPO
Gem. § 2 Abs. 5 S. 2 RPO Der Leiter des Fachbereichs
Der Oberbürgermeister Rechnungsprüfung und Beratung
gezeichnet: Buchhorn gezeichnet: Johanns
Begründung:
Sachverhalt
Die Informationstechnik der Stadt Leverkusen wurde in 2013 durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA NRW) geprüft.
Für alle Berichte der überörtlichen Prüfung gilt, dass der Oberbürgermeister sie dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Beratung vorlegt und der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat über den wesentlichen Inhalt sowie über das Ergebnis seiner Beratungen informiert (§ 105 Abs. 5 GO NRW).
Der Prüfbericht der GPA NRW (siehe Vorlage 2015/0458) sowie die Handlungsempfehlungen des FB Personal und Organisation wurden dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Sitzung am 30.04.2015 durch die Verwaltung vorgelegt.
1. Wesentlicher Inhalt des
Prüfberichts der GPA NRW zu den IT-Kosten
Der wesentliche Inhalt der Prüfungsfeststellungen der GPA NRW ergibt sich aus der als Anlage 1 beigefügten Managementübersicht (Seiten 4 und 5 des GPA-Prüfberichts).
2. Ergebnis der Beratung durch den
Rechnungsprüfungsausschuss
Zu den wesentlichen
Feststellungen aus dem Prüfbericht der GPA NRW hat
die Verwaltung in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses umfangreich
Stellung genommen und die als Anlage 2
beigefügten Handlungsempfehlungen vorgeschlagen.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Prüfbericht der GPA NRW zur Kenntnis genommen und schließt sich den Handlungsempfehlungen des FB Personal und Organisation an.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2015/0525
(Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010)
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Werner Schulte/ 14 / 1416
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Das Finanzvolumen für die Informationstechnik der Stadt Leverkusen beträgt in 2015 ca. 10,7 Mio. €.
Die Vorlage dient der Information
des Rates und hat keine unmittelbaren
finanziellen Auswirkungen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Die Verwaltung beabsichtigt die im Fachbereich Personal und Organisation bereits organisatorisch angebundene IT-Koordination als führende Stelle hinsichtlich der strategischen IT-Ausrichtung auszubauen.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe 1 Information |
Stufe 2 Konsultation |
Stufe 3 Kooperation |
X |
☐ |
☐ |
☐ |
Beschreibung
und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten
des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
X |
☐ |
☐ |
☐ |
Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit:
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 30.04.2015 über den Prüfbericht der GPA NRW zu den IT-Kosten im Jahr 2013 beraten.
Das Ergebnis dieser Beratung konnte daher erst im Nachgang zu dieser Ausschusssitzung erstellt werden.