Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus dem Verwaltungsrat der Technische Betriebe Leverkusen AöR (TBL) als stellvertretendes Mitglied ab:
Herrn Frank Hasivar
2. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§ 114 a Abs. 8 i. V. m. § 50 Absätze 4 und 2 GO NRW nachfolgendes stellvertretendes Mitglied in den Verwaltungsrat der TBL:
Herrn Dr. Hans-Jürgen Müller
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Mail vom 22.04.2015 gibt die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Leverkusen eine Umbesetzung im Verwaltungsrat der TBL bekannt. Danach ist Herr Frank Hasivar als stellvertretendes Mitglied im Verwaltungsrat der TBL abzuberufen.
Gem. § 114 a Abs. 8 GO NRW gilt für die Wahl von Mitgliedern in den Verwaltungsrat
§ 50 Absatz 4 GO NRW sinngemäß. Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2015/0542
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)