Betreff
Verkehrssituation in Wiesdorf in der Vorweihnachtszeit und bei Großveranstaltungen
- Erfahrungsbericht
Vorlage
2015/0545
Aktenzeichen
20-01-sa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt den Erfahrungsbericht zur Kenntnis.

 

2.    Der unter Ziffer 3 vorgeschlagenen zukünftigen Verkehrsführung in der Vorweihnachtzeit sowie bei Großveranstaltungen wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

  1. Aktuelle Situation

Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Umfeld der Wiesdorfer City im Vorweihnachtsverkehr wurden mit Vorlage Nr. 2720/2014 verschiedene Maßnahmen beschlossen. Der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sollte im Frühjahr dieses Jahres ein Bericht über die Wirkung der Maßnahmen vorgelegt werden.

 

Folgende Maßnahmen wurden umgesetzt:

 

A. Wöhlerstraße

 

A.1. Die Linksabbiegemöglichkeit zum APCOA-Parkplatz in Höhe der Pflegeresi-
        denz wird mit Beginn des Weihnachtsmarktes bis einschließlich Heiligabend

        sowie ggfs. nach Weihnachten für die restliche Zeit des Weihnachtsmarktes
        dauerhaft gesperrt.
        (Diese Maßnahme wird auch bei anderen Großveranstaltungen in Wiesdorf
        von Freitag-Mittag bis Montag-Vormittag umgesetzt.)

 

A.2. Die Linksabbiegemöglichkeit zum Kinopolis bzw. zur Rathaus-Galerie wird 
        für die Dauer des Weihnachtsmarktes montags ab ca. 10.00 Uhr bis zum
        späten Samstag-Nachmittag durchgehend gesperrt.
        (Diese Maßnahme wird auch bei anderen Großveranstaltungen in Wiesdorf
        am Wochenende bedarfsorientiert von Samstag-Vormittag (in Ausnahme-
        fällen auch von Freitag-Mittag) bis Montag-Vormittag umgesetzt.)

 

A.3. Die Haltestelle am Kinopolis auf der Wöhlerstraße wird während des Weih-
        nachtsmarktes in westliche Richtung vor die Zufahrt zur Rathaus-Galerie ver-
        legt, so dass den Fahrzeugen, die aus den Parketagen der Rathaus-Galerie
        ausfahren, eine ungehinderte Einfahrt auf die Wöhlerstraße ermöglicht wird.

 

B. Obere Ebene des Europarings

 

B.1. Im Bereich der Überquerungshilfen werden keine Lichtsignalanlagen aufge-
        stellt.

 

B.2. Die vor Jahren im Bereich der Westseite angelegte und mit Findlingen gesi-
        cherte Sperrfläche wird versuchsweise beseitigt, um die Anzahl der Fahr-
        bahnreduzierungen und die damit verbundenen Einfädelungsvorgänge zu
        minimieren.

 

 

  1. Wirkung der Maßnahmen

 

Zu A.1.:

Diese Maßnahme hat sich auch im letzten Jahr wieder bewährt und sollte dauerhaft beibehalten werden.

 

Zu A.2.:

Im Hinblick auf die durchgehende Sperrung hat es unterschiedliche Beschwerden gegeben. Der Wunsch nach temporären, individuellen Absperrungen wurde geäußert. Dies wurde zum Teil auch im letzten Jahr – abhängig von dem jeweiligen Verkehrsaufkommen – umgesetzt, soweit dies leistbar war. Es konnte festgestellt werden, dass aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsauslastung auch nicht an allen Tagen eine durchgängige Sperrung erforderlich war.

Es lässt sich nur schwer voraussagen, wie sich das Kaufverhalten und damit einhergehend der Verkehr an den jeweiligen Adventswochenenden und auch unter der Woche entwickelt. Insofern ist es schwierig, hier individuelle Lösungen anzubieten. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Verkehrsteilnehmer nicht jeden Tag auf neue Regelungen einstellen will, sondern eine gewisse Verlässlichkeit erwartet. Zudem würde ein hoher personeller Aufwand entstehen, um jeden Tag individuelle Öffnungen bzw. Sperrungen vorzunehmen. Daher ist eine Neufestlegung der Sperrzeiten erforderlich, s. Ziffer 3.2.

 

Zu A.3:

Die Verlegung der Haltestelle hat sich bewährt und sollte beibehalten werden, da dadurch der abfließende Verkehr aus den Parkhäusern gewährleistet werden konnte. Es kam allerdings aufgrund haltender Busse teils zu Rückstaus auf der Wöhlerstraße. Die Überlegung, die Haltestelle komplett auf die obere Ebene des Europarings zu verlegen, scheidet aus, da auch Busse aus Richtung Opladen an dieser Stelle halten und die Haltestelle mehrere Busse zu gleicher Zeit nicht auffangen kann.

Auch wenn es teils zu Rückstaus gekommen ist, sollte diese Regelung beibehalten werden.

 

Zu B.1:

Da es auch im vergangenen Jahr in dem Bereich keine Probleme gab, kann auch weiterhin auf die Aufstellung einer Lichtsignalanlage verzichtet werden.

 

Zu B.2:

Diese Maßnahme wurde bereits in den Sommerferien 2014 umgesetzt, damit sich die Verkehrsteilnehmer frühzeitig an die geänderte Verkehrsführung gewöhnen. Der Verkehrsfluss hat sich seitdem verbessert, da wieder auf zwei Spuren in die Umfahrung eingefahren werden kann. Vermehrte Unfälle oder Beschädigungen an dem Brückengeländer konnten nicht festgestellt / beobachtet werden. Da sich die Maßnahme insgesamt bewährt hat, sowohl in der Vorweihnachtszeit als auch danach, werden die Findlinge nicht mehr gesetzt.

 

 

  1. Zukünftige Verkehrsabwicklung

 

3.1 Die bisher beschlossenen Maßnahmen zu Ziffer A.1, A.3, B.1 und B.2 werden beibehalten.

3.2 Die Sperrmaßnahmen zum Kinopolis bzw. zur Rathaus-Galerie (s. Ziffer A.2) sollen grundsätzlich beibehalten werden, allerdings sollten Änderungen bei den Sperrzeiten vorgenommen werden. 
Orientiert an den Geschäftsöffnungszeiten in der City – in der Regel zwischen 09:30 – 20:00 Uhr – sowie der Erfahrungen des letzten Jahres sollten Sperrungen wie folgt vorgenommen werden:

 

Wann

Tage

Sperrung von – bis /

Uhrzeiten

1., 2. und 3. Adventswochenende

jeweils freitags und samstags

12:00 – 18:00 Uhr

Zwischen dem 1. und 3. Adventswochenende

jeweils montags –

donnerstags

15:30 – 18:00 Uhr

4. Adventswochenende

freitags und samstags

12:00 – 19:00 Uhr

 

Ab dem Montag nach dem 4. Advent

bis Heiligabend

Montag 

bis Heiligabend

 

10:00

12:00 Uhr

Durchgängig

Nach Weihnachten

Ab dem ersten Arbeitstag nach Weihnachten –

30.12.

12:00 – 18:00 Uhr

Silvester

 

Keine Sperrung

 

Jeweils sonntags in

dieser Zeit

 

Keine Sperrung

 

 

Lediglich in diesem Zeitraum erfolgt eine durchgängige Sperrung der Zufahrt.

 

Die Sperrungen nach Weihnachten gelten nur solange, wie der Weihnachtsmarkt auch zwischen Weihnachten und Silvester geöffnet hat. Hiermit soll sowohl den Kunden des Weihnachtsmarktes als auch der ansässigen Geschäfte die Möglichkeit gegeben werden, Geldgeschenke / Gutscheine einzulösen, als auch Umtäusche vorzunehmen.

Sollte der Weihnachtsmarkt erneut nur bis Heiligabend geöffnet haben, entfallen diese Sperrungen.

 

Durch die o.g. Sperrzeiten haben die Kunden / Besucher häufiger die Möglichkeit, die Zufahrten zu den Parkhäusern ohne „Umwegfahrten“ zu nutzen. Dasselbe gilt auch für die Kinobesucher des Kinopolis bei Spätvorstellungen.

 

Sollte sich der Verkehr jedoch innerhalb des o. g Zeitrahmens unerwartet verstärken, kann die Verwaltung auch kurzfristig eine andere Regelung treffen und umsetzen. Dies gilt auch für den Fall, dass es aufgrund eines Fußballspiels in der BayArena zu einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommt. Derzeit ist noch nicht bekannt, wann im Dezember 2015 ein Fußballspiel in der BayArena stattfindet.

 

Die Sperrmaßnahmen entlang der Wöhlerstraße werden dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes auferlegt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Samusch / FB 36 / 36 40

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

Verkehrssituation in Wiesdorf in der Vorweihnachtszeit und bei Großveranstaltungen

- Erfahrungsbericht

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes fallen für die Maßnahmen im Bereich der Wöhlerstraße keine Kosten an, da die Ausführung dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes übertragen wird.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

Es entstanden einmalige Kosten für Beschilderungsmaßnahmen und die Anschaffung der Pfosten in Höhe von rd. 2.400 €.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:           

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

s. Ziffer A.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]