- Erfahrungsbericht
Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt den Erfahrungsbericht zur Kenntnis.
2. Der unter Ziffer 3 vorgeschlagenen zukünftigen Verkehrsführung in der Vorweihnachtzeit sowie bei Großveranstaltungen wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
- Aktuelle Situation
Zur Verbesserung
der Verkehrssituation im Umfeld der Wiesdorfer City im Vorweihnachtsverkehr
wurden mit Vorlage Nr. 2720/2014 verschiedene Maßnahmen beschlossen. Der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I sollte im Frühjahr dieses Jahres ein
Bericht über die Wirkung der Maßnahmen vorgelegt werden.
Folgende
Maßnahmen wurden umgesetzt:
A. Wöhlerstraße
A.1. Die Linksabbiegemöglichkeit zum APCOA-Parkplatz in Höhe der Pflegeresi-
denz wird mit Beginn des Weihnachtsmarktes
bis einschließlich Heiligabend
sowie ggfs. nach Weihnachten für die
restliche Zeit des Weihnachtsmarktes
dauerhaft gesperrt.
(Diese Maßnahme wird auch bei anderen
Großveranstaltungen in Wiesdorf
von Freitag-Mittag bis Montag-Vormittag umgesetzt.)
A.2. Die Linksabbiegemöglichkeit zum Kinopolis bzw. zur Rathaus-Galerie
wird
für die Dauer des Weihnachtsmarktes montags ab ca. 10.00 Uhr bis zum
späten Samstag-Nachmittag durchgehend
gesperrt.
(Diese Maßnahme wird auch bei anderen
Großveranstaltungen in Wiesdorf
am Wochenende bedarfsorientiert von
Samstag-Vormittag (in Ausnahme-
fällen auch von Freitag-Mittag) bis
Montag-Vormittag umgesetzt.)
A.3.
Die Haltestelle am Kinopolis auf der Wöhlerstraße wird während des Weih-
nachtsmarktes in westliche Richtung vor die Zufahrt zur Rathaus-Galerie
ver-
legt, so dass den Fahrzeugen, die aus den Parketagen der Rathaus-Galerie
ausfahren, eine ungehinderte Einfahrt auf die Wöhlerstraße ermöglicht
wird.
B. Obere Ebene des Europarings
B.1. Im Bereich
der Überquerungshilfen werden keine Lichtsignalanlagen aufge-
stellt.
B.2. Die vor
Jahren im Bereich der Westseite angelegte und mit Findlingen gesi-
cherte Sperrfläche wird versuchsweise beseitigt, um die Anzahl der Fahr-
bahnreduzierungen und die damit verbundenen Einfädelungsvorgänge zu
minimieren.
- Wirkung der Maßnahmen
Zu A.1.:
Diese Maßnahme
hat sich auch im letzten Jahr wieder bewährt und sollte dauerhaft beibehalten
werden.
Zu A.2.:
Im Hinblick auf
die durchgehende Sperrung hat es unterschiedliche Beschwerden gegeben. Der
Wunsch nach temporären, individuellen Absperrungen wurde geäußert. Dies wurde
zum Teil auch im letzten Jahr – abhängig von dem jeweiligen Verkehrsaufkommen –
umgesetzt, soweit dies leistbar war. Es konnte festgestellt werden, dass
aufgrund der unterschiedlichen Verkehrsauslastung auch nicht an allen Tagen
eine durchgängige Sperrung erforderlich war.
Es lässt sich nur
schwer voraussagen, wie sich das Kaufverhalten und damit einhergehend der
Verkehr an den jeweiligen Adventswochenenden und auch unter der Woche
entwickelt. Insofern ist es schwierig, hier individuelle Lösungen anzubieten.
Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass sich der Verkehrsteilnehmer nicht
jeden Tag auf neue Regelungen einstellen will, sondern eine gewisse
Verlässlichkeit erwartet. Zudem würde ein hoher personeller Aufwand entstehen,
um jeden Tag individuelle Öffnungen bzw. Sperrungen vorzunehmen. Daher ist eine
Neufestlegung der Sperrzeiten erforderlich, s. Ziffer 3.2.
Zu A.3:
Die Verlegung der
Haltestelle hat sich bewährt und sollte beibehalten werden, da dadurch der
abfließende Verkehr aus den Parkhäusern gewährleistet werden konnte. Es kam
allerdings aufgrund haltender Busse teils zu Rückstaus auf der Wöhlerstraße.
Die Überlegung, die Haltestelle komplett auf die obere Ebene des Europarings zu
verlegen, scheidet aus, da auch Busse aus Richtung Opladen an dieser Stelle
halten und die Haltestelle mehrere Busse zu gleicher Zeit nicht auffangen kann.
Auch wenn es
teils zu Rückstaus gekommen ist, sollte diese Regelung beibehalten werden.
Zu B.1:
Da es auch im
vergangenen Jahr in dem Bereich keine Probleme gab, kann auch weiterhin auf die
Aufstellung einer Lichtsignalanlage verzichtet werden.
Zu B.2:
Diese Maßnahme
wurde bereits in den Sommerferien 2014 umgesetzt, damit sich die
Verkehrsteilnehmer frühzeitig an die geänderte Verkehrsführung gewöhnen. Der
Verkehrsfluss hat sich seitdem verbessert, da wieder auf zwei Spuren in die
Umfahrung eingefahren werden kann. Vermehrte Unfälle oder Beschädigungen an dem
Brückengeländer konnten nicht festgestellt / beobachtet werden. Da sich die
Maßnahme insgesamt bewährt hat, sowohl in der Vorweihnachtszeit als auch
danach, werden die Findlinge nicht mehr gesetzt.
- Zukünftige Verkehrsabwicklung
3.1
Die bisher beschlossenen Maßnahmen zu Ziffer A.1,
A.3, B.1 und B.2 werden beibehalten.
3.2
Die Sperrmaßnahmen zum Kinopolis bzw. zur
Rathaus-Galerie (s. Ziffer A.2) sollen grundsätzlich beibehalten werden, allerdings
sollten Änderungen bei den Sperrzeiten vorgenommen werden.
Orientiert an den Geschäftsöffnungszeiten in der City – in der Regel zwischen
09:30 – 20:00 Uhr – sowie der Erfahrungen des letzten Jahres sollten Sperrungen
wie folgt vorgenommen werden:
Wann |
Tage |
Sperrung von – bis / Uhrzeiten |
1., 2. und 3. Adventswochenende |
jeweils freitags und samstags |
12:00 – 18:00 Uhr |
Zwischen dem 1. und 3. Adventswochenende |
jeweils montags – donnerstags |
15:30 – 18:00 Uhr |
4. Adventswochenende |
freitags und samstags |
12:00 – 19:00 Uhr |
Ab dem Montag nach dem 4. Advent bis Heiligabend |
Montag bis Heiligabend |
10:00 12:00 Uhr Durchgängig*¹ |
Nach Weihnachten*² |
Ab dem ersten Arbeitstag nach Weihnachten – 30.12. |
12:00 – 18:00 Uhr |
Silvester*² |
|
Keine Sperrung |
Jeweils sonntags in dieser Zeit |
|
Keine Sperrung |
*¹ Lediglich in diesem Zeitraum erfolgt eine
durchgängige Sperrung der Zufahrt.
*²
Die
Sperrungen nach Weihnachten gelten nur solange, wie der Weihnachtsmarkt auch
zwischen Weihnachten und Silvester geöffnet hat. Hiermit soll sowohl den Kunden
des Weihnachtsmarktes als auch der ansässigen Geschäfte die Möglichkeit gegeben
werden, Geldgeschenke / Gutscheine einzulösen, als auch Umtäusche vorzunehmen.
Sollte der
Weihnachtsmarkt erneut nur bis Heiligabend geöffnet haben, entfallen diese
Sperrungen.
Durch die o.g.
Sperrzeiten haben die Kunden / Besucher häufiger die Möglichkeit, die Zufahrten
zu den Parkhäusern ohne „Umwegfahrten“ zu nutzen. Dasselbe gilt auch für die
Kinobesucher des Kinopolis bei Spätvorstellungen.
Sollte sich der
Verkehr jedoch innerhalb des o. g Zeitrahmens unerwartet verstärken, kann die
Verwaltung auch kurzfristig eine andere Regelung treffen und umsetzen. Dies
gilt auch für den Fall, dass es aufgrund eines Fußballspiels in der BayArena zu
einem erhöhten Verkehrsaufkommen kommt. Derzeit ist noch nicht bekannt, wann im
Dezember 2015 ein Fußballspiel in der BayArena stattfindet.
Die
Sperrmaßnahmen entlang der Wöhlerstraße werden dem Veranstalter des
Weihnachtsmarktes auferlegt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner
/ Fachbereich / Telefon: Frau Samusch / FB 36 / 36 40
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verkehrssituation in Wiesdorf
in der Vorweihnachtszeit und bei Großveranstaltungen
- Erfahrungsbericht
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/
Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Für den Zeitraum des
Weihnachtsmarktes fallen für die Maßnahmen im Bereich der Wöhlerstraße keine
Kosten an, da die Ausführung dem Veranstalter des Weihnachtsmarktes übertragen
wird.
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Es entstanden einmalige
Kosten für Beschilderungsmaßnahmen und die Anschaffung der Pfosten in Höhe von rd.
2.400 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem
Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. Ziffer A.
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung
zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr.
2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der
Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |