Beschlussentwurf:
Die Verfügung der Bezirksregierung vom 09.04.2015, 31.2/9216/-St Lev-, die als Anlage zur Vorlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gemäß § 2 Abs. 1 der Gutachterausschussverordnung NRW – GAVO NRW – werden die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte durch die Bezirksregierung nach Anhörung der Gebietskörperschaft, für deren Bereich der Gutachterausschuss gebildet ist, bestellt. Aus Gründen der Verwaltungsökonomie bündelt die Bezirksregierung die Bestellungen des Gutachterausschusses in der Stadt Leverkusen. Die Mitglieder des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen sind zum 01.09.2015 wieder- bzw. neu zu bestellen.
Die Bezirksregierung beabsichtigt daher, mit Wirkung vom 01.09.2015 bis 31.08.2020
Herrn Dipl.-Ing. Jürgen Späker
wieder zum Vorsitzenden
sowie
Herrn Dipl.-Ing. Timm Dolenga
zum stellvertretenden Vorsitzenden des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Leverkusen neu zu bestellen.
Weiterhin ist beabsichtigt für den gleichen Zeitraum
Herrn Dipl.-Ing. Ludwig Hoffmann
und
Herrn Dipl.-Ing. Thomas Merten
zu stellvertretenden Vorsitzenden und ehrenamtlichen Gutachtern wieder zu bestellen.
Mit Wirkung vom 01.09.2015 bis 31.08.2020 beabsichtigt die Bezirksregierung ebenfalls
Herrn Dipl.-Ing. Peter Kneip
Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Buntenbach
Herrn Dipl.-Kfm. Marco Müller
Herrn Detlev Sczukowski
Herrn Thomas Krings
und Herrn Dipl.-Ing. Christoph Roth
zu ehrenamtlichen Gutachtern wieder zu bestellen sowie
Herrn Dipl.-Ing. Andreas Kölsch
und Herrn Dipl.-Ing. Jörg Junker
zu ehrenamtlichen Gutachtern neu zu bestellen.
Die Verwaltung empfiehlt dem Vorschlag der Bezirksregierung zuzustimmen, da alle neu- und wiederbestellten Personen in der Wertermittlung erfahren sind und über entsprechende Sachkunde verfügen. Sie erfüllen damit die Voraussetzungen des § 192 Abs. 3 Baugesetzbuch sowie ferner die Voraussetzungen der §§ 2 – 3 der GAVO NRW.
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Vorlage wurde nach Eingang des Schreibens der Bezirksregierung Köln erstellt. Mit Blick auf die erbetene städtische Stellungnahme ist eine Kenntnisnahme durch den Rat am 11.05.15 erforderlich.