Betreff
Bebauungsplan Nr. 216/III "Schlebusch - Einzelhandel Reuterstraße"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
2015/0577
Aktenzeichen
613-26-216/III-Mü/Ext
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für das umschriebene Gebiet im Bereich Schlebusch zwischen der Mülheimer Straße, der Reuterstraße und der Johannes-Dott-Straße ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 30 Abs.1 Baugesetzbuch aufzustellen.

Die genaue Abgrenzung ist der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs. 1 (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB (Beschleunigtes Verfahren).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

gezeichnet:

In Vertretung                       

 

 

 

Deppe                                  

Begründung:

 

Für den Blockinnenbereich der Reuterstraße besteht die Absicht der REWE Verwaltungs- und Vertriebs GmbH/Hürth (Vorhabenträgerin) einen großflächigen Lebensmittelverbrauchermarkt der Nahversorgung (Vollsortimenter, 1700 m² Verkaufsfläche) zu errichten (Schreiben vom 07.05.2015, Anlage 5 der Vorlage). Der Bereich ist Teil des Nahversorgungszentrums Willy-Brandt-Ring/Mülheimer Straße. Einbezogen sind städtische Freiflächen, welche heute von der KGS Thomas-Morus-Schule u. a. gärtnerisch genutzt werden. Die Vorhabenträgerin sichert der Schule Ausgleichsmaßnahmen zu. Nach gemeinsamen Gesprächen zwischen Investor, Schule und Verwaltung hat die Schulkonferenz der KGS Thomas-Morus-Schule mit Schreiben vom 11.05.2015 die Unterstützung des Planungsprozesses bekundet (Anlage 6 der Vorlage). Alle hierzu erforderlichen Aufwendungen und Planungsbegleitungen werden seitens der Vorhabenträgerin übernommen. Im Rahmen des Durchführungsvertrages oder städtebaulichen Vertrages sollen die Belange der Schule abgesichert werden. Es ist zunächst vorgesehen, dass das Verfahren zu einem späteren Verfahrensschritt in Form eines „Vorhabenbezogenen“ Bebauungsplanes fortgeführt werden soll. Der rechtsgültige Flächennutzungsplan wird späterhin mit der Darstellung Sondergebiet (derzeit Mischgebiet) angepasst.

 

Als nächster Planungsschritt ist vorgesehen, die notwendigen Fachplanungen, u. a. die Verkehrssicherheit und die Umweltbelange, einzubinden. Mit Vorlage eines detaillierten Gestaltungsplanes bzw. Bebauungsplanentwurfes soll u.a. eine Vorlage zur Durchführung einer Bürgerinformation eingebracht werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Müller / 61 Stadtplanung / 6133

Im Rahmen des Bebauungsplanes ist eine Bürgerinformation durchzuführen, wesentliche Kosten entstehen nicht.

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist

(§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, um sowohl das Planungsrecht für zukünftige Investitionen zu schaffen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

Die Planungskosten werden von der Vorhabenträgerin getragen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

Personalkosten sind zu Beginn des Satzungsverfahrens noch nicht abzuschätzen; ebenso wenig die von anderen Fachbereichen erforderliche Zuarbeit. Die Planung wird durch ein externes Stadtplanungsbüro betrieben. Die Kosten für die Planung sowie erforderliche Gutachten etc. werden durch den Grundstückseigentümer getragen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

 

Es ist mit keinen Auswirkungen zu rechnen.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

 

Es ist mit einem Grundstückserlös zu rechnen.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Eine weitergehende Bürgerinformation erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

ja

ja

ja

ja

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

ja

nein

nein

 nein

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Durchführung des Projektes ist mit der Sicherung von Grundstückszugriffen verbunden. Die Fristen hierzu laufen aus bzw. bedürfen notwendiger Verlängerungen. Dies und weitergehend zu beauftragende Fachplanungen bedürfen einer Zustimmung. Die Vorhabenträgerin möchte die Fortschreibung davon abhängig machen.