Betreff
Benennung eines Platzes in Rheindorf
Vorlage
2015/0494
Aktenzeichen
Stadtarchiv
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, den Platz vor der Sparkasse in Rheindorf-Süd I „Rheindorfer Platz“ zu benennen und ein Hinweisschild mit dem in der Anlage angeführten Text anzubringen.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

In ihrer Sitzung vom 26.01.2015 hat die Bezirksvertretung einstimmig beschlossen,

 

„den Platz vor der Sparkasse in Rheindorf-Süd aus gestalterischen Gründen zu benennen. 

 

Mit dem Bürgerantragsteller soll abgestimmt werden, ob die Namensgebung in die Bezeichnung „Isaak von Rheindorf Platz“ oder „Isak von Rhingdörp Platz“ geändert werden kann. Des Weiteren soll der Zeitpunkt der Benennung mit dem Bürgerantragsteller besprochen werden, anbieten würde sich das Rheindorfer Kreiselfest im Juni 2015.

 

Die erforderlichen Mittel für das Hinweisschild werden aus den kleinen Investitionsmaßnahmen des Stadtbezirks I 2015 bereitgestellt.“

 

Die Prüfung des historischen Hintergrundes hat ergeben, dass der genannte Ministeriale „Isaak von Rheindorf“, der in einer lateinischen Urkunde des Deutzer Abtes Gerlach aus dem Jahr 1158 genannt wird, nicht eindeutig dem heutigen Leverkusener Stadtteil zuzuordnen ist, mithin das Jahr 1158 auch nicht eindeutig als urkundliche Ersterwähnung von Rheindorf interpretiert werden kann. Auch für das Jahr 1115 konnte keine zuverlässige Quelle ermittelt werden.

 

Aus fachhistorischer Sicht als gesichert gilt das Jahr 1170, das in einer Urkunde des Klosters Dünnwald genannt wird (vgl. Albrecht Brendler, Der Raum Leverkusen im Mittelalter, in: KulturStadtLev – Stadtarchiv (Hg.): Leverkusen. Geschichte einer Stadt am Rhein, Bielefeld 2005, S. 59). In diesem Jahr gibt Rudolf, der Propst von St. Kunibert, dem Kloster Dünnwald 26 Morgen, „welche zur Kirche in Rheindorf gehören, um 3 sol[idi] 1 Denar, 1 Malter Hafer und 2 Hühner jährlich in Pacht mit der Verpflichtung, beim Tode des Steinfelder Propstes 3 sol(idi) Kurmede zu zahlen“.

 

Damit könnte Rheindorf im Jahr 2020 seine schriftliche Ersterwähnung vor 850 Jahren feiern.

 

Am 1. April 2015 fand ein Gespräch zwischen dem Bürgerantragssteller und der Verwaltung statt, aus dem der beigefügte Vorschlag der Verwaltung für ein Hinweisschild hervorgegangen ist.

 

Ein neuerlicher Beschluss der Bezirksvertretung ist notwendig, da mit dem Antragsteller kein Einvernehmen über den anliegenden Text herbeigeführt werden konnte. Zum Kreiselfest 2015 kann die Benennung und Anbringung eines Hinweisschildes allerdings nicht mehr erfolgen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau John, KSL-Stadtarchiv, 406-4250

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Benennung eines Platzes in Rheindorf

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 81040105012000, Finanzposition 782600

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

ca. 1.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

-

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

-

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]