Beschlussentwurf:
1. Der Planung einer zusätzlichen Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße wird zugestimmt.
2. Der Planung einer Überquerungshilfe auf der Alkenrather Straße in Höhe der Kastanienallee wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Ausgangssituation
Auf Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung III vom 11.06.2015 wurde die Verwaltung mit der Vorlage 2015/0534 „Verkehrsuntersuchung Alkenrather Straße“ beauftragt, sowohl eine zusätzliche Rechtsabbiegespur von der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße als auch eine optimierte Querung für Fußgänger und Radfahrer auf der Alkenrather Straße in Höhe der Kastanienallee zu planen.
Dieser Beschluss basiert auf den Ergebnissen eines Verkehrsgutachtens mit verschiedenen Fragestellungen für den Ortsteil Alkenrath, wobei das Gutachten nach Prüfung unterschiedlicher Varianten die bauliche Verlängerung der Rechtsabbiegespur und eine Überprüfung der Fußgängerquerung in Höhe der Kastanienallee empfiehlt.
Zu
Beschlusspunkt 1:
Planung einer
Verlängerung der Rechtsabbiegespur an der Einmündung der Alkenrather Straße auf
die Gustav-Heinemann-Straße
Zurzeit gibt es im
Einmündungsbereich der Alkenrather Straße auf die Gustav-Heinemann-Straße zwei
ca. 75 m lange Linksabbiegespuren in Fahrtrichtung Osten (Schlebusch) und eine
ca. 15 m lange, freilaufende Rechtsabbiegemöglichkeit in Fahrtrichtung Westen
(Wiesdorf). Diese
Spuraufteilung gibt es mittlerweile seit etwa 3 Jahren und hat schon zu einer
deutlichen Verbesserung des Verkehrsflusses und Reduzierung der vor allem
nachmittags auftretenden Stauerscheinungen geführt. Allerdings ist die
Leistungsfähigkeit des Rechtsabbiegers immer noch stark eingeschränkt, da
dieser zwangsläufig im Rückstau des Linksabbiegers eingebunden ist.
Durch die Einrichtung
einer eigenständigen, freilaufenden Rechtsabbiegespur, beginnend südlich der
Überquerungsmöglichkeit in Höhe der Kastanienallee, soll die Leistungsfähigkeit
für den Verkehr in Fahrtrichtung Westen weiter verbessert werden.
Die 3,50 m breite
und ca. 75 m lange zusätzliche Fahrspur ist westlich der vorhandenen Fahrbahn
im heutigen Wald- und Böschungsbereich geplant; die Schutzplanke und die
Böschung werden entsprechend in westlicher Richtung neu angelegt. Die
Entwässerung der zusätzlichen Fahrbahnfläche erfolgt wie schon bisher ebenfalls
über das vorhandene Kanalisationssystem.
Die vorhandenen
drei Beleuchtungsmaste im Bereich der geplanten Rechtsabbiegespur werden an den
neuen Fahrbahnrand versetzt.
Waldumwandlungsverfahren
Da bei dieser
Planung dauerhaft in den vorhandenen westlich gelegenen Waldbereich eingegriffen
wird, wurde ein formelles Waldumwandlungsverfahren in Zusammenarbeit mit der
Unteren Landschaftsbehörde beim Landesbetrieb Wald und Holz NRW durchgeführt. Der
dauerhafte Eingriff in den Waldbereich wird durch eine noch zu leistende
Ausgleichszahlung, die der Landesbetrieb Wald und Holz NRW für eine
Ersatzmaßnahme zweckgebunden verwenden wird, ausgeglichen.
Durch die Baumaßnahme
werden ca. 15 Bäume entfallen, die im Lageplan besonders gekennzeichnet sind.
Auf der Gegenseite werden durch eine Aufweitung für eine Überquerungshilfe
(Beschlusspunkt 2) 1 – 2 Bäume entfallen, die schon einen Fehlwuchs aufweisen
und aus Gründen der Verkehrssicherheit ohnehin in absehbarer Zeit entfernt
werden müssten.
Die beabsichtigte
Maßnahme wird dem Beirat für Natur und Landschaft in seiner nächsten Sitzung am
17.11.2015 vorgestellt.
Kosten
Die Kosten der
Rechtsabbiegespur belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf ca. 120.000 €.
Zu
Beschlusspunkt 2:
Planung einer Überquerungshilfe
in Höhe der Kastanienallee über die Alkenrather Straße
Laut Gutachten hat
der derzeitige Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) über die Alkenrather Straße in
Höhe der Kastanienallee negative Auswirkungen auf den Verkehrsfluss und damit
auf die Leistungsfähigkeit der Alkenrather Straße bzw. den Verkehr aus Richtung
Alkenrather Straße / Gustav-Heinemann-Straße. Ursache hierfür ist, dass querende
Personen (mit und ohne Fahrrad) den Verkehr aus beiden Fahrtrichtungen der Alkenrather
Straße an dieser Stelle i. d. R. kurzzeitig anhalten lassen, was wiederkehrend
zu Behinderungen eines stetigen Verkehrsflusses führt. Durch eine Umplanung
dieses Bereiches soll erreicht werden, dass einerseits das sichere Überqueren
der Alkenrather Straße nach wie vor gewährleistet bleibt und andererseits die
Verkehrsbehinderungen reduziert werden können.
Der
Fahrbahnquerschnitt wird durch eine Aufweitung von 2,00 m in östliche Richtung
in Höhe der geplanten Überquerungsstelle auf dann insgesamt 9,50 m ausgeweitet.
Damit wird Platz geschaffen für 3,50 m breite Fahrspuren in beide Richtungen
und einer mittig angeordneten Überquerungshilfe mit einer komfortablen Breite
von 2,50 m. Durch den Einbau dieser Überquerungshilfe muss sich der fußläufige
Verkehrsteilnehmer auf jeweils nur eine Fahrtrichtung konzentrieren, der
motorisierte Verkehr muss zunächst nur in der jeweils betroffenen Fahrtrichtung
anhalten, bevor auch in der Gegenrichtung der Verkehr angehalten wird.
Die Drängelgitter
für Fahrräder an den Fahrbahnrändern werden gemäß der Empfehlung für
Radverkehrsanlagen weiter vom Fahrbahnrand abgesetzt, sodass Radfahrer zwischen
Drängelgitter und Fahrbahnrand ihre Räder in Fahrtrichtung wieder aufstellen
können. Auf Grund der relativ hohen Geschwindigkeiten der Radfahrer auf der
Ost-Westachse des Radweges soll grundsätzlich nicht auf die Umlaufgitter mit
geschwindigkeitsdämpfender Wirkung verzichtet werden.
Sowohl bei der
Ausgestaltung der Randbereiche, als auch bei der Aufstellfläche der Überquerungshilfe
werden die Belange der Fahrradfahrer (niveaugleiche Übergänge), der sehbehinderten
Verkehrsteilnehmer (Aufkantung, taktile Elemente) und der Nutzer mit Rollatoren
(niveaugleiche Übergänge, Aufmerksamkeitsfeld) berücksichtigt.
Die Überquerungshilfe
wird mit einem neuen Beleuchtungsmast auf dem südlichen Inselkopf ausgestattet,
die bisherige Ausleuchtung der bestehenden Fußgängerüberquerung (Zebrastreifen)
kann entfallen.
Kosten
Die Kosten der
Überquerungshilfe belaufen sich gemäß einer Kostenschätzung auf ca. 50.000 €.
Weitere
Vorgehensweise
Die bauliche
Umsetzung ist vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung für das Jahr
2016 vorgesehen. Die Rodungsarbeiten sind hierbei im zulässigen Zeitraum
(Vogelschutz) zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar durchzuführen.
Zeitgleich mit dem
Bau der Rechtsabbiegespur und der Überquerungshilfe ist die noch ausstehende
Instandsetzung der Fahrbahn der Alkenrather Straße zwischen der Einmündung
Gustav-Heinemann-Straße im Süden und dem nördlich der geplanten Überquerungshilfe
liegenden Anschluss an den schon sanierten Teil der Alkenrather Straße vorgesehen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Förster / 66 / 6636
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Herstellung einer Rechtsabbiegespur und einer Überquerungshilfe auf der Alkenrather Straße.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im geplanten
Haushalt 2016 und mittelfristiger Finanzplanung)
Zur Finanzierung stehen im investiven Haushalt auf der Finanzstelle 66431205021139 Finanzposition 783200 folgende Mittel zur Verfügung, die u.a. für die in der Vorlage genannten beiden Maßnahmen mit vorgesehen sind.
2016: 10.000 €
VE: 425.000 €
2017: 240.000 €
2018: 185.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja]] |
[ja] [ |