Beschlussentwurf:
1. Der Beschluss der Bezirksvertretung II vom 27.01.15 zur Vorlage 2014/0323 wird hinsichtlich der zukünftigen Geschwindigkeitsregelungen in der Blütenstraße sowie Hüscheider Straße aufgehoben.
2. In der Blütenstraße sowie Hüscheider Straße gilt zukünftig eine Höchstgeschwindigkeit von 10 km/h.
3. Die Verwaltung legt nach einer 12-monatigen Beobachtungsphase nach Änderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit über z.d.A.: Rat einen Erfahrungsbericht vor.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Die Bezirksvertretung II hat in ihrer Sitzung vom 27.01.15 mit Vorlage 2014/0323 auf Empfehlung der Verwaltung die Einführung einer Tempo 30-Zone für die Hüscheider Straße und Blütenstraße nach längerer Diskussion unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben beschlossen. Eine Reduzierung dieser Höchstgeschwindigkeit ist nur möglich, wenn eine besondere Gefährdungssituation vorliegt.
In der Folge sind besorgte Anwohner auf die Verwaltung zugegangen, um ihren Wunsch auf Beibehaltung des aktuell vorhandenen „Verkehrsberuhigten Bereichs“ zu verdeutlichen. Dies ist jedoch aufgrund der Länge der Straße und des - wenn auch geringen - Durchgangsverkehrs und fehlender Aufenthaltsfunktion auf der Straße nicht möglich. Ein „Verkehrsberuhigter Bereich“ könnte nur realisiert werden, wenn die Hüscheider Straße etwa mittig mit einem Poller geschlossen würde, was aber deutliche Nachteile für das Verkehrsaufkommen in den genannten Straßen sowie auf der Burscheider Straße und Wuppertalstraße hätte, die zur Umfahrung der Durchfahrtsperre genutzt werden müssten.
Gleichwohl konnte vor Ort beobachtet werden, dass durch die fehlenden Gehwege und die teilweise schwer einsehbaren Grundstückszufahrten eine Gefährdung von Kindern auf der Straße nicht auszuschließen ist. Insofern ist die Situation hier vergleichbar mit der Verkehrssituation in der Dhünnstraße im Bereich der Kolonie II in Wiesdorf. In diesem Bereich wurde seinerzeit die Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt.
Daher wird aufgrund der vergleichbaren Situation vorgeschlagen, die Höchstgeschwindigkeit in der Blütenstraße und der Hüscheider Straße ebenfalls auf 10 km/h zu begrenzen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Laufs, FB 36, Tel. 3600
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Überprüfung und Neufestlegung gesetzlich zulässiger Höchstgeschwindigkeiten
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 36000230012006, Finanzposition 36000230782700
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Ca. 1000 € für die Änderung der Beschilderung.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |