- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt nach § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Organen der AVEA GmbH & Co. KG Weisung, der Gründung der refer GmbH auf Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) zuzustimmen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Gesellschafterversammlung der AVEA nach § 113 Abs. 2 GO NRW vor, den Geschäftsführer der AVEA als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der refer GmbH zu entsenden.
3. Der Oberbürgermeister wird i. V. m. dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) beauftragt, die Gründung der Gesellschaft nach § 115 GO NRW der Bezirksregierung anzuzeigen. Soweit formelle Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars, erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Stein
Begründung:
zu 1.: Zur langfristigen Sicherstellung der Entsorgung und Verwertung der Reststoffe der Müllverbrennungsanlagen wird seitens der AVEA eine Kooperation mit der Stadtwerke Bonn GmbH und der MVA Bonn GmbH angestrebt, die mit Synergieeffekten für alle Gesellschafter verbunden ist.
Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftlich/technisch optimale Verwertung und Beseitigung von Reststoffen aus dem Prozess der thermischen Behandlung, die aus den, den Gesellschaftern vertraglich und/oder gesellschaftsrechtlich zuzuordnenden, Abfallverwertungs- und -behandlungsanlagen stammen.
Mit dem Abschluss des Gründungsverfahrens ist vorgesehen, die refer GmbH durch In-House-Vergaben mit der Entsorgung der Schlacken zu beauftragen. Zur operativen Durchführung wird die refer GmbH von der AVEA Aufbereitungs- und Deponierungsgesellschaft mbH & Co. KG (ADG) die derzeit auf der Leppe betriebene Schlackeaufbereitungsanlage inkl. der Deponierung der Schlacken auf der Leppe pachten. Die ADG hat sowohl die Fläche für die Schlackenaufbereitung als auch die Ablagerungsfläche auf der Grundlage des zwischen dem BAV und der AVEA geschlossenen Entsorgungsvertrages vom BAV gepachtet und überlässt der refer GmbH ein Nutzungsrecht. Mitarbeiter der ADG, die die Aufbereitungsanlage bedienen, werden von der refer GmbH übernommen.
Für die nächsten Jahre besteht auch noch die Möglichkeit, die Schlacken auf der Leppe abzulagern. Nach Ende der Ablagerungsmöglichkeit auf der Leppe muss die Ablagerung auf Drittanlagen erfolgen. Die AVEA hat z. B. zwischenzeitlich mit der Remex GmbH einen Vertrag ausgehandelt, wonach der AVEA ein Deponievolumen zur Entsorgung von zwei Millionen Tonnen DK I Abfälle auf der Deponie Haus Forst eingeräumt wird
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus dem Businessplan (Anlage 2) sowie dem Wirtschaftsplan 2016 (Anlage 3).
zu 2.: Analog der Besetzung in den anderen Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG soll die Geschäftsführung die Interessen der Eigentümerin AVEA in der Gesellschafterversammlung der refer vertreten. Durch die dauernde Information des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der AVEA mit den Quartalsberichten, in denen ausführlich auf die Aktivitäten der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften eingegangen wird, sowie der Behandlung der Wirtschaftspläne und Jahresabschlüsse der refer in diesen Gremien, werden hinreichende Einfluss- und Steuerungsmöglichkeiten des BAV und der Stadt Leverkusen i.S. des § 113 Abs. 2 S. 3 GO NRW gewährleistet.
zu 3.: Der Gesellschaftsvertrag (Anlage 1) wurde in Verbindung mit dem Unternehmensgegenstand der Gesellschaft bereits im Vorfeld seitens der AVEA mit der Bezirksregierung Köln abgestimmt.
Die Vorlage soll in der Gesellschafterversammlung der AVEA am 04.12.2015 beschlossen werden. Eine etwaige Beschlussfassung der Vertreter der Stadt Leverkusen erfolgt vorbehaltlich einer Weisung des Rates. Für Rückfragen steht ein Vertreter der AVEA in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 07.12.2015 zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage 2015/0833
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Malek/ FB 20/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des vorhergehenden Abstimmungsprozesses mit der AVEA war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage nicht möglich. Um wie seitens der AVEA beabsichtigt die Gesellschaft zum 01.01.2016 gründen zu können, ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 14.12.2015 notwendig.