Betreff
Änderung der Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit von Vorlagen
Vorlage
2015/0844
Aktenzeichen
200-60-01-Wd
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Hauptausschuss beschließt 

 

a) die als Anlage beigefügte Neufassung der Schnellübersicht und

b) diese als Bestandteil zukünftiger Vorlagen zu verwenden.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Beschlussfassung vom 01.02.2010 hat der Finanzausschuss beschlossen, Vor-lagen dahingehend zu ergänzen, dass sie zusammenfassende Aussagen über die finanziellen Folgen von Vorlagen enthalten. Zwischenzeitlich wurde die Übersicht um Angaben zur beabsichtigten Bürgerbeteiligung bzw. zur Nachhaltigkeit des jeweils betroffenen Sachverhaltes erweitert. Diese Schnellübersicht hat sich in den vergangenen Jahren bewährt und soll daher nach wie vor Bestandteil von Vorlagen bleiben.

 

Zwischenzeitlich geänderte Rahmenbedingungen erfordern allerdings nunmehr eine Aktualisierung dieser Übersicht. So gibt es z. B. den Nothaushaltsrechterlass nicht mehr; dieser wurde durch das Stärkungspaktgesetz ersetzt.

 

Auch zeigen die NKF-Erfahrungen im Zusammenhang mit der Aufstellung von Jahresabschlüssen, dass die Umsetzung von Ratsbeschlüssen auch Veränderungen in der städtischen Bilanz bzw. Ergebnisrechnung zur Folge haben können. Insoweit müssen konsequent vom zuständigen Fachbereich Veränderungsmitteilungen bzw. Kontierungen erstellt werden, die dann im jeweiligen Jahresabschluss entsprechend zu erfassen sind.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher eine entsprechende Anpassung der Übersicht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage soll noch in diesem Turnus beraten werden, damit die Übersicht der Schnellmeldung von Vorlagen an die aktuellen Rahmenbedingungen (z.B. Ersatz des Nothaushaltsrechterlass durch das Stärkungspaktgesetz) angepasst werden kann.