Betreff
Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso
Vorlage
2015/0848
Aktenzeichen
gr
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Dem Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso wird vorbehaltlich der Finanzierung durch Bundes- und Landesmittel zugestimmt. Der Eigenanteil der Stadt Leverkusen wird hierbei in Form des Grundstückswertes des entsprechenden Baugrundstückes dargestellt.

 

2. Der Rat stimmt der Beteiligung der Stadt Leverkusen am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur" zu.

 

3. Der Rat beauftragt den SPL mit der Projektausführung. Eine für den Projektzeitraum befristete personelle Unterstützung ist zu gewährleisten.

 

 

gezeichnet:

                                    In Vertretung            In Vertretung            In Vertretung

Richrath                    Stein                          Adomat                      Deppe

Begründung:

 

Im Sporthallenentwicklungsplan 2012 - 2016 der Stadt Leverkusen, aufgestellt im Jahr 2012, wird für die im Stadtteil Opladen vorhandenen Schulen ein Fehlbedarf von einer Sporthalleneinheit für den Stadtteil aufgezeigt.

 

Inzwischen musste die Turnhalle der Hauptschule Im Hederichsfeld wegen ihres maroden Bauzustandes geschlossen werden. Aufgrund der Größe von nur 220 m² war die Turnhalle grundsätzlich in ihrer Funktionalität stark eingeschränkt und nur unzureichend nutzbar. Es konnten längst nicht alle Sportarten durchgeführt werden. Vor dem Hintergrund der eingeschränkten Funktionalität und des hohen Sanierungsaufwandes ist eine Instandsetzung unwirtschaftlich. Die Halle steht daher für den Sportunterricht nicht mehr zur Verfügung. Der Wegfall der Halle vergrößert das Defizit an Sporthallen im Stadtteil Opladen.

 

Darüber hinaus hat sich aktuell durch die akute Flüchtlingsproblematik und die damit verbundene Belegung von Sporthallen die Hallensituation im gesamten Stadtgebiet verschärft.

 

Mit der Entscheidung der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Jahr 2011, das Verbundsystem von Schule und Leistungssport weiterzuentwickeln und neue Sportschulen aufzubauen, hat das Landrat-Lucas-Gymnasium die Chance ergriffen, die Schule als Sportschule NRW weiterzuführen. Als Sportschulen werden weiterführende Schulen mit dem ausgewiesenen Profil Sport verstanden. Ziel ist es, den Nachwuchstalenten im Spitzensport noch bessere Möglichkeiten zu bieten, neben den sportlichen Erfolgen auch einen guten Schulabschluss zu erreichen.

 

Mit Schreiben vom 28.08.2012 gab das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport (MFKJKS) bekannt, dass das Landrat-Lucas-Gymnasium zum Schuljahr 2013/2014 zur Sportschule NRW ernannt wird. Diese Ernennung führt ab dem Schuljahr 2016/2017 zu einem über die am Schulstandort vorhandenen Halleneinheiten hinausgehenden Bedarf, um den Sportunterricht im erforderlichen Rahmen stattfinden lassen zu können.

 

In Abstimmung mit dem Landrat-Lucas-Gymnasium und dem MFKJKS ergibt sich für das Betreiben der Sportschule NRW ein Mehrbedarf von 168 Stunden pro Woche, was wiederrum zu einem Hallenmehrbedarf von insgesamt 4 Halleneinheiten führt. Gemäß den Vorgaben des MFKJKS kann die Ausgestaltung dieser 4 Einheiten variieren, so dass im Laufe der Planungen, orientiert an den sportlichen Schwerpunkten, 3 Halleneinheiten und ein Kraftraum für das Landrat-Lucas-Gymnasium als erforderlich erachtet werden.

 

Bereits im Jahr 2014 hat sich die Verwaltung bemüht, den Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum mit Unterstützung des MFKJKS voranzutreiben. Jedoch konnte dieses Vorhaben aufgrund des erforderlichen Eigenanteils i. H. v. 20% bisher nicht umgesetzt werden.

 

Der Bund hat nun im Rahmen des Zukunftsinvestitionsprogramms 2015 Mittel für ein neues Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ beschlossen. Gerade diesen Einrichtungen kommt eine zentrale Bedeutung für die soziale Integration in den Kommunen zu. Mit dem Bundesprogramm sollen daher investive sowie konzeptionelle Projekte mit besonderer überregionaler bzw. nationaler Wahrnehmbarkeit und Qualität, mit überdurchschnittlichem Investitionsvolumen oder hohem Innovationspotential im Hinblick auf die soziale und gesellschaftliche Integration gefördert werden. Förderfähig sind u. a. investive Projekte im Bereich der Sportstätten, wobei auch Ersatzneubauten in Ausnahmefällen als förderfähig anerkannt werden.

 

Aufgrund dieses neuen Förderprogramms des Bundes bietet sich jetzt die Möglichkeit, den Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum zu realisieren. Da die Förderung des Bundes im jetzigen Programm bis zu 90% beträgt und sich der Eigenanteil somit reduziert, hat das MFKJKS zu einer Beteiligung an diesem Programm geraten und weitere finanzielle Unterstützung zugesagt. Die finanzielle Beteiligung des Landes führt dazu, dass die Stadt Leverkusen lediglich das Grundstück für den Bau der Sporthalle zur Verfügung stellen muss, darüber hinaus aber keine weiteren finanziellen Verpflichtungen eingeht.

 

Weil sich das Bundesprogramm auch auf kulturelle Einrichtungen bezieht und der Verwaltung nach Wegfall der Opladener Stadthalle der Bedarf eines Veranstaltungsortes im Stadtbezirk bekannt ist, wurde u. a. auch eine Projektskizze für eine 3-fach Sporthalle mit Mehrzwecknutzung erarbeitet. Dieses Vorhaben würde die Investitionskosten in erheblichem Maße steigern. Nach Rücksprache mit dem MFKJKS, welches bei der Antragstellung unterstützt, wurde von dieser Variante Abstand genommen, da zum einen der Eigenanteil der Stadt Leverkusen in Höhe von ca. 345.000 € im Verhältnis zur Gesamtinvestitionssumme vergleichsweise niedrig ist und davon ausgegangen werden muss, dass das Projekt unter diesen Bedingungen nicht in das Bundesprogramm aufgenommen wird.

 

Darüber hinaus beträgt die Höchstförderung des Bundes max. 4 Mio. €. Das Land ist nicht bereit, die Differenz zwischen der maximalen Bundesförderung und den erheblichen Investitionskosten für eine 3-fach Sporthalle mit Mehrzwecknutzung zu übernehmen. Laut Hinweis des MFKJKS ist das Risiko des Scheiterns des Projektes zu hoch. Lediglich beim Bau der dringend benötigten 3-fach Sporthalle mit Kraftraum hat das Land Spielraum, eventuell fehlende Mittel auszugleichen.

 

Im Rahmen der Erarbeitung, der für die Beteiligung am Bundesprogramm erforderlichen Projektskizze, ergibt sich aufgrund aktueller Berechnungen eine Kostenschätzung für eine 3-fach Sporthalle mit Kraftraum unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit des Bauwerkes durch den Einsatz innovativer Technik und energiesparender Bauweise, die wiederum Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen des Bundesprogrammes ist, i. H. v. 7.563.000 € inklusive Grundstückswert. Die Kosten für eine Mehrzweckhalle, die sowohl eine 3-fach Sporthalle als auch eine Veranstaltungshalle ist, bei der allerdings weitere Aufwände für Foyer, Garderobe, Küche, Technik, Toilettenanlagen, Tiefgarage usw. erforderlich wären, liegen bei rund 11 Mio. € zuzüglich der Ausstattungskosten. Für die Variante 3-fach Sporthalle mit Kraftraum und den Bau einer angrenzenden Veranstaltungshalle werden die Kosten derzeit auf ungefähr 13 Mio. € inclusive Grundstückswert geschätzt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das Projekt so umzusetzen, dass eine Ergänzung um eine Veranstaltungshalle in späteren Jahren über möglicherweise andere Fördermittel realisierbar ist. Durch eine aufgeständerte Bauweise, die aufgrund der topografischen Gegebenheiten des Grundstückes erforderlich ist, besteht die Option einer Erweiterung in kommenden Jahren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den SPL mit der Projektausführung zu beauftragen. Somit würde die Sporthalle dort bilanziert, durch den SPL bewirtschaftet und betreut werden. Der SPL benötigt für die Umsetzung des Projektes personelle Unterstützung für den Projektzeitraum.

 

Eine Beteiligung der Politik im Vorfeld der Einreichung der Projektskizze war aufgrund der sehr kurz gesetzten Frist leider nicht möglich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Bau einer 3-fach Sporthalle mit Kraftraum auf dem Gelände der nbso. Keine unmittelbare Auswirkung auf den Kreditdeckel (= max. Kreditaufnahme in unrentierlichen Bereichen = Tilgung), falls die Baukosten zu 100% refinanziert werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die 3-fach Sporthalle mit Kraftraum ist bisher nicht etatisiert. Die Investitionskosten sollen in voller Höhe über Zuschüsse refinanziert werden. Insofern ist Voraussetzung, dass die Zusage der Finanzierung über Bundes- und Landesmittel vorliegt und die Kommunalaufsicht auf dieser Basis einer Umsetzung zustimmt. Der Eigenanteil der Stadt Leverkusen wird hierbei in Form des Grundstückswertes des entsprechenden Baugrundstückes dargestellt. Nach überschlägiger Berechnung sind das rd. 345 T€. An dieser Stelle aber der Hinweis, dass Veräußerungserlöse, die dem Projekt nbso zuzurechnen sind, an dieser Stelle nicht mehr realisiert werden können. Zudem wurden zum Grundstückserwerb Mittel der Städtebauförderung in Anspruch genommen; über den Verzicht auf Rückzahlung ist noch zu verhandeln. Der Vorgang wird dem Betriebsvermögen des SPL zugeordnet und muss deshalb im Wirtschaftsplan des SPL und nicht in der Investitionsplanung der Stadt dargestellt werden. Investitionen des SPL werden aber auf den Kreditdeckel der Stadt angerechnet.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

Durch die Refinanzierung über Zuschüsse werden Abschreibungen in voller Höhe über entsprechende Erträge der Sonderposten kompensiert.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Zukünftige Betriebskosten der 3-fach Sporthalle mit Kraftraum sind in der Wirtschaftsplanung des SPL zu etatisieren, wobei die wirtschaftliche Belastung in der Sphäre des SPL insoweit durch eine Zahlung aus dem Kernhaushalt ausgeglichen werden muss.

 


 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Nach Beschlussfassung wird der SPL beauftragt, seine Wirtschaftsplanung entsprechend anzupassen.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

 

 

[ja]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beratung der Vorlage ist dringend noch in diesem Jahr erforderlich, da die Bewerbung für das Bundesprogramm bis zum 13.11.2015 erfolgt sein musste und ein entsprechender Ratsbeschluss bis zum 04.12.2015 vorgelegt werden muss. Mit Antrag vom 13.11.2015 wurde um Verlängerung dieser Frist bis zum 15.12.2015 gebeten, um den Ratsbeschluss vom 14.12.2015 entsprechend nachreichen zu können.