Beschlussentwurf:
1.
Der
Rat nimmt das Projekt zur Unterbringung von Flüchtlingen im Bereich „Zur alten
Fabrik“ in Leverkusen-Opladen zur Kenntnis und stimmt dem Standort zur
Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen zu.
2.
Der
Rat beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte innerhalb der
Verwaltung zur Begleitung der Umsetzung und Anmietung des Vorhabens
durchzuführen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Märtens Deppe
Begründung:
Die Unterbringung von Flüchtlingen stellt die Stadt Leverkusen vor eine
große Herausforderung. Zielsetzung muss es sein, langfristige
Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen, die eine adäquate Unterbringung
ermöglichen und die weitere Schaffung von Notfallmaßnahmen verhindern. Im Bereich
der Straße „Zur alten Fabrik“ (Grundstück zwischen Stauffenbergstraße und
Pommernstraße) ist durch einen privaten Investor die Errichtung von 4 Gebäuden
zur Unterbringung von bis zu 800 Flüchtlingen geplant. Eine spätere Umnutzung
zu ca. 100 Wohneinheiten ist angedacht.
Das skizzierte Projekt bietet die Chance, Flüchtlinge dauerhaft und
vergleichbar dem Raumprogramm „Im Bühl“ unterzubringen und so die Schaffung von
weiteren Containeranlagen zu vermeiden. Darüber hinaus bietet das Projekt das
Potenzial, auch nach der Nutzung für die Unterbringung von Flüchtlingen
preiswerten Wohnraum in der Stadt zu schaffen.
Der Flächennutzungsplan setzt das Grundstück als Gewerbegebiet fest. Der
rechtskräftige Bebauungsplan 97/II vom 07.09.1999 setzt im vorderen Bereich zur
Pommernstraße eine Gebäudehöhe von 7,00 m und im hinteren Bereich von 10,50 m
fest. Eine Befreiung von diesen festgesetzten Höhen muss im baurechtlichen
Verfahren geprüft werden.
Die Errichtung von Wohnheimen ist nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz
im Gewerbegebiet als Ausnahme zulässig. Das Gebot der Rücksichtnahme zu den
bestehenden gewerblich genutzten Gebäuden ist anhand der alten Baugenehmigungen
zu prüfen. Die Nachnutzung des heutigen Gewerbegebietes für Wohnungen erfordert
in späteren Jahren die Änderung des bestehenden Bebauungsplanes. Die Änderung
soll zeitnah erfolgen.
Der private Investor bietet der Stadt Leverkusen ein Komplettangebot für
die Unterbringung von Flüchtlingen, neben der reinen baulichen Realisierung
wird der Investor auch den Betrieb des Objektes eigenständig gewährleisten. Ein
derartiges Komplettangebot ist seitens der Stadt Leverkusen zu begrüßen, da es
einen wichtigen Part zur qualitativen Sicherstellung der Unterbringung von
Flüchtlingen leistet.
Durch den Betreiber erfolgt u. a. die Belegung, Möblierung sowie
Instandhaltung der Einrichtung. Er trägt damit im Wesentlichen zu geordneten
Betriebsabläufen bei. Die Stadt Leverkusen wird tagesscharf die Plätze belegen
und abrechnen. Der Investor erwartet hierzu eine vertragliche Regelung
dergestalt, dass die Stadt 80 % der Plätze für die kommenden 10 Jahre anmietet.
Angesichts der aktuellen Situation und dem baulichen Zustand der
Bestandgebäude ist davon auszugehen, dass dieser Bedarf auch in Zukunft so
besteht. Die Kosten je Platz bewegen sich auf dem Niveau der Kosten für die
Unterbringungen in den aktuellen neuen Gemeinschaftseinrichtungen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Arndt,
Dez. III, 8833
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger
Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
|
|
Es erfolgt eine Bürgerinformation analog der
bisherigen Vorgehensweise. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
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|
|
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um das vorgeschlagene Projekt zügig umsetzen zu können, ist eine Beratung noch im laufenden Turnus erforderlich.