Beschlussentwurf:
1. Für
die Auslagerung der KHS Im Hederichsfeld an den Schulstandort Am Stadtpark 23
und der damit einhergehenden notwendigen Maßnahmen im Bereich der elektro- und
datentechnischen Maßnahmen sowie der Beschaffung von IT-Equipment werden
248.000 € zur Verfügung gestellt.
2. Die
Haushaltsmittel werden vom Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 aus dem
nicht verausgabten Budget des Fachbereichs Schulen übertragen.
3. Die
Grundsatzentscheidung des Rates zur Mittelübertragung aus dem Jahr 2010
(Vorlage 337/2010 mit diversen Anträgen) wird für diese Maßnahme aufgehoben.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
Vor dem Hintergrund der anstehenden Sanierung des Schulstandortes Im Hederichsfeld 19 wird die KHS Im Hederichsfeld in den Osterferien an den Schulstandort Am Stadtpark 23 in den sog. „Glaspalast“ für ca. 4 Jahre ausgelagert. Darüber hinaus wird die Hauptschule Räume der ebenfalls an diesem Standort untergebrachten RS Am Stadtpark nutzen müssen, da im „Glaspalast“ die zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten nicht ausreichen. Des Weiteren verfügt der „Glaspalast“ nicht über die notwendigen Fachräume für die Bereiche
· Naturwissenschaften,
· Kunst,
· Musik,
· Werken,
·
Informationstechnik
und
· Hauswirtschaft,
sodass die vorhandenen Fachräume der RS Am Stadtpark gemeinsam mit der KHS Im Hederichsfeld genutzt werden müssen. Dies stellt organisatorisch eine Herausforderung für beide Schulen dar, die der technischen Unterstützung in allen Bereichen bedarf.
Das derzeit im „Glaspalast“ mit einer Dependance untergebrachte Lise-Meitner-Gymnasium wird am Hauptstandort (Am Stadtpark 50) in Containerklassen untergebracht, die derzeit aufgestellt werden.
Ursprünglich war vorgesehen, die KHS Im Hederichsfeld an den Schulstandort Görresstr. 11 auszulagern. Hier stand dem Fachbereich Schulen bis zur Entscheidung, an diesem Standort langfristig Flüchtlingen unterzubringen, ein komplett ausgestattetes Schulgebäude für eine drei- bis vierzügige Schule zur Verfügung.
Hierzu gehörten auch die Fachräume sowie die notwendigen
elektro- und datentechnischen Installationen (einschl. WLAN) für die Einbindung
von Informationstechnologien in den Unterricht.
Darüber hinaus stand eine komplett eingerichtete Verwaltung
(inkl. Personalcomputer, Fax, Telefonanlage, Kopiergerät, etc.) bereit, die
einschließlich der sächlichen Ausstattung für die Flüchtlingsarbeit zur
Verfügung gestellt werden musste.
Der Schulstandort Görresstr. 11 ist des Weiteren mit einer breitbandigen Internetanbindung (150 Mbit/s) ausgestattet. Mit dieser in 2014 erstellten und aus dem Schulbudget finanzierten Anbindung kann sowohl der unterrichtliche Bereich versorgt, als auch die Anbindung der Verwaltung an das Rechenzentrum der ivl GmbH ermöglicht werden.
Der „Glaspalast“ wurde vom Lise-Meitner-Gymnasium als reiner Klassentrakt genutzt und ist hinsichtlich der Einbindung von Informationstechniken in den Unterricht nicht bzw. nur partiell erschlossen. Eine umfassende Erschließung war bisher auch nicht zwingend erforderlich, da das Lise-Meitner-Gymnasium am Hauptstandort sehr gute Möglichkeiten hat, Informationstechnologien zu nutzen.
Der gesamte Schulstandort Am Stadtpark 23 einschließlich des Bereichs, der von der RS Am Stadtpark genutzt wird, ist in Bezug auf die Anbindung an das Internet und hinsichtlich der elektro- und datentechnischen Ausstattung nicht geeignet, zwei komplette Schulen inklusive der Schulverwaltungen (Büros Schulleitungen, stellv. Schulleitungen, erweiterte Schulleitungen, Sekretariate, Lehrerzimmer, etc.) umfassend aufzunehmen. Die Anbindung an das Internet muss daher neu erstellt und die elektro- und datentechnische Ausstattung ergänzt werden. Mit Blick auf den Ausbau der Lichtwellenleitertechnologie in Leverkusen ist es vor dem Hintergrund der künftigen Nutzung des Schulstandortes und aus datenschutzrechtlichen Vorgaben sinnvoll, eine Anbindung unmittelbar an das Rechenzentrum der ivl GmbH zu realisieren.
Grundlagen für die Ausstattung des Schulstandortes mit Informationstechnologien ist der § 79 Schulgesetz NRW (SchulG), der den Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologien orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus sind die durch das zuständige Ministerium erlassenen bzw. herausgegebenen Richtlinien, Lehrpläne, Empfehlungen und Handreichungen bzw. sonstigen Regelungen zum Thema „Neue Medien“ bindend.
Insbesondere Lehrpläne und Richtlinien verpflichten die Schulen aller Schulformen und in allen Jahrgangsstufen zur Integration der „Neuen Medien” in allen Unterrichtsfächern, nicht nur in den Informatik- bzw. im informationstechnischen Unterricht. Sie machen die Förderung der Medienkompetenz aller Schülerinnen und Schüler zur Pflichtaufgabe.
Daraus ergeben sich für den Schulträger räumliche und technische Konsequenzen, die bei der Unterbringung der Schulen RS Im Stadtpark und der KHS Im Hederichsfeld zwingend zu beachten sind.
Für den Schulstandort Am Stadtpark 23 bedeutet dies, dass folgende Maßnahmen mit Blick auf die Versorgung von zwei Schulen mit insgesamt 1.247 Schülerinnen und Schülern durchgeführt werden müssen:
Maßnahme |
voraussichtliche
Kosten |
|
|
Ergänzung der daten- und elektrotechnischen
Installationen (passives Netzwerk) |
90.000,00 € |
|
|
Honorar externe Bauaufsicht und technische
Begleitung |
30.000,00 € |
|
|
Ergänzung des aktiven Netzwerkes |
10.000,00 € |
|
|
Anbindung des Standortes an die ivl GmbH |
18.000,00 € |
|
|
Ergänzung der PC-Ausstattung päd. Bereich
(beide Schulen), u. a. Beschaffung eines
leistungsstarken Servers für die unterrichtlichen Bereiche
beider Schulen |
90.000,00 € |
|
|
Neuausstattung des Sekretariats (vorhandene
Möbel können nicht mitgenommen werden -
Festinstallation) |
10.000,00 € |
|
|
Gesamt
rd. |
248.000,00
€ |
Die o. g. Mittel stehen im Haushaltsjahr 2016 nicht zur Verfügung, da zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung 2016 noch davon ausgegangen werden musste, dass der ausgestattete Schulstandort Görresstr. 11 für die Auslagerung der KHS Im Hederichsfeld zur Verfügung steht. An diesem Standort hätte der Fachbereich Schulen die Ausstattung der Schule nur partiell ergänzen müssen und diese Investitionen aus dem laufenden Haushalt tätigen können.
Im August 2015 wurde entschieden, den kompletten Schulstandort Görresstr. dauerhaft für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. In der Folge hat der Fachbereich Schulen mit allen Beteiligten ganz unterschiedliche Varianten zur Auslagerung der KHS Im Hederichsfeld intensiv untersucht. Eine abschließende Entscheidung zur Unterbringung der KHS Im Hederichsfeld am Schulstandort Am Stadtpark 23 und der Verlegung der Dependance des Lise-Meitner-Gymnasiums zum Hauptstandort Am Stadtpark 50 konnte Anfang November getroffen werden.
Erst jetzt war es möglich, mit den betroffenen Schulen in eine Detailplanung einzusteigen und die o. g. Kostenermittlung gemeinsam mit einem externen Fachplaner durchzuführen, die Mitte Dezember vorlag. Mit Blick auf die einzuhaltenden förmlichen Verfahren zur Umsetzung der o. g. Maßnahmen war es nicht mehr möglich, auch partiell Aufträge zu erteilen, sodass alle Maßnahmen erst in 2016 umgesetzt werden müssen.
Der o. g. Finanzbedarf kann aus dem laufenden Haushalt 2016
auch mit Blick auf andere notwendige Investitionen, die im Zusammenhang mit
Flüchtlingen stehen
oder durch die zusätzliche Zahl an Schülerinnen und Schüler im laufenden bzw.
kommenden Schuljahr getätigt werden müssen, nicht gedeckt werden. Diese Mittel
sind zusätzlich bereit zu stellen.
Mit Blick auf die sehr sparsame Haushaltsführung des Fachbereiches Schulen im abgelaufenen Haushaltsjahr und die nicht verausgabten Haushaltsmittel, wird vorgeschlagen, die Restmittel in der genannten Höhe aus dem Haushaltsjahr 2015 in das Haushaltsjahr 2016 zu übertragen.
Der Rat der Stadt Leverkusen hat im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2010 u. a. auch entschieden, Mittelübertragungen nur noch äußerst restriktiv zu ermöglichen. So sollen zur Vermeidung von „Schattenhaushalten“ im konsumtiven Bereich nicht mehr benötigte Mittel aus dem abgelaufenen Jahr – nach einer Prüfung der Notwendigkeit – neu veranschlagt werden. Im investiven Bereich können Mittelübertragung ebenfalls nur bei bereits begonnen Maßnahmen erfolgen. Von diesen Grundsätzen wird im vorliegenden Fall aufgrund der geschilderten Umstände ausnahmsweise abgewichen und der Rat entsprechend informiert.
Auf folgende Haushaltsstellen müssten die Mittel übertragen werden:
Finanzstelle |
Finanzposition |
Betrag (€) |
PN0305 |
720000 |
138.000,00 |
40040305002040 |
782600 |
30.000,00 |
40040305002040 |
782700 |
30.000,00 |
40040305002025 |
782600 |
30.000,00 |
40040305002036 |
782600 |
20.000,00 |
Die Mittel werden für die o. g. Maßnahmen gebunden und ausschließlich hierzu verwendet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Eiteneuer, FB Schulen, 406-4071
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
s. Begründung
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n)
/ Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle |
Finanzposition |
Betrag (€) |
PN0305 |
720000 |
138.000,00 |
40040305002040 |
782600 |
30.000,00 |
40040305002040 |
782700 |
30.000,00 |
40040305002025 |
782600 |
30.000,00 |
40040305002036 |
782600 |
20.000,00 |
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Konsumtiv: 138.000 €
Investiv: 110.000 €
Unterhaltskosten werden aus dem jeweiligen laufenden Etat getätigt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
s. Begründung
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Damit die o. g. Maßnahmen in den Osterferien bzw. bis Ende der Sommerferien umgesetzt werden können, mithin der ordnungsgemäße Unterrichts- und Dienstbetrieb sichergestellt werden kann, ist eine Entscheidung des Rates in diesem Sitzungsturnus zwingend erforderlich.