Kenntnisnahme:
Die „Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Leverkusen“ wird
zur Kenntnis genommen.
gezeichnet
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
a. Theoretischer Ansatz
Die
Sportstättenentwicklungsplanung dient als wichtiges Steuerungsinstrument für anstehende
strategische Entscheidungen im Bereich des Sport- und Freizeitstättenbaus und
ist Entscheidungsbasis für Sanierung, Modernisierung, Schließung oder Neubau
von Sportanlagen.
Die
Sportstättenentwicklungsplanung ist Ansprüchen und Erwartungen ausgesetzt von
Sportvereinen, Schulsport, nicht organisierten Sportlern, Gender-Mainstreaming-Ansätzen,
erwerbswirtschaftlichen Sportanbietern wie schließlich auch anderen kommunalen
Politik- und Planungsbereichen. Um einerseits solchen Ansprüchen und Erwartungen
zu genügen, andererseits einen schonenden Umgang sowohl mit finanziellen als
auch räumlichen Ressourcen zu gewährleisten, geht die
Sportstättenentwicklungsplanung im Vergleich zu Planungen früherer Jahre
inhaltlich wie methodisch von neuen theoretischen Grundlagen sowie von
aktuellen planungspraktischen Anforderungen aus.
Im
Mittelpunkt der planerischen Überlegungen stehen das gegenwärtige und künftige
Sportverhalten der Bevölkerung. Mit einem Sportstättenentwicklungsplan werden
die notwendigen Forderungen nach Sportanlagen und Sportgelegenheiten, nach
Standorten, Benutzungszeiten und finanziellen Ressourcen ermittelt, die in
Konkurrenz zu anderen Planungen und den hinter diesen stehenden
gesellschaftlichen Gruppen stehen.
Der
Sportstättenentwicklungsplan ist langfristige Grundlage für die anschließende
Projektplanung von Sportstätten.
b. Situation Stadt Leverkusen
Eine Planungsgrundlage bzw.
Orientierungshilfe für eine Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt
Leverkusen existiert nicht.
Der Sport genießt in Leverkusen einen hohen
Stellenwert. Er zählt zu den wichtigsten kommunalpolitischen Aufgaben, weil er
nahezu alle gesellschaftlichen Bereiche erfasst.
In den
letzten Jahren hat sich auch das Sport- und Freizeitverhalten parallel zu der
sich stetig verändernden Gesellschaft verändert. Der Trend geht längst weg vom
Wettkampfsport zum Freizeit-, Breiten- und Gesundheitssport. Der Sportverein
als wichtige Institution steht nicht mehr als das Sportangebot allein
dominierend im Vordergrund, bleibt jedoch ein sehr gut organisierter und absolut
verlässlicher Ansprechpartner für den gesamten Sport. Erwerbswirtschaftliche
Sportanbieter und viele Bürger, die ihren Sport spontan und individuell selbst
organisieren, verändern zunehmend eine trendorientierte Sport- und Freizeitszene.
Des
Weiteren werden die Auswirkungen des Geburtenrückgangs und der Alterung der
Gesellschaft das Land, die Stadt und folglich auch den Sport schon
mittelfristig gravierend treffen. Allein hieraus werden sich das Sport- und
Freizeitverhalten und der Bedarf bzw. die Nachfrage an Sport- und
Freizeitstätten völlig verändern.
All diese Fragen bedürfen für eine belastbare Antwort einer zeitgemäßen Sportstättenentwicklungsplanung. Deren Ziel ist die Prognose der Nachfrageentwicklung durch die Bevölkerung der Stadt Leverkusen nach Sportarten und Formen des Sporttreibens. Auf dieser Basis werden die Flächenbedarfe ermittelt, um die Veränderung an bzw. die Schaffung neuer Sportstätten in der Zukunft sachgerecht planen zu können und dabei erkennbare Fehlinvestitionen zu verhindern.
Dieser Aufgabe hat sich der SPL unter
Mitwirkung/Einbindung des SportBund Leverkusen e. V. nun gestellt und unter
Hinweis auf die Bedeutung des Sports für die Stadtentwicklung Herrn Univ.-Prof.
Dr.-Ing. Werner W. Köhl mit der Erstellung einer zeitgemäßen
Sportstättenentwicklungsplanung auf der Basis des Leitfadens für die Sportstättenentwicklungsplanung
des Bundesinstituts für Sportwissenschaft
beauftragt. Zum Leitfaden wurde in der Sitzung der
Sportministerkonferenz vom 02.03.1999 in Potsdam als gemeinsame
Empfehlung der Sportministerkonferenz, des Bundesministeriums des Innern, der
kommunalen Spitzenverbände, des Deutschen Sportbundes sowie der Landessportbünde
beschlossen: „Der vom
Bundesinstitut für Sportwissenschaft herausgegebene „Leitfaden für die
Sportstättenentwicklungsplanung“ wird als zeitgemäße, wissenschaftlich und in
der Praxis abgesicherte Planungsmethode für die örtliche Sportstättenentwicklungsplanung
zur Anwendung empfohlen.“ Das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur
und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen hat auf der Basis eines Programms von Herrn Prof. Köhl, der maßgeblich an der
Entwicklung des Leitfadens beteiligt war, eine computergestützte
Anwendungsdatei „SPEP – Sportstättenentwicklungsplanung“ ins Netz gestellt. Das
vorliegende Leverkusener Gutachten enthält die aktuellste Weiterentwicklung der
SPEP.
Mit
dem vorliegenden Sportstättenentwicklungsplan werden die Weichen für eine
zukunftsorientierte Sportpolitik gestellt. Damit soll die Zielstellung verfolgt
werden, das Angebot an Sportstätten und Sportgelegenheiten möglichst exakt am
tatsächlichen Sport und Bewegungsbedarf der künftigen Bevölkerung auszurichten
und somit eine effiziente Mittelzuweisung im Bereich des Neubaus, der Sanierung
und Modernisierung von Sportstätten und Sportgelegenheiten sicher zu stellen.
Von großem Vorteil ist auch, dass die umfangreich zusammengetragenen
Daten eine eigenständige kontinuierliche perspektivische Weiterentwicklung des
Sportstättenentwicklungsplanes ermöglichen.
Folgende
Kernaussagen zu einem sich dynamisch verändernden Sport- und Freizeitverhalten,
gekoppelt mit sich gravierend verändernden gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen, können anhand des als Anlage beiliegenden Sportstättenentwicklungsplans
für die Stadt Leverkusen gemacht werden:
1.
Auf der Basis der Bevölkerungsvorausrechnung
2015 bis 2030 des Landesbetriebes Information und Technik
Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) und der Prognosen im Gutachten ergibt die demografische
Entwicklung allein rund 8.800 Einwohner mehr. Erhöht man nur die sportliche
Beteiligung und hält die Einwohnergliederung und Einwohnerzahl konstant,
ergeben sich rechnerisch 10.100 Aktive mehr. Die Kombination beider Effekte
führt bis zum Jahr 2030 zu einem starken Zuwachs an Aktiven.
2.
Von derzeit rund 120.000 sportaktiven
Einwohnern in Leverkusen, die insgesamt rund 295.000 Sportler ergeben, weil sie
in mehreren Sportarten aktiv sind, üben rund 40.200 ihren Sport (auch) in
Sportvereinen aus. Deren Anzahl wird voraussichtlich konstant bleiben.
3.
Von 13
prioritär zu untersuchenden Sportarten unter den 38 untersuchten Hauptsportarten
sind die zu erwartenden Veränderungen bei 7 Sportarten nicht kapazitätsrelevant
(Badminton, Behinderten- und Rehasport, Handball, Kampfsport, Schulschwimmen,
Schulsport auf Kleinspielfeldern an Schulen, Tischtennis). Bei den Sportarten
Basketball und Tennis ist mit einem Rückgang der Nachfrage zu rechnen. Im
Vereinssport zeichnen sich Zunahmen ab beim Fitnesstraining/Gymnastik, Fußball,
Leichtathletik, Tanzsport, Volleyball und beim Betriebssport.
Für alle
berechneten Mehrbedarfe gilt, dass sie ohne Prüfung der tatsächlichen Auslastung
nicht in Maßnahmen münden. Dazu gehört eine Prüfung, ob die in den Belegungsplänen
angegeben Belegungen so oder anders stattgefunden haben und, mit wie vielen
Sportlern die Sportanlagen über einen längeren Zeitraum wirklich belegt sind.
So ist z.B. bei der Sportart Fußball rein rechnerisch von einer Zunahme an Aktiven
und einem damit einhergehenden leicht gestiegenem Flächenbedarf auszugehen. Der
Bedarf ist jedoch nicht unerheblich auf Aktive außerhalb der Sportvereine
zurückzuführen, die es bevorzugen auf Bolzplätzen, Freiflächen in Parks oder
anderen frei zugänglichen Bereichen zu spielen, so dass mögliche fehlende
Sportplatzkapazitäten hier abgedeckt werden können. Außerdem würde durch eine
Umwandlung von Tennen- zu Kunstrasenplätzen die Nutzungsintensität dieser
Anlagen gesteigert.
4.
Im Schulsport ist eher mit einem
rechnerisch geringen Mehrbedarf von 1.700 m² an Sportflächen für alle
Sportanlagenarten zu rechnen, auf gar keinen Fall aber mit einem Rückgang.
5.
Die Veränderungen bei den Sportarten
führen nicht in gleichem Maße zu Veränderungen bei den Sportanlagen, weil sich
zwischen abnehmenden und zunehmenden Bedarfen Kompensationen ergeben. Im
Vereinssport, unter Berücksichtigung der Freikapazitäten auf Schulsportanlagen,
ist mit Mehrbedarf zu rechnen von etwa 7.600 m² bei Sporthallen,
5.600 m² bei Gymnastikräumen, 4.500 m² bei Reitanlagen. Es ist zu prüfen,
inwieweit davon Einsparungen durch organisatorische Maßnahmen (z. B.
Belegungsmanagement) zu erzielen sind.
6.
Außerhalb der kommunalen Bedarfsdeckung
ergeben sich zum Teil erhebliche Zuwächse, die zu Neunachfragen nach Standorten
und Sportflächen führen können. Dafür sollten die vorhandenen Planungs- und Baurechte
überprüft werden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Boßhammer, SPL, 0214-8684010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) entfällt |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |