Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, das Teilstück der Burgstraße zwischen dem Fußweg zur Kirche und der Unterstraße gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes als Gemeinde-/ Anliegerstraße zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Das Teilstück der Burgstraße stand bis 2011 im Eigentum des Deichverbandes. Es wurde dann durch die Stadt erworben und 2012 ausgebaut. Dieses Teilstück ist daher noch als öffentliche Gemeindestraße nach § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen. Die Untergruppe als Anliegerstraße ist durch die vorhandenen Teile vorgegeben.
Der Umfang der Widmung ist im Lageplan farblich dargestellt und umfasst den tatsächlichen Ausbau. Die vorhandenen Vorgärten bei den Häusern 4a bis 4c und die angrenzende öffentliche Grünfläche bleiben von der Widmung unberührt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Herr Moser / Fachbereich
Tiefbau / 406-6616
Rechtsverfahren gemäß §6 Straßen- und Wegegesetz NRW / Widmung einer Gemeindestraße.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |