Beschlussentwurf:
1. Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen vom 26.05.2015 wird zum 01.08.2016 in § 3 Abs. 2 wie folgt geändert:
„Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag beziehen, erfolgt eine Einstufung in die unterste Einkommensstufe. Diese Regelung ist auch bei der Vorlage einer Kostenübernahme für das Verpflegungsentgelt im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets oder des Härtefallfonds des Landes NRW „Alle Kinder essen mit“ anzuwenden.
Sobald die Beitragspflichtigen die oben genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllen, erfolgt die Beitragsfestsetzung nach dem gültigen Einkommen. Eine Überprüfung erfolgt im Rahmen der laufenden Fallbearbeitung, spätestens nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses im Rahmen der abschließenden Elternbeitragsfestsetzung.“
2. Der Elternbeitrag für die Betreuung eines Kindes in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in Leverkusen wird ab dem 01.08.2016 in den Stufen 12 und 13 angehoben:
|
Monatlicher
Elternbeitrag OGS |
||
Stufe |
|
Jahreseinkommen |
|
12 |
bis |
78.000,00 € |
155,00 € |
13 |
über |
78.000,00 € |
180,00 € |
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Zur Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens und der Festsetzung der
Elternbeiträge von Kindern in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege
oder in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen
werden die Anspruchsvoraussetzungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
angewandt.
Mit den BuT-Leistungen sollen grundsätzlich das menschenwürdige
Existenzminimum von Kindern und Jugendlichen sowie von Schülerinnen und
Schülern im Bereich der gesellschaftlichen Teilhabe und Bildungsteilhabe
sichergestellt werden. In der Konsequenz erfolgt bei einem berechtigten
BuT-Anspruch folgerichtig eine Einstufung in die unterste Einkommensstufe.
Unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte erhält die Satzung vom
26.05.2015 über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern
in einer Tageseinrichtung für Kinder, in Tagespflege oder in der offenen
Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Leverkusen in § 3 Abs. 2 zum
01.08.2016 folgenden Inhalt und Klarstellung:
Für Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II,
Sozialgeld, Leistungen nach § 2 AsylbLG, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag
beziehen, erfolgt eine Einstufung in die unterste Einkommensstufe. Diese
Regelung ist auch bei der Vorlage einer Kostenübernahme für das
Verpflegungsentgelt im Rahmen des Bildung- und Teilhabepakets oder des
Härtefallfonds des Landes NRW „Alle Kinder essen mit“ anzuwenden.
Sobald die Beitragspflichtigen die oben genannten Voraussetzungen nicht
mehr erfüllen, erfolgt die Beitragsfestsetzung nach dem gültigen Einkommen.
Eine Überprüfung erfolgt im Rahmen der laufenden Fallbearbeitung, spätestens
nach Beendigung des Betreuungsverhältnisses im Rahmen der abschließenden
Elternbeitragsfestsetzung.
Eine weitere Anpassung wird durch die von der Landesregierung beabsichtigte
Erhöhung der Dynamisierung der pauschalen Zuwendungen des Landes und der
Kommunen im OGS-Bereich von derzeit 1,5 auf künftig 3 Prozent notwendig. Zur
Vermeidung von Mehrbelastungen für den kommunalen Haushalt durch die Erhöhung
der Zuwendungen wird die Obergrenze für den maximal möglichen Elternbeitrag auf
180 € im Monat angehoben.
Unter Berücksichtigung der finanziellen Lage der Stadt Leverkusen ist
diese Erhöhung der pauschalen Zuwendung haushaltsneutral zu realisieren. Vor
diesem Hintergrund ist der maximale Elternbeitrag in dem vom Land
Nordrhein-Westfalen vorgesehenen Rahmen anzuheben. Damit ist eine
Refinanzierung der zusätzlichen Aufwendungen der Stadt Leverkusen für den
offenen Ganztag in Höhe von ca. 55.000 €/Jahr grundsätzlich möglich.
Eine Elternbeitragstabelle für die Betreuung eines Kindes in der offenen
Ganztagsschule im Primarbereich in Leverkusen ab dem 01.08.2016 ist mit den
bisherigen und den neuen Elternbeiträgen als Anlage beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Broscheid/FB 40/ 406 4010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Sachkonto 414100 Einnahme Land
441900 Einnahme Elternbeitrag
529110 Ausgabe Personalkosten an Träger
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Sachkonto 414100 Einnahme Land ca. 55.000 €
Mehreinnahmen
441900 Einnahme Elternbeitrag ca. 55.000 €
Mehreinnahmen
529110 Ausgabe Personalkosten an Träger ca. 110.000 € Mehrausgaben
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
nein |
nein |
nein |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
nein |
nein |