Beschlussentwurf:
Im zweiten Halbjahr 2016 werden die in der Anlage 1 aufgeführten städtischen Förderungen, soweit sie in die Zuständigkeit des Betriebsausschusses KulturStadtLev (B) und/oder der Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II, und III fallen, gewährt.
Die Höhe der gewährten Projektförderungen beträgt 22.500,00 €.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Am 18. März 2016 befand die Jury über 28 Anträge.
Die Jury setzte sich zusammen aus vier Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e.V. und zuständig unter anderem für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens (gewählte Vertreterin der Freien Szene / alle Sparten). Karina Maczkowiak (am 18. März entschuldigt abwesend, Stimmabgabe nachträglich per Email) sowie Anke Holgersson (Leiterin des Kulturbüros der KulturStadtLev).
Wurde ein Antrag von einem Jurymitglied eingebracht, so enthielt sich dieses Mitglied bei Beratungen in Bezug auf dieses Projekt der Stimme.
Bewilligungen oder Ablehnungen erfolgten auf der Grundlage der am 14. Dezember 2009 vom Rat der Stadt Leverkusen verabschiedeten Kulturförderrichtlinien (Ergänzung, Beschluss des Rates der Stadt Leverkusen vom 1. Dezember 2014). Die Entscheidung der Jury wird jeweils kurz erläutert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406-4170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Zuschüsse für kulturelle Veranstaltungen im Stadtgebiet im 1. Halbjahr 2016 nach Maßgabe der Kulturförderrichtlinien.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Im Wirtschaftsplan der KSL.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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] |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
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kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
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