Beteiligung der EVL an einer Gesellschaft zur Realisierung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien (Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG)
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
I. In Ergänzung bzw. zur Klarstellung der Vorlage Nr. 2015/0902 und weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt zu, dass die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG sich an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in der Rechtsform der Einheits-KG als Kommanditist mit einer Kommanditeinlage in Höhe von bis zu € 5.000.000,- beteiligt. Mit dieser Beteiligung zwingend verbunden ist die mittelbare Beteiligung an der von der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG zu 100 % gehaltenen Komplementärgesellschaft Trianel Erneuerbare Energien Verwaltungsgesellschaft mbH mit einem Stammkapital von € 25.000,-.
2. Mit der vorstehenden mittelbaren Beteiligung der Stadt Leverkusen an der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG stimmt der Rat der Stadt Leverkusen zugleich zu, dass die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG ihrerseits bis Ende 2020 weiteren Gesellschaften beitritt oder weitere Unternehmen oder Beteiligungen erwirbt oder gründet, sofern in diesen Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage des Gesellschaftsvertrages der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen, der diesem Beschluss als Anlage 1 beigefügt ist. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der Stadt Leverkusen durch die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG begründet. Zugleich wird einer Veräußerung dieser Unternehmen/Beteiligungen nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrags der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG in seiner dieser Beschlussvorlage beigefügten Fassung zugestimmt. Hiermit entfällt dann auch die entsprechende mittelbare Beteiligung der Stadt Leverkusen und der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG. Voraussetzung ist, dass in diesen Gesellschaften Projekte realisiert werden, die den in der Anlage 1 des Gesellschaftsvertrags festgeschriebenen Kriterienkatalog erfüllen. Mit der Gründung oder dem Erwerb von Beteiligungen durch die Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG werden zugleich weitere mittelbare Beteiligungen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG begründet.
3. Für den Beitritt ist ein Aufgeld in Höhe von 3 % der Kapitaleinlage seitens der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG zu entrichten. Dies entspricht einem Betrag von € 150.000,-.
4. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt die Zustimmung zum Abschluss und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen dieser Beteiligung und Veräußerung erforderlich sind und werden.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung zu ergänzen.
Leverkusen, 23.03.16
gezeichnet:
Richrath Rh. Ippolito Rh. Eimermacher
II. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 18.01.2016 die Vorlage Nr. 2015/0902 beschlossen, auf die inhaltlich an dieser Stelle verwiesen wird. Mit Schreiben vom 20.01.2016 wurde dieser Vorgang bei der Bezirksregierung Köln angezeigt.
Nach Einrede der Bezirksregierung Köln vom 18.03.2016 ist in den Beschlussentwurf der Ratsvorlage jedoch explizit aufzunehmen, dass hiervon spätere Beteiligungen der Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG an weiteren Projekten nach dem sog. Kriterienkatalog inkludiert sind. Dies wird mit der nunmehr eingebrachten Vorlage sichergestellt.
Eine weitergehende Begründung, die bereits Bestandteil der Vorlage Nr. 2015/0902 war, ist als Anlage 4 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1040
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Malek / FB Finanzen / 2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Um den weiteren Gründungsprozess schnellstmöglich abwickeln zu können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung von Nöten.