Betreff
Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes in den Verbandsversammlungen des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg und des Zweckverbandes Nahverkehr - SPNV & Infrastruktur - Rheinland
Vorlage
2016/1093
Aktenzeichen
20-201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) ab:

 

Frau Beigeordnete Andrea Deppe.

 

2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS:

 

Herrn Stadtkämmerer Frank Stein.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Gem. § 6 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes VRS entsendet jedes Verbandsmitglied je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Verbandsversammlung. Die Stadt Leverkusen entsendet somit 2 Vertreter in die Verbandsversammlung. Diese sind vom Rat aus seiner Mitte oder aus dem Kreise der Dienstkräfte der Stadt Leverkusen zu wählen.

 

Als Nachfolger für Frau Beigeordnete Andrea Deppe kommt nach § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW nur der Oberbürgermeister oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete der Stadt Leverkusen in Betracht.

 

 

Hinweis zum Zweckverband NVR:

 

Gem. § 5 der Satzung des Zweckverbandes Nahverkehr – SPNV & Infrastruktur – Rheinland (ZV NVR) werden die Mitglieder der Verbandsversammlung durch die Verbandsversammlung des jeweiligen Trägerzweckverbandes entsandt. Je Verbandsmitglied eines Trägerzweckverbandes ist – je angefangene 100.000 Einwohner – ein Vertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes zu entsenden. Die Mitglieder in der Verbandsversammlung des ZV NVR müssen ordentliches Mitglied der Verbandsversammlung des jeweiligen Trägerzweckverbandes sein.

 

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die vom Rat bestellten Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS gleichzeitig auch Mitglieder der Verbandsversammlung des Zweckverbandes NVR sind.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB Finanzen / 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Damit für die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS die Einladung fristgerecht an das neue Mitglied, Herrn Stadtkämmerer Stein, versendet werden kann, ist es erforderlich, dass die Entscheidung über die Umbesetzung in der Ratssitzung am 02.05.2016 erfolgt und der Zweckverband über die Entscheidung rechtzeitig informiert werden kann. Für die Verbandsversammlung des Zweckverbandes VRS ist auch eine entsprechende Beschlussfassung zur Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Zweckverbandes NVR vorzubereiten.