Betreff
Erwerb von Geschäftsanteilen der Deponie Großenscheidt GmbH
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2016/1162
Aktenzeichen
201-01-36-01-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den städtischen Vertretern in den Organen der RELOGA Holding GmbH & Co. KG wird nach § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt, dem geplanten Erwerb der Geschäftsanteile der Hermann Seibel & Söhne GmbH & Co. Recycling KG an der Deponie Großenscheidt GmbH nach Maßgabe der Begründung zu einem Kaufpreis von 266.600 € zuzustimmen.

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW

der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Es wird auf die Anlage 1 verwiesen, die als Vorlage in der Gesellschafterversammlung der RELOGA Holding GmbH & Co. KG am 01.07.2016 behandelt wird. Für Rückfragen steht ein Vertreter der RELOGA Holding GmbH & Co. KG in der Sitzung des Rates am 27.06.2016 zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1162

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB Finanzen / 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

entfällt.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die als Anlage beigefügte Vorlage hat die Verwaltung erst kurzfristig erhalten, sodass eine Beratung in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 13.06.2016 nicht möglich war. Damit sich die weiteren Verfahrensschritte nicht verzögern und insbesondere das sich anschließende Anzeigeverfahren nach § 115 Abs. 1 GO NRW noch vor der Sommerpause eingeleitet werden kann, wäre eine Beschlussfassung in der Sitzung des Rates am 27.06.2016 notwendig.