- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) Weisung, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a) Der Jahresabschluss zum 31.12.2015 mit einer Bilanzsumme von 297.149.655,56 € und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.128.940,96 € wird festgestellt.
b) Der Lagebericht 2015 wird genehmigt.
c) Der Bilanzgewinn in Höhe von 4.128.940,96 € wird wie folgt verwendet:
Einstellung in Bauerneuerungsrücklage 2.064.000,00 €
Einstellung in andere Gewinnrücklagen 2.064.000,00 €
Vortrag auf neue Rechnung 940,96 €
d) Der Geschäftsführung der WGL wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der WGL gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der WGL für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters
Begründung:
Gemäß §§ 16 lit. d), e) und i) des Gesellschaftsvertrages der WGL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes, die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführern. Nach § 11 (2) lit. f) des Gesellschaftsvertrages ist der Aufsichtsrat für Wahl und Beauftragung des Abschlussprüfers zuständig.
Die Beratung und Beschlussfassung in Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung der WGL über die im Beschlussentwurf dieser Vorlage genannten Punkte ist bereits am 21.06.2016 - und damit vor der Sitzung des Rates - erfolgt. Bezüglich der städtischen Vertreter erfolgte die Beschlussfassung jedoch nur vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch den Rat.
Wirtschaftliche
Ergebnisse / Auswertung:
In der nachfolgenden Übersicht werden ausgewählte Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.
Bilanz
2015 (Werte in T€)
Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:
Es ergibt sich folgender Bilanzgewinn 2015:
Jahresüberschuss 2015 4.588.919,87 €
abzgl. Einstellungen in gesellschaftsvertragliche Rücklagen 460.000,00 €
zzgl. Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 21,09 €
Bilanzgewinn 2015 4.128.940,96 €
(zum Vergleich: Bilanzgewinn 2014: 3.321.021,09 €)
Die Einstellung eines Teils des Jahresüberschusses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage entspricht dem Erfordernis des § 19 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages. Danach sind mindestens 10 % des Jahresergebnisses in die gesellschaftsvertragliche Rücklage einzustellen, bis deren Bestand die Hälfte des Stammkapitals erreicht oder wieder erreicht hat.
Des Weiteren empfiehlt die Geschäftsführung die Verwendung des Bilanzgewinns wie folgt:
Einstellung von
a) 2.064.000,00 € in die Bauerneuerungsrücklage (Vorjahr: 1.660.500,00 €)
b) 2.064.000,00 € in andere Gewinnrücklagen (Vorjahr: 1.874.000,00 €) und
c) Vortrag des verbleibenden Gewinns von 940,96 € auf neue Rechnung (Vorjahr: 21,09 €).
Die allgemeine wirtschaftliche Situation sei anhand der folgenden bisher in einer gesonderten Anlage dargestellten Finanzkennzahlen dargestellt:
Die jeweiligen Berechnungsformeln für die einzelnen Finanzkennzahlen sind im aktuellen Beteiligungsbericht aufgeführt.
Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der WGL zeigt sich insbesondere in dem im Lagebericht beschriebenen Geschäftsverlauf.
Abschließende Hinweise:
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 25.08.2016 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2015, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2015 sowie der Lagebericht beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses der WGL als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der WGL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der WGL gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister, die Bürgermeisterin und die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der WGL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Bürgermeisterin Eva Lux
Rh. Arne Altenburg
Rh. Stefan Baake
Rh. Christopher Krahforst
Rh. Bernd Miesen
Rh. Ehrhard T. Schoofs
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Thielen/ Finanzen / 2043
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Jahresabschluss 2015 der WGL
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |