- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den städtischen Vertretern
in den Organen der Klinikum Leverkusen gGmbH wird nach
§ 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung erteilt,
a) dem geplanten Erwerb der Geschäftsanteile an der Med 360° Leverkusen GmbH nach
Maßgabe der Begründung vorbehaltlich
der Genehmigung der Bezirksregierung zuzustimmen.
b) nach dem Erwerb der Anteile
an der Gesellschaft (Med 360° Leverkusen GmbH) deren vorläufige Betriebsführung
durch die Geschäftsführung der MVZ Leverkusen gGmbH, eine Änderung des
Gesellschaftsvertrages auf Grundlage des beigefügten Entwurfs (Anlage 1) sowie
eine Umfirmierung in die MVZ Klinikum Leverkusen GmbH zu beschließen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen schlägt der Gesellschafterversammlung der Klinikum gGmbH nach § 113 Abs. 2 GO NRW vor, den Geschäftsführer der Klinikum gGmbH sowie den Oberbürgermeister als Vertreter in die Gesellschafterversammlung der Med 360° Leverkusen GmbH zu entsenden.
3. Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, den Vorgang nach § 115 Abs. 1 GO NRW der Bezirksregierung Köln
anzuzeigen. Soweit formelle
Änderungen des Gesellschaftsvertrages, die den materiellen Gehalt nicht
berühren, insbesondere auf Veranlassung der Bezirksregierung oder des Notars,
erforderlich werden, bedarf es keiner erneuten Weisung.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
zugleich i. V. des Oberbürgermeisters
Begründung:
Die Klinikum Leverkusen gGmbH plant einen Erwerb der Med 360° Leverkusen GmbH entsprechend der Ausführungen in der beigefügten Anlage 2, die als Vorlage in der Aufsichtsratssitzung der Klinikum Leverkusen gGmbH am 29.06.2016 behandelt wurde. Die Organe der Gesellschaft bestehen aus der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung. Aufgrund des beabsichtigten Zusammenschlusses der bereits bestehenden MVZ Leverkusen gGmbH und der Med 360° Leverkusen GmbH schlägt die Verwaltung eine personell identische Besetzung der Organe vor.
Für Rückfragen steht ein Vertreter der Klinikum Leverkusen gGmbH in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 25.08.2016 zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1184
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Thiele / FB Finanzen / 21 62
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |