Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, in dem Bereich „Zur Alten Fabrik/Stauffenbergstraße“ mit dem Eigentümer preiswerten Wohnraum zu entwickeln und das dafür notwendige Bauleitplanverfahren kurzfristig einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Stein Deppe
zugleich i. V. des Oberbürgermeisters
Begründung:
Nachdem der Rat in seiner Sitzung am 27.06.2016 beschlossen hat, das Projekt „Zur Alten Fabrik/Stauffenbergstraße“ im Hinblick auf die Einrichtung einer weiteren kommunalen Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge nicht weiterzuverfolgen, hat er die Entscheidung über die weitere Nutzung dieses Bereiches als Wohnbaufläche in den Septemberturnus vertagt (vgl. Vorlage Nr. 2016/1100).
Die vorgenannte Fläche eignet sich für die Schaffung preiswerten Wohnraums. Hierfür besteht in Leverkusen ein erheblicher Bedarf.
Die Verwaltung schlägt daher vor, der Realisierung von preiswertem Wohnraum an diesem Standort oberste Priorität einzuräumen. Die Fläche soll im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens gemeinsam mit dem Investor zügig für den Wohnungsbau entwickelt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Capitain, Daniel; FB 01; 88 09
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Die Beteiligung der Bürger erfolgt im Rahmen des
Bauleitplanverfahrens. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |