Betreff
Fällung des Naturdenkmals 2.3-78 (Spitzahorn) Hornpottweg
Vorlage
2016/1253
Aktenzeichen
322-13-12-5-be
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung des Spitzahorns aus Gründen der Gefahrenabwehr zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung:                                 
Märtens                                                                   

Begründung:

 

Das Gutachterbüro Dr. Bernhard Arnold und Dr. Stefan Marx hat nach Beauftragung durch den Fachbereich Stadtgrün das im Landschaftsplan (Nr. 2.3-78) festgesetzte Naturdenkmal  - einen Spitzahorn - des Bezirkes III bewertet und den Handlungsbedarf beschrieben.

 

Der in 1m Höhe gemessene Stammumfang des Spitzahorns beträgt 254 cm. Der Baum ist geschätzt 18 m hoch und hat einen Kronendurchmesser von rund 15 m.

Der Ahorn ist Bestandteil der als Naturdenkmal ausgewiesenen Baumgruppe (3 Bäume) und steht auf einer Rasenfläche westlich des Hornpottwegs.

 

Bewertung:
Im Stammfuß des Baumes liegt ein vom Brandkrustenpilz verursachter Fäuleschaden vor. Bodennah reicht der Holzabbau an den drei Stellen, an denen Fruchtkörper vorhanden sind, schon bis zur Stammoberfläche.

 

Die Ausdehnung des Schadens ist nach den Messprofilen unterirdisch größer als in Höhe des Bodenniveaus. Der Schwerpunkt des Holzabbaus befindet sich dezentral im nördlichen und westlichen Teil des Querschnitts. Dies spricht dafür, dass der Schaden nicht aus dem zentralen Wurzelstock kommend, sondern über geschädigte Starkwurzeln auf der Nord- und Westseite in den Stammfuß aufgestiegen ist. Auf diesen beiden Stammseiten sind auch bereits zwei kräftige Starkwurzeln fäulnisgeschädigt.

 

Empfehlungen:
Ein erheblicher Teil des Stammfußquerschnittes ist bereits Fäule geschädigt und es gibt deutliche Hinweise darauf, dass der Schaden auf dem Querschnitt des Wurzelstocks eine noch größere Ausdehnung hat und auch Starkwurzeln vom Holzabbau betroffen sind. Zudem steigt die Holzfäule bereits im Stamm auf.

 

Durch eine durch den Brandkrustenpilz verursachte Holzversprödung kommt es zu einer Minderung der Festigkeit bei einer zunächst nicht reduzierten Steifigkeit des Holzes. Die Ausbreitung einer durch einen Brandkrustenpilz verursachten Fäule kann bei verschiedenen Baumarten unterschiedlich schnell verlaufen. Die Erfahrung beim Spitzahorn ist, dass die Fäuleprogression rasch verläuft.

 

Es wird gutachterlich geraten, den Ahorn aus Gründen der Verkehrssicherheit im kommenden Herbst zu entnehmen. Der Status der beiden anderen Bäume als ND bleibt erhalten.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Florian Bremicker, FB 67, 406-6770

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 - Öffentliches Grün -

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Kosten für die Fällung betragen 430,00 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [x]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[x]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]