Beschlussentwurf:
1.
Die Änderung der Entgeltordnung für die
Vermietung von Räumen und Außenflächen der Musikschule sowie die Nutzung von
Musikinstrumenten im Rahmen des Unterrichts (Nr. 3, Preislisten I - V) wird
beschlossen.
2. Die Änderungen treten zum 01.01.2017 in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
Die Entgelte für die Nutzung von Räumen der Musikschule wurden mit Wirkung vom 01.09.2002 festgelegt und sind seitdem unverändert. Orientiert an den Entgelten für die Nutzung von Räumen in allgemeinbildenden Schulen soll eine vertretbare Anhebung erfolgen. Das Entgelt für die Ausstellung einer Parkberechtigung für Nutzerinnen und Nutzer der Musikschule wurde zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2006 auf 10 € / Jahr angehoben. Die Instrumentenmiete wurde zuletzt mit Wirkung vom 01.01.2010 geändert.
Änderungen:
Preisliste III
Das Parkausweisentgelt soll von 10,00 € / Jahr auf 15,00 € / Jahr angehoben werden.
Nr. 3, Preisliste IV
Die Instrumentenmiete soll mit 12,00 € und 9,00 € grundsätzlich unverändert
bleiben. Es soll jedoch möglich sein, für einzelne Instrumente der Kategorie
„sonstige Instrumente“ den erhöhten Satz von 12,00 € festzulegen. Dies betrifft
Instrumente mit einem Zeitwert von mehr als 800 €.
Die Sozialermäßigung auf Instrumentenmiete soll abgeschafft werden, da sie einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich zieht. Für den Musikschulunterricht gelten bereits sehr umfangreiche Ermäßigungs- und Erlassregelungen über den Gutschein „Bildung und Teilhabe“ hinaus, sodass der Verzicht auf die Sozialermäßigung bei der Instrumentenmiete als vertretbar erachtet wird. Kinder, die Leistungen nach SGB II, SGB XII oder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, können den Musikschulunterricht kostenlos erhalten. Bei Wohngeldbezug werden bis zu 50 % der Gebühren reduziert.
Preislisten I und II, Nebenkosten Preisliste V
Die Entgelte für die Nutzung von Räumen der Musikschule sollen auf das Niveau der für die allgemeinbildenden Schulen geltenden Sätze angepasst werden. Dauernutzer sollen einen Rabatt in Höhe von 30 % der Miete erhalten, sodass für sie bei der Anmietung von Klassenräumen ähnliche Mietsätze wie bisher gelten.
Des Weiteren sollen der KSL tatsächlich entstehende Kosten für Hausmeistereinsatz oder Sonderreinigung an Mieter weiterbelastet werden können.
Die Änderungen der Mietsätze für die Raumnutzung im Einzelnen:
Nutzungsentgelt für gemeinnützige Vereine sowie städtische
Fachbereiche |
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Preisliste I |
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Preis je angefangene Stunde |
bisher |
neu |
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Klassenräume und deren Einrichtungen |
7,00 € |
10,00 € |
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Kleiner Saal |
14,00 € |
25,00 € |
||||
Großer Saal |
50,00 € |
50,00 € |
||||
Nutzungsentgelt für gewerbliche oder private Nutzung |
||||||
Preisliste II |
||||||
Preis je angefangene Stunde |
bisher |
neu |
||||
Klassenräume und deren Einrichtungen |
14,00 € |
18,00 € |
||||
Kleiner Saal |
28,00 € |
50,00 € |
||||
Großer Saal |
100,00 € |
100,00 € |
Die Mehreinnahmen werden wie folgt beziffert:
Raummiete: ca. 500 € / Jahr,
Parkausweisentgelt: ca. 7.500 € / Jahr,
Sozialermäßigungen: ca. 300 € / Jahr.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2016/1304
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Birgit Sander, 406-4053
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Wirtschaftsplan KSL
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Mehreinnahme in Höhe von ca. 8.300 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |