Betreff
Gehwegverbreiterung Bergische Landstraße in Höhe der Gezelinschule
Vorlage
2016/1315
Aktenzeichen
660-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung der Gehwegverbreiterung an der Bergischen Landstraße in Höhe der Gezelinschule wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Der westliche Gehweg der Bergischen Landstraße weist grundsätzlich eine ausreichende Breite aus; lediglich der ca. 60 m lange Abschnitt zwischen der Zufahrt zur Gezelinschule und dem Fußweg zur Weißenseestraße ist mit einer vorhandenen Breite von ca. 1,40 m zu gering dimensioniert.

 

Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl die Schulleitung als auch Vertreter der Schulpflegschaft an die Politik und die Verwaltung gewandt, und eine Verbesserung der vorhandenen Situation gewünscht, mit dem Ziel, vor allem für Schülerinnen und Schüler die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

 

Planung

 

Die Planung für den ca. 60 m langen Abschnitt sieht eine Verbreiterung des Gehweges auf ca. 3,40 m vor und schließt somit bzgl. der Breite an die westlich und östlich vorhandene Gehwegsituation an. An den verbreiterten Gehweg angrenzend ist – wie auch im jetzigen Zustand – ein ca. 1,00 m breiter Grünstreifen vorgesehen, in der auch die vorhandene Werbetafel versetzt werden soll. Die vorhandene Zaunanlage des Schulfreigeländes wird an die Hinterkante des Grünstreifens versetzt. Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen werden zum nördlichen Gehwegrand hin positioniert.

 

Die kürzlich durch die Energieversorgung Leverkusen (EVL) neu errichtete Trafostation im Einmündungsbereich Bergische Landstraße / Fußweg Weißenseestraße erfolgte unter Berücksichtigung dieser Planungsgrundlage.

 

Kosten und weitere Vorgehensweise

 

Die Kosten für die Verbreiterung des Gehweges, inklusive der Begrünung, der Beleuchtungsanpassung und der Errichtung der Zaunanlage, belaufen sich auf ca. 40.000 €.

 

Nach Mitteilung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) soll diese Maßnahme vorbehaltlich der Witterung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung möglichst kurzfristig in 2017 umgesetzt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / 66 / 6610

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Verbreiterung des Gehweges an der Bergischen Landstraße in Höhe der Gezelinschule.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 66001205022004: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die Maßnahme möglichst kurzfristig umsetzen zu können, ist eine Beratung der Vorlage im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.