Beschlussentwurf:
Der Planung der Gehwegverbreiterung an der Bergischen Landstraße in Höhe der Gezelinschule wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Der westliche Gehweg der Bergischen Landstraße weist grundsätzlich eine ausreichende Breite aus; lediglich der ca. 60 m lange Abschnitt zwischen der Zufahrt zur Gezelinschule und dem Fußweg zur Weißenseestraße ist mit einer vorhandenen Breite von ca. 1,40 m zu gering dimensioniert.
Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl die Schulleitung als auch Vertreter der Schulpflegschaft an die Politik und die Verwaltung gewandt, und eine Verbesserung der vorhandenen Situation gewünscht, mit dem Ziel, vor allem für Schülerinnen und Schüler die Verkehrssicherheit zu erhöhen.
Planung
Die Planung für den ca. 60 m langen Abschnitt sieht eine Verbreiterung des Gehweges auf ca. 3,40 m vor und schließt somit bzgl. der Breite an die westlich und östlich vorhandene Gehwegsituation an. An den verbreiterten Gehweg angrenzend ist – wie auch im jetzigen Zustand – ein ca. 1,00 m breiter Grünstreifen vorgesehen, in der auch die vorhandene Werbetafel versetzt werden soll. Die vorhandene Zaunanlage des Schulfreigeländes wird an die Hinterkante des Grünstreifens versetzt. Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen werden zum nördlichen Gehwegrand hin positioniert.
Die kürzlich durch
die Energieversorgung Leverkusen (EVL) neu errichtete Trafostation im
Einmündungsbereich Bergische Landstraße / Fußweg Weißenseestraße erfolgte unter
Berücksichtigung dieser Planungsgrundlage.
Kosten und weitere Vorgehensweise
Die Kosten für die Verbreiterung des Gehweges, inklusive der Begrünung, der Beleuchtungsanpassung und der Errichtung der Zaunanlage, belaufen sich auf ca. 40.000 €.
Nach Mitteilung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) soll diese Maßnahme vorbehaltlich der Witterung und der haushaltsrechtlichen Genehmigung möglichst kurzfristig in 2017 umgesetzt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Schmitz / 66 / 6610
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Verbreiterung des Gehweges an der Bergischen Landstraße in Höhe der Gezelinschule.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 66001205022004: Verbesserung der Verkehrsverhältnisse
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die Maßnahme möglichst kurzfristig umsetzen zu können, ist eine Beratung der Vorlage im laufenden Sitzungsturnus erforderlich.