Beschlussentwurf:
1.
Die
Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“ werden zur Kenntnis
genommen.
2.
Der
Wirtschaftsplan 2017 für den kommunalen Eigenbetrieb „Sportpark
Leverkusen"
wird wie folgt festgestellt:
2a. Im
Erfolgsplan werden festgesetzt:
Erträge: 10.233.000 €
Aufwand: 11.110.000 €
2b. Im
Vermögensplan werden festgesetzt:
Einnahmen: 434.000 €
Ausgaben: 434.000 €
2c. Die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung wird zur Kenntnis genommen.
2d. Die
Stellenübersicht wird in der beigefügten Fassung beschlossen.
2e. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2016 wird auf
15.000.000
€ festgelegt.
2f. Der
Höchstbetrag der Kassenkredite im Wirtschaftsjahr 2017 wird auf
15.000.000 € festgelegt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Stein Adomat
Begründung:
1. Der Eigenbetrieb
Sportpark Leverkusen
Der Sportpark Leverkusen (SPL) wird auf der
Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter entsprechender Anwendung der
Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und der
Bestimmungen der Satzung der
Stadt Leverkusen für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Sportpark
Leverkusen“ als ein
organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich eigenständiger Betrieb
ohne eigene Rechtspersönlichkeit (Sondervermögen) geführt.
Der SPL wird von dem Betriebsleiter selbstständig geleitet, insbesondere
obliegt ihm die laufende Betriebsführung. Dazu gehören des Weiteren der Einsatz
des Personals, die Anordnung der notwendigen Instandhaltungsarbeiten sowie die
Beschaffung von Investitionsgütern des laufenden Bedarfs und der Abschluss von
Arbeits- und Werkverträgen.
Der SPL hat die Aufgabe, eine dem heutigen Lebensstil und
Sportverständnis entsprechende Grundversorgung für die Stadt Leverkusen an Sportstätten,
sportlichen Freizeit- und Breitensportangeboten unter Beachtung kaufmännischer
Grundsätze bei Einhaltung der im jeweiligen Wirtschaftsplan genehmigten Mittel
sicherzustellen und weiterzuentwickeln. Unternehmensphilosophie ist es, den
Bürger als Kunden zu verstehen, der Anspruch darauf hat, für sein Geld
effektive und effiziente Leistungen zu erhalten.
2.
Die Wirtschaftsplanung des SPL
Der SPL arbeitet seit dem Wirtschaftsjahr 1996 selbstständig aus den in
den Wirtschaftsplänen vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Mitteln. Der
Wirtschaftsplan 2017 des SPL besteht aus der nach den Prinzipien kaufmännischer
Sorgfalt aufgestellten Prognose des
Betriebsergebnisses im Erfolgsplan für das kommende Wirtschaftsjahr, den
Projektangaben und der Benennung von Deckungsmitteln für Investitionen in
Neuanlagen im Vermögensplan, der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung
sowie der Darstellung des Personalbedarfes in der Stellenübersicht.
3.
Finanzierung
des SPL
Mit dem Betrieb der Sportanlagen, der Ausrichtung von Veranstaltungen
und den akquirierten Drittmitteln erwirtschaftet der SPL einen Ertrag von ca. 3,9
Mio. € (Prog. 4,1 Mio. €) im Wirtschaftsjahr 2016.
Dem steht ein betrieblicher Aufwand von ca. 10,3 Mio. € (Prog. 10,5 Mio.
€) im Wirtschaftsjahr 2016 gegenüber, da der überwiegende Teil der Dienstleistungen
des SPL zu nicht kostendeckenden Entgelten/Preisen angeboten wird und rund 650.000
€ an Sportfördermitteln/Beihilfen gezahlt werden. Darum ist der SPL mit seinem
heutigen Aufgabenspektrum trotz kaufmännischer, nachfrageorientierter
Grundausrichtung dauerhaft auf einen Zuschuss der Kommune oder entsprechender
Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren angewiesen.
Zur Finanzierung des SPL tragen überwiegend die Gewinnabführungen der EVL
GmbH und Co. KG (EVL) bei. Hinzu kommen die Beteiligungserträge der Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH
(IVL), die Dividendenerträge aus den Aktien der RWE AG sowie die
Ausschüttung der RW Holding AG samt Steuergutschriften. Der Gesamtbetrag belief
sich in 2016 auf ca. 2,1 Mio. €.
Der SPL erwartet
auch im Wirtschaftsjahr 2017 Erträge aus Beteiligungen und Wertpapieren i. H. v.
2,1 Mio. €. Die Beteiligungen und Finanzanlagen sind in den Betrieb
gewerblicher Art Bäder (BgA Bäder) eingelegt. Aus den dem SPL zur Verfügung
stehenden Finanzmitteln werden in 2017 als Sportfördermittel rund 650.000
€ zur Förderung des SportBund Leverkusen e. V. (SB), der örtlichen Sportvereine
und des Olympiastützpunktes Rheinland gezahlt.
Im Ergebnis nach
Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) (unter Einbeziehung der Abschreibung für das
Geschäftsjahr, den Steuern auf Einkommen und Ertrag und den sonstigen Steuern)
erwartet der SPL einen Verlust von 877.000 €.
Der Sportpark Leverkusen betrachtet die regelmäßige und dauerhafte
Überprüfung der Optimierungspotentiale als selbstverständliche
Managementaufgabe und hat hier in den letzten Wirtschaftsjahren erhebliche
Erfolge erzielt.
4.
Ergebnisprognose 2016
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 1, Seite 1 ff.)
Das Geschäftsjahr 2016 schließt nach der aktuellen Prognose
voraussichtlich mit einem Verlust von ca. 4.064.000 € nach GuV ab. Dieses
Ergebnis nach Gewinn- und Verlustrechnung wird maßgeblich beeinflusst durch die
Summe der Beteiligungserträge und der Erträge aus Wertpapieren. Außerdem werden
im Wirtschaftsjahr 2016 die Auswirkungen der Überprüfung des Einsatzes von
Abrufkräften bei der Stadt Leverkusen durch die Rentenversicherung und der
Rückfall der Sportplatzanlage „Birkenberg“ zu Kostensteigerungen führen.
5.
Erfolgsplan 2017
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 2, Seite 11 ff.)
Der SPL legt den
zuständigen politischen Gremien auch für das nächste Wirtschaftsjahr einen
Erfolgsplan vor, der in den zentralen Umsatzpositionen wieder sehr
zurückhaltend kalkuliert ist. Im Aufwandsbereich sind die zu erwartenden
Kostensteigerungen, insbesondere im Materialaufwand (Energieaufwand,
Instandhaltungsaufwand) sowie bei den Personalkosten, angemessen
berücksichtigt. Die Geschäftsbereiche „Sport- und Turnhallen“ sowie
„Sportplatzanlagen“ sind rein vermögensverwaltend,
hoheitlich tätig. In diesen Geschäftsbereichen werden weiterhin nur geringe
Umsätze erzielt. Nach der Umsetzung aller Maßnahmen des „SPL-Konzeptes“ sind die sportpolitisch vertretbaren
Möglichkeiten, durch Angebotsreduzierungen Kosten zu senken, erschöpft.
Weitere Einschnitte
in das Angebotsportfolio des SPL würden bedeuten, die Grundversorgung der
Leverkusener Bürgerinnen und Bürger mit Sportstätten, sportlichen und
gesundheitsbezogenen Angeboten sowie sportlichen Veranstaltungen einzuschränken.
Dennoch wird der SPL auch
perspektivisch, auch auf Grundlage der Ergebnisse der Überprüfung von
Konsolidierungspotenzialen durch die Ernst & Young GmbH, nach weiteren
Einspar- und Optimierungsmöglichkeiten suchen. Ziel in den nächsten Wirtschaftsjahren
ist es, die Angebotsvielfalt und -qualität in den Betrieben auf dem bisherigen
Niveau zu stabilisieren. Weiterhin werden die Umwandlung von Planstellen und
die Besetzung bisher nicht besetzter Planstellen zu Personalkostenerhöhungen
führen.
Die
Kostensteigerungen sind vor allem im Bäderbereich dadurch entstanden, dass seitens
der Rentenversicherung bemängelt wurde, dass das Bäderangebot strukturell nur
durch den Einsatz von Abrufkräften aufrechterhalten werden kann. Dies führt
dazu, dass die für den Badbetrieb notwendigen Personalkapazitäten durch fest
angestelltes Personal im Rahmen des TVöD bereitgestellt werden müssen. Auch der
Rückfall der Sportplatzanlage „Birkenberg“ an den SPL hat dort zur entsprechenden
Bereitstellung neuen Personals (Platzwart, Reinigung) geführt.
6.
Vermögensplan 2017
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 3, Seite 23 ff.)
Im Wirtschaftsjahr 2017 sind Investitionen/Anlagenzugänge/Rücklagenbildungen
in Höhe von insgesamt 434.000 € geplant. Neue Kredite müssen für die
Finanzierung der projektierten Maßnahmen nicht in Anspruch genommen werden,
denn Mittel der „Sportpauschale des Landes NRW“ werden hierfür eingesetzt. Die
nicht im Jahr 2017 verausgabten Mittel der Sportpauschale sollen für die
Sanierung von Sportplatzanlagen (Kunstrasen) angespart werden.
7.
Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2017
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 4, Seite 27 ff.)
Der SPL hat eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung unter
Einbeziehung der mittelfristigen Prognose der Beteiligungseinnahmen und der
mittelfristig anstehenden Investitionen entwickelt. Die weiteren finanziellen
Rahmenbedingungen und die Risiken der zukünftigen Entwicklung des Betriebes
werden in den Ausführungen zum mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplan
dargestellt.
8.
Stellenübersicht 2017
(siehe hierzu auch Erläuterungen Kapitel 5., Seite 38 ff.)
In der Stellenübersicht für die Beschäftigten (ehemalige Arbeiter und Angestellte) des SPL wird im Stellensoll 2017 eine Gesamtzahl von 75,36 und im Stellensoll 2016 eine Gesamtzahl von 71,76 ausgewiesen.
9.
Sportfördermittel
Aus den dem SPL zur
Verfügung stehenden Finanzmitteln werden als Sportfördermittel/Beihilfen
überwiegend auf vertraglicher Basis, aufgrund von Ratsbeschlüssen oder
Beschlüssen des Betriebsausschuss SPL ca. 650.000 € verausgabt. Dem SPL ist es weiterhin sehr wichtig, die
allgemeine Sportförderung und die Förderung des SB dauerhaft auf dem heutigen
Niveau sicherzustellen, um auch weiterhin die sozialen Netzwerke im Sport zu
stärken, die in hohem Maße schon heute unverzichtbare öffentliche,
stadtentwicklungspolitisch bedeutsame Aufgaben qualifiziert übernehmen. Damit
wird auch das Stadtziel der Entwicklung zur Bürgergesellschaft und des ehrenamtlichen
Engagements maßgeblich gestärkt und mit konkreten Hilfen ausgebaut.
10. Stärkungspakt Stadtfinanzen für die Stadt Leverkusen - Optimierungs-
potenziale des Sportpark Leverkusen
- Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 09.02.2015 auf Wunsch der Bezirksregierung Köln beschlossen, den Sportpark Leverkusen durch die Gemeindeprüfungsanstalt Herne dahingehend überprüfen zu lassen, ob und in welchem Umfang zukünftig weitere Haushaltskonsolidierungspotenziale aufgedeckt bzw. umgesetzt werden können. Die Gemeindeprüfungsanstalt Herne hat die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young mit der Untersuchung des SPL beauftragt. Ernst & Young hat am 25.04.2016 in der gemeinsamen Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses und des Betriebsausschusses SPL den Mitgliedern sämtliche Optimierungspotenziale des SPL vorgestellt.
Die Auswertung des Berichtes erfolgte durch den SPL und wurde in der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“ am 14.06.2016 diskutiert. Die in der Sitzung an den SPL gerichteten Nachfragen und Prüfungswünsche wurden in einer weiteren Sitzung der Arbeitsgruppe „Sport im Dialog“ am 02.09.2016 vorgestellt. Die erzielten Ergebnisse zu den einzelnen Maßnahmen wurden einvernehmlich verabschiedet.
Die entsprechende Niederschrift und die Bewertung der Maßnahmen sind als Anlage 9 beigefügt. Bereits in 2016 konnten entsprechende Einsparungen / Optimierungen umgesetzt werden. Die im Einvernehmen vereinbarten Maßnahmen werden im Wirtschaftsplan 2017 und ff. entsprechend berücksichtigt.
11. Erhöhung der Kassenkredite
Bisher erfolgte die Verlustabdeckung durch die Kernverwaltung an den SPL am Ende des laufenden Wirtschaftsjahres. Zukünftig soll die Verlustabdeckung erst nach Vorliegen des Jahresabschlusses im Folgejahr erfolgen, da erst dann abschließend die konkreten Zahlen feststehen. Um in diesem Zeitraum (ca. 6 Monate) liquide zu bleiben, sind die Kassenkredite entsprechend anzuheben.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in /Fachbereich/Telefon: Herr
Boßhammer, SPL,
Tel. 0214-868-4010
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Wirtschaftsplan 2017
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
siehe Wirtschaftsplan 2017
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe Wirtschaftsplan 2017
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |