Kenntnisnahme:
Die als Anlage beigefügte Konzeption wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
Die Betreuung der alleinstehenden
Wohnungslosen einschließlich der Aufgaben der Unterbringung nach dem
Ordnungsbehördengesetz wurde dem Caritasverband Leverkusen e. V. übertragen.
Die Wohnungslosenhilfe ist ein Bestandteil des Fachdienstes für soziale und berufliche Integration. Zu den Aufgaben gehören Begleitung, Unterstützung und Versorgung wohnungsloser Menschen in Leverkusen. Hierfür standen bisher eine Notschlafstelle, ein Tagestreff und eine Fachberatungsstelle sowie weiterführende Hilfen wie Betreutes Wohnen zur Verfügung.
Im Zuge unserer
kontinuierlichen Weiterentwicklung des Hilfeangebotes wurde das bestehende
Konzept überarbeitet. Anlass hierfür war unter anderem die extrem hohe
Verweildauer vieler Nutzer in der Notschlafstelle. Einige Nutzer - besonders
betroffen sind hier psychisch kranke Menschen - befinden sich aufgrund ihrer
vielfältigen Problematik beziehungsweise mangelnder Alternativen schon seit
Jahren in der Notschlafstelle. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei
über 8 Monaten. Durch die Ausstattung und die räumlichen Gegebenheiten sollte
die Notschlafstelle jedoch lediglich als Notbehelf dienen. Die Unterbringung erfolgt im Bunker
Schießbergstraße als Notunterkunft. Darüber hinaus übernimmt der Caritasverband
Betreutes Wohnen gem. § 67 SGB II und unterhält einen Tagestreff und eine
Fachberatungsstelle. Im Rahmen eines vom Land geförderten Modellprojekts
gehörte dazu befristet eine Wohnraumvermittlungsstelle.
Die vorliegende Konzeption ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau
Vogt, FB 50, Tel. 406-5000
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Unterbringung und Betreuung von Wohnungslosen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Produkt 0515, Sachkonto 525800, Innenauftrag 500005150502
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
2017 = 800.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s.o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |