Betreff
Konzeption Hilfesystem für wohnungslose Menschen
Vorlage
2016/1396
Aktenzeichen
Vt
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

 

Kenntnisnahme:

 

Die als Anlage beigefügte Konzeption wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Märtens

Begründung:

 

Die Betreuung der alleinstehenden Wohnungslosen einschließlich der Aufgaben der Unterbringung nach dem Ordnungsbehördengesetz wurde dem Caritasverband Leverkusen e. V. übertragen.

Die Wohnungslosenhilfe ist ein Bestandteil des Fachdienstes für soziale und berufliche Integration. Zu den Aufgaben gehören Begleitung, Unterstützung und Versorgung wohnungsloser Menschen in Leverkusen. Hierfür standen bisher eine Notschlafstelle, ein Tagestreff und eine Fachberatungsstelle sowie weiterführende Hilfen wie Betreutes Wohnen zur Verfügung.

 

Im Zuge unserer kontinuierlichen Weiterentwicklung des Hilfeangebotes wurde das bestehende Konzept überarbeitet. Anlass hierfür war unter anderem die extrem hohe Verweildauer vieler Nutzer in der Notschlafstelle. Einige Nutzer - besonders betroffen sind hier psychisch kranke Menschen - befinden sich aufgrund ihrer vielfältigen Problematik beziehungsweise mangelnder Alternativen schon seit Jahren in der Notschlafstelle. Die durchschnittliche Verweildauer liegt bei über 8 Monaten. Durch die Ausstattung und die räumlichen Gegebenheiten sollte die Notschlafstelle jedoch lediglich als Notbehelf dienen. Die Unterbringung erfolgt im Bunker Schießbergstraße als Notunterkunft. Darüber hinaus übernimmt der Caritasverband Betreutes Wohnen gem. § 67 SGB II und unterhält einen Tagestreff und eine Fachberatungsstelle. Im Rahmen eines vom Land geförderten Modellprojekts gehörte dazu befristet eine Wohnraumvermittlungsstelle.

Die vorliegende Konzeption ist eine Weiterentwicklung der bisherigen Arbeit.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50, Tel. 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Unterbringung und Betreuung von Wohnungslosen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produkt 0515, Sachkonto 525800, Innenauftrag 500005150502

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

2017 =  800.000 €

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

s.o.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

[nein]