Beschlussentwurf:
1. Der S-Bahnhaltepunkt in Leverkusen-Rheindorf wird ab dem nächstmöglichen Fahrplanwechsel für eine Probephase von einem Jahr mit einer verbesserten Busanbindung angefahren.
2. Der Friedhof Birkenberg wird bis auf weiteres von der Kleinbuslinie 206 angefahren.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Zu Beschlusspunkt 1: Verbesserte Busandienung des S-Bahnhofes Leverkusen-Rheindorf
Ausgangslage
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I hatte der Verwaltung den Auftrag gegeben, eine verbesserte Andienung des S-Bahnhofes Leverkusen-Rheindorf an das Busliniennetz zu prüfen.
Derzeit wird der Haltepunkt „Rheindorf S-Bahn“ folgendermaßen angedient:
· wochentags bis ca. 19:30 Uhr von den Linien 210, 211 und 253 (jeweils im 20-Minuten-Takt);
· wochentags ab ca. 19:30 Uhr bis ca. 23:30 Uhr von der Linie 207 (30-Minuten-Takt) und bis 20:45 Uhr von der Linie 253 (40-Minuten-Takt);
· samstags und sonntags bis ca. 23:30 Uhr von der Linie 207 (30-Minuten-Takt) und bis ca. 20:30 Uhr von der Linie 253 (60-Minuten-Takt).
Während die Bedienqualität an den Wochentagen bis ca. 19:30 Uhr ausreichend ist, gibt es aufgrund der geringeren Andienung in den Abendstunden und am Wochenende mitunter lange Wartezeiten bei dem Umstieg von und zur S-Bahn, sodass die Benutzung des ÖPNV unattraktiv ist.
Geplante Andienung des Haltepunktes „Rheindorf S-Bahn“
Ab dem nächstmöglichen Fahrplanwechsel soll der Haltepunkt „Rheindorf S-Bahn“ zusätzlich von folgenden Linien angefahren werden:
· wochentags von ca. 19:30 Uhr bis ca. 23:30 Uhr von der Linie 211 (20-Minuten-Takt);
· samstags bis ca. 21:00 Uhr von der Linie 210 und bis ca. 23:30 von der Linie 211 (jeweils im 30-Minuten-Takt);
· sonntags bis ca. 23:30 Uhr von der Linie 211 (30-Minuten-Takt).
Durch die Taktverdichtung soll am S-Bahnhaltepunkt Rheindorf die Umsteigequalität vom Bus auf die S-Bahn und somit die Attraktivität des ÖPNV in den Abendstunden und am Wochenende erhöht werden.
Die jährlichen Kosten für die geplante Taktverdichtung belaufen sich auf ca. 32.000 €.
Diese Taktverdichtung ist ab dem nächstmöglichen Fahrplanwechsel als Probelauf für ein Jahr geplant. Die entstehenden Kosten für den einjährigen Probebetrieb werden aus den ÖPNV-Fördermitteln finanziert.
Innerhalb des Probejahres wird der tatsächlich vorhandene Bedarf durch regelmäßige Fahrgastzählungen ermittelt. Sollte dieser Bedarf nachweislich vorliegen, ist vorbehaltlich der Finanzierbarkeit vorgesehen, die Taktverdichtung in den Regelbetrieb aufzunehmen.
Zu Beschlusspunkt 2: Andienung des Friedhofs Birkenberg durch die Linie 206
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 29.09.2014 zur Vorlage Nr. 2014/0120 „Fortschreibung des Nahverkehrsplans“ beschlossen, dass der Friedhof Birkenberg ab dem Fahrplanwechsel 2014/2015 montags bis freitags provisorisch für zunächst zwei Jahre mit einer Kleinbuslinie im 2-Stunden-Takt an Opladen-Zentrum (Busbahnhof/Bahnhof) erschlossen wird.
Der nunmehr 2-jährige Probebetrieb der Kleinbuslinie 206 hat ergeben, dass der Friedhof Birkenberg täglich von durchschnittlich 3 - 4 Fahrgästen angefahren wird. Unabhängig von der Anzahl der Fahrgäste soll die Andienung des Friedhofs auch weiterhin erfolgen, da diese Haltestelle in den Fahrplan und Linienverlauf der Kleinbuslinien 205/206 integriert werden kann und somit längere Standzeiten des Kleinbusses vermieden werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Prämaßing / 66 / 6623
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Fortschreibung Nahverkehrsplan
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag 660012100105
Produktgruppe 1210, Teilergebnisplan: Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Produktgruppe 1210, Teilergebnisplan: Ertrag Zuweisung Land
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 66, Frau Sorge
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja |
[ja] |