Betreff
Umwandlung von straßen- und wegebegleitenden Strauch- und Bodendeckerpflanzungen in Rasen- und Wiesenstreifen
Vorlage
2017/1539
Aktenzeichen
01-40-2017/1539-rm
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt den in der Vorlage beschriebenen Umwandlungen von Strauch- und Bodendeckerflächen im Seiten- und Mittelstreifen des Europaringes und südlich der Stelzenautobahn in Rasen- und Wiesenstreifen zu.

 

Die zeitliche Umsetzung soll, abhängig von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel, jeweils außerhalb der Vogelschutzzeiten erfolgen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Gemäß § 10 (1) 2. e) cc) der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen ist vor der Rodung von Bäumen, Gebüsch, Sträuchern und Hecken auf einer Fläche von mehr als 200 m² die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung einzuholen. Die Einzelflächen der nachfolgend beschriebenen Rodungen liegen jeweils über 200 m².

 

In der jüngeren Vergangenheit wurden schon einige vergleichbare Pflanzungen im Stadtgebiet umgewandelt, deren Fläche jedoch jeweils unter 200 m² groß war. Weitere Umwandlungen werden nach und nach geplant und umgesetzt. Ziel ist eine nachhaltige Reduzierung des Pflegeaufwandes im Straßenbegleitgrün.

 

Seiten- und Mittelstreifen Europaring:

Betroffen sind hier die Seitenstreifen zwischen der Hardenbergstraße und dem Europaring (zusammen 719 m²). Außerdem der Mittelstreifen auf dem Europaring von südlich der Autobahnunterführung A1 bis in Höhe des Zubringers Olof-Palme-Straße/Europaring (375 m²). Die innerhalb der Streifen stehenden Bäume sollen erhalten bleiben.

 

Die o. g. Flächen sollen voraussichtlich im Herbst/Winter 2017/2018 gerodet und teils als Gebrauchsrasenflächen und teils als Landschaftswiese mit Kräutern bei 2 - 4 maliger Mahd pro Jahr angelegt werden.

 

Der Fachbereich Stadtgrün verspricht sich von der Umwandlung der Flächen eine deutliche Reduzierung des Pflegeaufwandes, da die Rasen- und Wiesenmahd erheblich weniger Einsatz erfordert, als die laufende Beseitigung der Verunkrautung und der Strauchrückschnitt. Außerdem wird die Müllbeseitigung vereinfacht. Die Kosten von ca. 18.600 € werden sich innerhalb weniger Jahre amortisieren.

 

Gehölzstreifen südlich Stelzenautobahn:

Auf einer Strecke von rd. 380 m gibt es zwischen dem Fuß- und Radweg von der Windthorststraße zur BayArena entlang des Grenzzaunes zu den südlich liegenden Sporteinrichtungen eine Strauch- und Buschpflanzung mit einer Fläche von 678 m². Der Unterhaltungsaufwand für diese Bepflanzung ist, auch im Zusammenhang mit dem Besucherverkehr von und zur BayArena, überdurchschnittlich hoch. Insbesondere hindert die Bepflanzung eine rasche und gründliche Beseitigung von fortgeworfenen Flaschen und Verpackungen etc.

 

Eine Rasenfläche kann hingegen deutlich besser und auch preisgünstiger unterhalten werden. Der Unterhaltungsaufwand wird auf weniger als ein Drittel reduziert. Die Kosten der Umwandlung in Höhe von ca. 10.200 € werden sich innerhalb weniger Jahre amortisieren.

 

Die Ursprungsidee, sich mit der Fläche und dem dort erforderlichen Unterhaltungsaufwand näher zu befassen, geht auf eine Anregung eines Bürgers zurück.

 

Die Fläche wird nach der Rodung der Bepflanzung eingesät und zukünftig als Rasenfläche unterhalten. Die in dem Pflanzstreifen stehenden Bäume sollen erhalten bleiben. Die Eingrünung des Sportflächengeländes durch die auf Fremdgrundstücken stehende Hecke wird durch die Maßnahme nicht beeinträchtigt. Die Rodung soll im Herbst 2017, nach dem Ende der Vogelschutzfrist, durchgeführt werden.

 

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer / 67 / 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme dient in erster Linie der Verringerung des Pflegeaufwandes und damit der Kostenreduzierung (s. Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt).

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung: Finanzstelle PN 1305 -Produktgruppe öffentliches Grün,

Finanzposition 720000

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

28.800 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]