- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Planung und dem Bau der Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) Wiesdorf, der Oberflächengestaltungen sowie der Ausstattung der Bahnsteig- und Randflächen des ZOB für die Bauphase 1 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird vorbehaltlich der Förderung über ÖPNV- und Städtebaufördermittel beauftragt, alle weiteren Aufträge für die Planungs- und Gutachterleistungen zu erteilen.
3. Mit der Durchführung gem. Beschlusspunkt 1 ist nach Beschlussfassung sowie vorbehaltlich der Mitzeichnung des Fachbereichs Rechnungsprüfung und Beratung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
1. Ausgangssituation:
Nach Durchführung des Wettbewerbsverfahrens hat der Rat am 29.08.2016
den Dringlichkeitsbeschluss vom 07.07.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1165 zum
Ergebnis des Wettbewerbsverfahrens zum geplanten Dach des ZOB Wiesdorf genehmigt.
Der Beitrag der ausgewählten Planungsbüros (Arbeitsgemeinschaft) Pahl +
Weber-Pahl Planungsgesellschaft, Darmstadt, Katja König Landschaftsarchitekten
bdla, Darmstadt, und osd GmbH & Co. KG, Frankfurt am Main, wurde somit
Grundlage für die zukünftige Planung des Dachs ZOB Wiesdorf sowie der
Randflächen.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Aufträge an die vorgenannten Büros zur
Erarbeitung der weiteren Planung inkl. der Entwurfsplanung als Grundlage für
den zu stellenden Förderantrag zu erteilen.
Mit Vorlage Nr. 2016/1366 wurde am 19.12.2016 durch den Rat der
Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis genommen, sowie der
Freiflächenplanung für den ZOB zugestimmt. In der Vorlage wurden ausführlich
die grundlegenden Inhalte der Planung sowie die funktionalen und finanziellen
Zusammenhänge zur Verkehrsanlage ZOB dargestellt.
Da die Umgestaltungen des Bahnhofsareals einen wesentlichen Impuls des
Erneuerungsprozesses in Wiesdorf darstellen werden, wurden die Inhalte zur
Planung des Dachs sowie die über die reine technische Verkehrsplanung ZOB
hinausgehende Gestaltung und Ausstattung der ZOB Flächen und Randflächen als
ein zentrales Projekt in das Integrierte Handlungskonzept (IHK) Wiesdorf
aufgenommen. Mit der Ergänzungsvorlage Nr. 2016/1333/1 hat der Rat der Stadt
Leverkusen am 19.12.2016 das IHK Wiesdorf zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig
wurde die Verwaltung mit der Beantragung von Fördermitteln für das Jahr 2017
für die als förderfähig eingestuften Maßnahmen beauftragt. Dabei handelt es v. a.
um die Überdachung des ZOB sowie die Herstellung der Oberflächen inkl.
Ausstattung zu einem attraktiven und funktionalen ZOB.
Die im Wettbewerb zum Busbahnhofdach vorgeschlagenen Randbebauungen
östlich und westlich des Mittelbahnsteigs, die zukünftig Fahrradstellplätze,
eine Fahrradstation und andere bus- und bahnaffine Nutzungen aufnehmen könnten,
wurden bislang nicht weiter entwickelt. Sie sollen in späteren Jahren im Rahmen
des IHK Wiesdorf separat projektiert werden.
Im Jahr 2016 wurden für die Gesamtmaßnahmen ZOB inklusive Dach Förderanträge
zur ÖPNV- und Städtebauförderung bei der Bezirksregierung Köln sowie beim
Nahverkehr Rheinland (NVR) eingereicht. Der Förderantrag zur Städtebauförderung
beläuft sich dabei auf diejenigen Kosten, die ausgehend vom
Wettbewerbsentscheid entstehen, um den ZOB in der notwendigen Qualität und
Funktionalität herzustellen und dabei die Herstellungskosten aus der
beantragten Verkehrswegeförderung ZOB übersteigen (siehe unter Punkt 4.).
2. Abgrenzung der Planung und Zeitplanung
Die dieser Beschlussvorlage zugrunde liegende Planung stellt den
aktuellen Entwurfsstand dar. Diese wurde in allen grundlegenden funktionalen
und gestalterischen Aspekten mit den an der Planung beteiligten Fachbereichen und
Institutionen abgestimmt. Die Planungsabgrenzung umfasst die Bauphase 1 zur
Herstellung des ZOB, nicht darin enthalten sind folgende Flächen:
- Teile des östlichen Bussteigbereichs
für Fernbusse (direkte Anschlussbereiche an die Bahnanlagen);
- die Anschlussflächen an
die DB-Strecke sowie die Fläche des Bahnhofs.
Diese Flächen werden nach
Abschluss der Baumaßnahme RRX gesondert realisiert. Ebenfalls nicht in Bauphase
1 enthalten sind die perspektivisch geplanten Randbebauungen auf der Ost- bzw.
Westseite des ZOB.
Die zu beschließende Planung beinhaltet die mit Vorlage Nr. 2016/1058 beschlossene
Verkehrsplanung zum ZOB. Im Planungsprozess erfolgte eine kontinuierliche
Abstimmung zwischen Verkehrsplanung und Planung der Überdachung sowie der Gestaltungsplanung.
Dies wird im Weiteren so fortgesetzt. Es können sich dadurch im Detail noch
geringfügige Planungsänderungen ergeben (z. B. im Bereich der Planung zur
technischen Gebäudeausstattung und der vorzustreckenden energetischen und
medialen Erschließung).
Es ist Zielsetzung, die Herstellung des funktionsfähigen ZOB Wiesdorf
inkl. Dachbau-werk bis Ende 2018 durchzuführen (Bauphase 1 ZOB). Die
Herstellung der Bauphase 1 ZOB Wiesdorf erfolgt in insgesamt 3 Bauabschnitten.
Die Zeit-Ablauf-Planung ist der Vorlage als Anlage Nr. 12 beigefügt.
Der Baubeginn des RRX wird von der Deutschen Bahn AG auf Anfang 2019
terminiert. Um das zeitliche Ziel der Fertigstellung der 1. Bauphase ZOB bis Ende
2018 zu erreichen, wurde der 1. Bauabschnitt zur grundlegenden Herstellung des
neuen ZOB Wiesdorf Ende 2016 in einer vorlaufenden separaten Ausschreibung
durch die Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL) aus Mitteln des Haushalts
2016 ausgeschrieben. Diese Ausschreibung umfasste den Rückbau des bisherigen
ZOB, die Neuprofilierung des Geländes inkl. der Herstellung der Tragschichten
ohne endgültige Befestigung der Oberflächen und die Ausstattung sowie neuer
Anschluss an die Rathenaustraße durch einen Kreisverkehr. Die Durchführung
dieser Maßnahmen läuft der zu beschließenden Planung voraus, die Gegenstand
dieser Vorlage sind.
3. Inhalte der Planung
Die wichtigsten Inhalte der Planung werden im Folgenden kurz
stichpunktartig beschrieben; ein detaillierter Erläuterungsbericht ist als Anlage
Nr. 10 beigefügt.
a. Dach und Tragwerk:
-
zeitgemäßes, leichtes Membranfolien-Dach,
Eindeckungsmaterial PVC (Gesamtgröße Dach ohne Aussparungen ca. 2.300 m²);
-
8 Dachöffnungen;
-
Raumtragwerk in Stahlbauweise bestehend aus
Flachstahlrippen, materialminimiert mit Zugringen im Krümmungsbereich;
-
Flachstahlrippen trichterförmig gekrümmt vom
gelenkigen Fußpunkt zum Randprofil bzw. zum nächsten Fußpunkt der Stützung;
-
zur Mitte hin schützende Dächer, bis auf 3 m Tiefe
trichterförmig herunter geführt mit integrierter Entwässerung;
-
in die tragende Konstruktion integrierte Sitzgruppen
als Wartebereiche;
-
Membran aus PVC der Qualitätsstufe IV;
-
Membran aus schwer entflammbarem und beschichtetem Material,
langlebig und weitgehend wartungsfrei;
-
einfache Reinigung von Feinstäuben etc. in größeren
Abständen möglich;
-
etwaige Beschädigungen können lokal repariert
werden;
-
Unterkante der Membran Vandalismus frei durch die
vorgegebene Höhe größer als 3 m;
-
langlebige Beschichtung der Stahlkonstruktion in
Eisenglimmer nach Standards für den öffentlichen Raum.
b. Ausstattung:
-
Wartezonen an die Stützkonstruktionen angefügt und
witterungsgeschützt;
-
Sitzbänke/Sitzgelegenheiten aus Vandalismus
sicheren Materialien:
o 47,5 lfd. m
Sitzlänge geschützte Sitzgelegenheiten (heutiger ZOB = 41,30 lfd. m überdacht
für 14 Haltepositionen), davon
§ 30 lfd. m
Mittelbussteig (pro Trichter 7,5 m, geschützt);
§ 5 lfd. m
Sitzfläche in Fahrgastunterständen westl. Bussteig (geschützt);
§ 12,5 lfd. m Sitzflächen
(geschützt) im zusätzlichen Wartebereich bei Wegfall des Kiosks;
o zusätzliche 34
lfd. m auf Einfassungen Baumbeete (teilweise geschützt);
o zusätzliche 58 m
Sitzfläche aus ein- und zweireihigen Sitzstufenmauer Betonelementen im Bereich
des Baumhains (Hinweis: Der Baumhain ist geplant als Warte- und
Aufenthaltsbereich auf der Platzfläche südlich des ZOB zwischen
Rialto-Boulevard und Bahnhofsgebäude).
o L-förmige
Sitzmauer an der Heinrich-von Stephan-Straße im Osten;
-
transparenter Windschutz aus bruchsicherem
Verbundsicherheitsgas (95 m² im Bereich Mittelbahnsteig) kombiniert mit
Sitzbänken;
-
5 beleuchtete Vitrinen auf dem Mittelbussteig;
-
2 beleuchtete Übersichtsvitrinen auf dem
Mittelbussteig;
-
2 Übersichtanzeiger / Vorweganzeiger (1x mit
integrierter Uhr);
-
taktiles Leitsystem mit Anschluss an alle
Haltestellen sowie an Informationssysteme;
-
4 Fahrgastunterstände auf westl. Bussteig
(Bestandteil 1. BA, langfristig geplante Unterbringung der Wartebereiche in die
westl. Funktionsschiene als Bestandteil der späteren Bauphasen);
-
Mülleimer (Bauphase 1):
o 10 Mülleimer a
90-120 ltr..
Die in Anlage 7 dieser Vorlage dargestellten Ausstattungstypen stellen
beispielhaft die angestrebte Ausstattung und Möblierung in Varianten dar. Die konkreten
Modelle der jeweiligen Ausstattungen werden - unter Beteiligung der Politik - im
Rahmen der noch anstehenden Bauausschreibungen des 2. und 3. Bauabschnitts
erfolgen. Das beauftragte Planungsbüro empfiehlt aus gestalterischen und
funktionalen Gründen, die Art und das Design der Mülleimer aus der
City/Fußgängerzone zu übernehmen und auf dem ZOB weiterzuführen. In der
Kostenberechnung für den ZOB sind Sitzbänke (Stahl lackiert einfach) sowie
Abfalleimer 120 ltr. (lackiert aus Stahl mit Ascher) berücksichtigt.
c. Oberflächenbeläge
-
einheitliche Verwendung eines Belagsmaterials;
-
Bodenbelag aus Betonpflastersteinen in
verschiedenen, kontrastarmen, warmen Grautönen, deren Oberflächen durch
eingestreute Natursteinkörnungen die erforderliche Rauigkeit zur Rutschfestigkeit
erhalten;
-
Bodenbelag als Kontrast zu den weiß abgesetzten
Bordsteinen und weißen taktilen Leitstreifen sowie den anthrazitfarbenen
Plattenbändern entlang der Bushaltestellen;
-
Hochpunkte und kreisrunde Ausschnitte im Dach
bilden sich in den Belagsflächen ab;
-
ringförmige Innenkreise im Stützenbereich radial
gepflastert;
-
wassergebundene Wegedecke im Bereich des Baumhains.
d. Bepflanzung
-
2 Pflanzbeete im Bereich des Mittelbussteigs unter
den Dachöffnungen
o Pflanzbeete mit
im Querschnitt trapezförmigen Beton-Sitzelementen eingefasst; Außendurchmesser
von etwa 6 Metern ;
o Bepflanzung aus
mehrstämmigen, schirmförmig gezogenen Feuerahornen (Acer ginnala) und dichter
Bodendecke aus bodendeckenden, immergrünen Heckenkirschen (Lonicera nitida
„Maigrün“);
-
vier Baumstandorte am westlichen Bussteig,
Brabanter Silberlinden (Tilia tomentosa „Brabant“) als Hochstämme einem
verdichtbaren Spezialsubstrat, mit einer Metall-Baumscheibe abgedeckt und mit einem
Baumschutzgitter geschützt;
-
vier hochstämmige Brabanter Silberlinden im
Baumhain.
e. Beleuchtung
-
Zielsetzung:
o sichere
Verkehrsführung (Anwendung der entsprechenden DIN-Normen);
o Vermeidung von
Angsträumen, Vandalismus-Prävention, Kriminalprävention;
o städtebauliche
und architektonische Konzeption;
o angenehmes Ambiente
mit hoher Aufenthaltsqualität;
o energieeffizienter
und wartungsfreundlicher Betrieb.
-
Pro Halteposition ist ein Mast mit integrierter
Beleuchtung und DFI-System (dynamischer Fahrgastinformation) vorgesehen, ca. 25
Beleuchtungsmasten in der Bauphase 1.
-
Zur optimalen Ausleuchtung unter Berücksichtigung
der unterschiedlichen Beleuchtungsanforderungen (Bussteig, Fahrbahn- und
Verkehrsflächen) sind Masten mit unterschiedlichen Lichtpunkthöhen vorgesehen.
-
Die Leuchten sind mit aktueller LED-Technik und die
zugehörigen Betriebsgeräte mit hoher Lebensdauer geplant.
-
Die Möglichkeiten zur Reduzierung der Beleuchtungsstärke
außerhalb der Betriebszeit bei Wahrung einer gewissen Grundhelligkeit sind
berücksichtigt.
-
Eine gleichmäßige Ausleuchtung der Zu- und
Ausstiegsbereiche sowie der Warteflächen ist gegeben.
-
Für die Aufenthalts- und Serviceflächen
(Sitzflächen, Stützenkonstruktionen usw.) ist eine gegenüber den übrigen
Beleuchtungsstärken reduzierte, aber für die Nutzung entsprechende Beleuchtungsstärke
vorgesehen.
-
DIN-gerechte Auslegungen der Randflächen und
Zuwegungen zum ZOB sind vorhanden.
-
Es ist eine homogene Beleuchtung der Platzfläche
zwischen ZOB, DB-Bahnhof sowie Rialto-Boulevard geplant.
-
Zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Betonung
der Wertigkeit der Architektur als Stadteingang ist für das Überdachungsbauwerk
eine indirekt- und direktstrahlende Beleuchtung vorgesehen, die auch der
notwendigen Reduzierung des Angstraumes dient.
-
Bodenstrahler für Bäume im Baumhain dienen zur
Aufwertung der Fläche.
f. Aufbauten:
-
Aufbauten für Busfahrer-Aufenthalt (Sozialraum) und
Wartebereich integriert in die Stützenkonstruktion des Daches;
-
Außenwände als Leichtbau konstruiert, außen mit
einer vorgehängten Stahl- oder Aluminiumbekleidung und integrierten Türen und
Fenstern;
-
Dächer aus Stahltrapezverbunddecke mit Dämmung und
Abdichtungsfolie (für Wartungszwecke besteht eine Zugänglichkeit über jeweils
eine Lichtkuppel);
-
Integration der notwendigen technischen Einrichtung
zum Betrieb ZOB in den Aufbauten.
Bereits am jetzigen ZOB befindet sich ein kleiner Aufenthaltsraum/Sozialraum
für die Busfahrer. Der für den Betrieb des ZOB bzw. des Busbetriebs notwendige
Raum wurde bereits im Rahmen des Wettbewerbsverfahrens gefordert. Eine
Gegenfinanzierung der Herstellungskosten (Kostenübernahme oder Mietzahlung)
sowie die Tragung der Betriebskosten müssen durch die wupsi erfolgen.
Abschließende Gespräche dazu müssen noch geführt werden. Die Kosten sind nach
Aussage des Fördergebers aus Mitteln der Städtebauförderung nicht förderfähig.
Im Wettbewerbsentwurf und in der Vorentwurfsplanung wurde im zentralen
Bereich des Mittelbussteigs als weiterer Aufbau ein Kiosk eingeplant. Nach
Aussage des Fördergebers sind die Planungs- und Herstellungskosten nicht
förderfähig; zusätzlich erscheint ein dauerhafter Betrieb mit gleichzeitig
erhoffter sozialer Kontrollfunktion noch nicht gesichert (Pächter und
Mietkonditionen sind noch offen). Gespräche mit möglichen Betreibern werden von
der Verwaltung geführt.
Als Alternative zum Kioskstandort wird daher derzeit ein zusätzlicher
witterungsgeschützter Wartebereich geplant, der zusätzliche 12,5 lfd. Meter geschützte
Sitzfläche, zusätzliche Übersichtstafeln zur Fahrgastinformation sowie notwendige
geschützte Einbauten für die technischen Anlagen beinhaltet. Eine Entscheidung
zu den Alternativen Kiosk oder Wartebereich kann erst abschließend nach den
Gesprächen bzgl. eines dauerhaften Betreibers getroffen werden. Es ist geplant,
durch die Vorstreckung von Leitungen und Anschlussvorrichtungen auch bei
Herstellung des Wartebereichs auf jeden Fall eine spätere Errichtung des
Kioskgebäudes grundsätzlich zu ermöglichen (ggfls. in einer späteren Bauphase
des ZOB).
Den politischen Gremien wird zu gegebener Zeit der Bau des Kiosks
zusammen mit einem möglichen Betreiberkonzept vorgelegt.
4. Kosten
a. Kosten der Planung Baubeschluss Dach, Ausstattung
und Randbereiche (auf volle Eurobeträge gerundet)
-
Die Herstellungskosten für die mit dieser Vorlage
zu beschließenden Planungsinhalte nach der Kostenberechnung gem. DIN 276 belaufen
sich auf 3.199.434 € brutto (siehe Anlage Nr. 11, Kostenberechnung). Diese
Kosten beinhalten auch diejenigen Kostenanteile, die von der Verkehrsgesellschaft
wupsi (Kraftverkehr Wupper-Sieg GmbH) bzgl. der Zusatzkosten für
Kombinationsmasten für Beleuchtung und Fahrgastinformationssystem zu tragen
sind.
-
Die gesamten Planungskosten (ohne Planungskosten
für die Verkehrsanlage) belaufen sich auf 689.024 € brutto.
Die Gesamtkosten für den zu beschließenden Teil dieser Vorlage setzen
sich wie folgt zusammen:
1. Herstellungskosten zu Beschlusspunkt 1 (siehe Anlage Nr.
11,Kostenberechnung), davon |
3.199.435 €
brutto |
KGr.
200 Herrichten und Erschließen |
16.660
€ brutto |
KGr.
300 Bauwerke – Baukonstruktionen |
1.836.202
€ brutto |
KGr.
400 Bauwerk – Technische Anlagen |
283.180
€ brutto |
KGr.
500 Außenanlagen |
751.946
€ brutto |
KGr.
600 Ausstattung und Kunstwerke |
311.447
€ brutto |
2. Planungskosten (KGr. 700) |
689.024 €
brutto |
Gesamtkosten |
3.888.459
€ brutto |
Die Planungsvariante eines zusätzlichen Wartebereichs bei Verzicht auf
den Kiosk reduziert die Herstellungskosten um ca. 35.400 € brutto.
Die in der obigen Tabelle unter 1. genannten Herstellungskosten beinhalten
auch Kosten für bauliche Maßnahmen, für die die Stadt Leverkusen bereits am 24.10.2016
bei der Nahverkehr Rheinland GmbH (NVR) einen Förderantrag zur Herstellung der
Verkehrsanlage ZOB eingereicht hat. Dieser Antrag enthält u. a.
Kostenansätze für Oberflächenherstellung, Ausstattung sowie einen berechneten Förderanteil
für eine notwendige Überdachung des ZOB Wiesdorf über die Verkehrsförderung.
Insgesamt beläuft sich der Anteil dieser bereits beantragten Kosten auf ca. 1.770.000
€ brutto.
Der in der Tabelle unter 1. enthaltene Kostenanteil der wupsi beträgt
ca. 305.000 € brutto. Nach Prüfung der Bezirksregierung zum Förderantrag sind
diese Kosten über Städtebauförderung nicht förderfähig, die Verwaltung wird
entsprechende Gespräche zur Kostenübernahme mit der wupsi führen. Das genaue
Finanzierungsmodell ist noch zu klären.
Die Kosten von 3.888.459 € brutto beinhalten anteilig die Kosten für
Herstellung, Planung und Begutachtungen
des 2. als auch des 3. Bauabschnitts, die in der folgenden Tabelle der
Gesamtkosten aufgehen und komplett in diesen enthalten sind.
b. Gesamtkosten ZOB-Dach und ZOB Wiesdorf – Bauphase 1
ZOB Wiesdorf -
Die Gesamtkosten für den ZOB Wiesdorf (Bauphase 1) stellen sich zum
Stand Baubeschluss wie folgt dar:
ZOB Wiesdorf
Bauphase 1 |
Kosten brutto |
1. Bauabschnitt -
Kostenansatz für die durch die TBL bereits
ausgeschriebenen Arbeiten zur Herstellung des ZOB-Wiesdorf (vorlaufende
Tiefbauarbeiten für die Verkehrsanlagen ohne Oberflächenherstellung und
Ausstattung) inkl. evtl. anfallender Zusatzleistungen |
ca. 2.800.000 € |
2. Bauabschnitt -
Herstellungskosten und Planungskosten für
Oberflächengestaltungen sowie der Ausstattung der Bahnsteig- und Randflächen
des ZOB -
Weitere Bauleistungen zur Herstellung der
Verkehrsanlage, die noch nicht ausgeschrieben wurden (z. B. endgültige
Fahrbahnbeläge) -
Planungskosten für die Verkehrsanlage ZOB
(Tiefbauplanung für die Verkehrsanlagen ohne Oberflächenherstellung und
Ausstattung) sowie Kosten für die Bauleitung |
ca. 1.180.000 € ca. 580.000 € ca. 430.000 € |
3. Bauabschnitt -
Herstellungskosten, Planungs- und Gutachterkosten
für das Überdachungsbauwerk inkl. der Aufbauten -
Leistungen der Bauoberleitung und örtlichen
Bauüberwachung |
ca. 2.683.000 €
* ca. 150.000 € |
Gesamtkosten |
ca.
7.823.000 *€ |
* Reduzierung bei einer Planung des Wartebereichs
anstelle des Kiosks um jeweils ca. 35.400 € brutto
Im Haushalt 2017 der Stadt Leverkusen stehen für die Planung und
Herstellung des ZOB inkl. ZOB-Dach über mehrere Finanzstellen ausreichende
Mittel zur Verfügung. Die Finanzpositionen sind untereinander deckungsfähig.
c. Förderantrag Städtebauförderung:
Angesichts der Haushaltslage strebt die Stadt eine finanzielle
Unterstützung durch die Städtebauförderung an.
Im Dezember 2016 hat die Verwaltung den Antrag auf Städtebauförderung bei
der Bezirksregierung Köln eingereicht und die Bewilligung von Fördermitteln für
das Programmjahr 2017 zum „städtebaulichen Mehraufwand“ zur Gestaltung und
Ausstattung des ZOB beantragt.
Im Rahmen der Beantragung wurde von den dazu notwendigen Herstellungskosten
(siehe Anlage 10: Kostenberechnung) derjenige Kostenanteil abgezogen, den die
Stadt Leverkusen bereits mit Antrag vom 24.10.2016 bei der Nahverkehr Rheinland
GmbH zur Herstellung der Verkehrsanlage ZOB eingereicht hat (s. o.).
Die Aufnahme der beantragten Kosten in das Städtebauförderprogramm 2017
des Landes NRW ist bis Ende März 2017 in Aussicht gestellt worden.
5. Weitere Vorgehensweise und geplanter Bauablauf:
Vorbehaltlich der Förderung des Gesamtprojekts durch die ÖPNV- und Städtebauförderung
sowie der Genehmigung des Haushalts wird angestrebt, die Herstellung der Bauphase
1 des ZOB Wiesdorf bis Ende 2018 zu realisieren. Dazu wurde die Baumaßnahme in drei
Bauabschnitte aufgeteilt:
Bauphase 1 ZOB Wiesdorf:
- 1. Bauabschnitt:
Der 1. Bauabschnitt beinhaltet den Rückbau
des bisherigen ZOB, die Neuprofilierung des Geländes, die Herstellung der
Tragschichten sowie den Bau des Kreisverkehrs an der Rathenaustraße. Die
Ausschreibung dazu ist durch die TBL erfolgt, mit dem Bau soll Anfang Mai 2017
begonnen werden.
- 2. Bauabschnitt:
Der 2. Bauabschnitt beinhaltet die
Herstellung der Oberflächen der Fahrbahnen, der Bussteigflächen, der
Randflächen sowie die Aufstellung der Möblierung und Ausstattung. Die Planung
dazu soll bis Mitte 2017 abgeschlossen sein; danach erfolgt die Ausschreibung
durch die TBL. Mit der Ausführung der Maßnahmen soll ab Herbst 2017 begonnen
werden.
- 3. Bauabschnitt:
Der 3. Bauabschnitt beinhaltet die
Aufstellung des Überdachungsbauwerks mit Fundamenten sowie aller Aufbauten
(Sozialraum, Kiosk/Wartebereich, Wartezonen). Nach Abschluss der Planung bis
zum 4. Quartal 2017 erfolgt anschließend die Ausschreibung der Baumaßnahme
durch die TBL. Mit dem Bau soll ab Anfang 2018 begonnen werden.
Dieser geplante Ablauf wurde vorbehaltlich des durchzuführenden
Genehmigungsverfahrens aufgestellt. Die Maßnahme soll in allen drei
Bauabschnitten unter der Federführung der TBL realisiert werden.
Die Arbeiten werden so koordiniert, dass die Herstellung der Bauphase 1 zum
ZOB Wiesdorf bis zum Beginn der Baumaßnahmen der DB AG zum RRX ab Anfang 2019
(aktueller Zeitplan der DB AG) abgeschlossen ist und der neue ZOB bis dahin in Betrieb
genommen werden kann. Wie bisher erfolgt eine enge Abstimmung der Baumaßnahmen
mit der DB AG.
Die weiteren Arbeiten zur Fertigstellung des ZOB erfolgen nach Abschluss
der Arbeiten der DB AG zum RRX nach jetzigem Kenntnisstand ab 2023. Hierzu
werden weitere Beschlüsse im Rahmen einer Vorlage eingeholt.
Nach Beschluss dieser Vorlage erfolgt die Beauftragung der Planungs-und
Gutachterbüros mit allen notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen,
vorbehaltlich der Aufnahme des Projekts in die entsprechenden Förderprogramme.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die nachfolgend
genannten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter
und farbiger Darstellung einsehbar.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Hr. Karl / 612 / 406-6120
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bau der Überdachung des ZOB Wiesdorf sowie Herstellung der Ausstattung und der Randflächen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Ausgaben
Im Haushalt 2017 der Stadt Leverkusen stehen für die Planung und Herstellung des ZOB inkl. ZOB-Dach sowie Umbau des Kreuzungsbereichs Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße zum Kreisverkehr über die Finanzstellen 6631 120502 1009, 6631 120502 1019 sowie 6100 090501 1012 zusammen 8.245.000 € zur Verfügung.
Finanzstelle 6631 120502 1009 (ZOB Wiesdorf)
2015 = 10.000 €
2016 = 1.000.000 €
2017 = 1.500.000 €
2018 = 1.000.000 €
2019 = 1.000.000 €
Finanzstelle 6631 120502 1019 (ZOB Dach Wiesdorf)
2017 = 700.000 €
2018 = 2.000.000 €
2019 = 800.000 €
Finanzstelle 6100 090501 1012 (IHK Wiesdorf ZOB Dach)
2017 = 235.000 €
Zuweisungen
Zuweisung Bund für Umbau ZOB 6631 120502 1009/681000
2017 = 1.000.000,00 €
2018 = 1.150.000,00 €
2019 = 1.000.000,00 €
Zuweisung Bund Dach + Nebenanlagen 6631 120502 1019/681000
2018 = 2.000.000,00 €
2019 = 1.000.000,00 €
Alle Aufwendungen/Auszahlungen im Rahmen des IHK Wiesdorf sind gegenseitig deckungsfähig, soweit die Gesamtbelastung des Haushalts dadurch nicht ausgeweitet wird.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die Neuanlage ersetzt die Altanlage aus den 60er Jahren.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Zuschussanträge zur ÖPNV- sowie Städtebauförderung wurden 2016 gestellt. Eine Förderzusage des Landes ist noch nicht erfolgt. Aufgrund der vorliegenden Zustimmungen des vorzeitigen Maßnahmenbeginns kann zeitnah förderunschädlich mit dem Bau begonnen werden.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] [nein] |
[ja] |