Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die Machbarkeitsstudie zum Transport von Gefahrgütern im Fall einer Tunnellösung beim Ausbau der A1 zwischen den Autobahnkreuzen Leverkusen-West und Leverkusen zur Kenntnis und begrüßt insbesondere die Aussage im Gutachten, dass der Tunnel uneingeschränkt befahrbar ist.
2. Die Stadt Leverkusen fordert Straßen.NRW auf, auf Grundlage dieses Gutachtens ausschließlich die Tunnelvariante zu planen und umzusetzen. Die Stadt Leverkusen erwartet vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund, nur noch die Tunnellösung in das weitere Verfahren einzubringen und die benötigten Mittel zur Umsetzung der Tunnelvariante zeitnah zur Verfügung zu stellen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 27.06.2016 mit Beschluss zum Antrag Nr. 2016/1122 die Verwaltung beauftragt, die vorhandenen Planungen zu Gefahrguttransporten in einem möglichen Autobahntunnel im Bereich der heutigen A1-Stelze dahingehend zu begleiten, dass die notwendigen Bedingungen aufgezeigt werden, unter denen die auftretenden Gefahrguttransporte durch eine Tunnellage im Bereich der heutigen Stelzenautobahn uneingeschränkt möglich sind.
Diese Untersuchung ist zwischenzeitlich durch die beauftragten Gutachter Ing.-büro Vössing, Düsseldorf, sowie PTV Transport Consult GmbH, Stuttgart, vorgenommen worden. Der Schlussbericht ist in der Anlage zur Vorlage beigefügt.
Zu dem in der Anlage beigefügten Abschlussbericht hat für die beteiligten Gremien am 02.03.2017 bereits eine Informationsveranstaltung stattgefunden, in der der Bericht und dessen Ergebnisse von den beauftragten Büros ausführlich präsentiert wurden.
Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, Straßen.NRW aufzufordern, auf der Grundlage des Gutachtens ausschließlich die Tunnelvariante zu planen und umzusetzen. Zudem erwartet die Stadt Leverkusen vom Land Nordrhein-Westfalen und vom Bund, nur noch die Tunnellösung in das weitere Verfahren einzubringen und die benötigten Mittel zur Umsetzung der Tunnelvariante zeitnah zur Verfügung zu stellen.
Da in dem genannten Informationstermin bereits eine Präsentation der Ergebnisse für die Mitglieder der politischen Gremien stattgefunden hat, ist in der Sitzungsfolge keine weitere Präsentation seitens der Gutachter vorgesehen. Die genannten Büros stehen jedoch in der Sitzung des Rates am 03.04.2017 für Fragen zur Verfügung. Soweit aus den Vorberatungen des Bürger- und Umweltausschusses, des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen sowie den Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I – III offene Fragen bestehen, werden diese bis zur bzw. in der Sitzung des Rates beantwortet.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Bosbach / Büro 60 / 88 56
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
entfällt
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
entfällt
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
nein |
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Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
nein |
nein |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführte Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)