Betreff
Beteiligung am "Investitionspakt Soziale Integration im Quartier in NRW 2017"
Vorlage
2017/1479
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Die Stadt Leverkusen beteiligt sich am Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier 2017“ mit folgenden Projektanträgen:

 

  • Neubau der Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße,
  • Umgestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße.

 

2. Die Projektförderung Neubau Jugendwerkstatt ist mit Priorität I zu beantragen. Die Anträge sind fristgerecht zu stellen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                         Stein                                           Deppe

Begründung:

 

Mit Projektaufruf vom 16.01.2017 wurde vom Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW [MBWSV NRW] das Städtebauförderprogramm „Investitionspakt Soziale Integration im Quartier NRW 2017“ veröffentlicht. Für das Haushaltsjahr 2017 stehen insgesamt 55 Mio. € Zuweisungen von Bund und Land NRW zur Verfügung, das entspricht bei 90%iger Förderquote Projektkosten über 61,1 Mio. €.

 

Mit dem Förderprogramm werden folgende Ziele verfolgt:

 

  • Schaffung von Orten der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier,
  • Qualifizierung von Einrichtungen der unmittelbaren und mittelbaren öffentlichen Infrastruktur, auch durch Herstellung von Barrierearmut und -freiheit,
  • Einrichtung, Erhalt, Ausbau und Weiterqualifizierung von Grün- und Freiflächen.

 

Der Schwerpunkt liegt bei Einzelmaßnahmen von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen zur Förderung der Integration und des sozialen Zusammenhalts im Quartier. Förderfähig sind bauliche Maßnahmen (einschl. Ersatzneubau) sowie die Herstellung/Änderung von Plätzen, Grünanlagen, Spiel- und Sportplätzen. Zur sozialen Infrastruktur der Gemeinde zählen insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Sportanlagen, Kindertagesstätten, Mehrzweckhallen, Bürgerhäuser, kulturelle Einrichtungen, Bibliotheken, Stadtteilzentren, Spielplätze und Parks.

 

Fristende zur Abgabe der Projektanträge bei der Bezirksregierung Köln ist der 03.05.2017. Evtl. Förderzusagen sind für Mitte des Jahres zu erwarten.

 

Die Verwaltung schlägt vor, folgende Projekte mit Priorität I und II anzumelden:

 

  • Neubau der Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße,
  • Umgestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße.

 

 

Neubau Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße (Anlage 1)

 

Die Jugendwerkstatt befindet sich derzeit noch am Standort Dhünnstraße. Es handelt sich um eine berufsorientierende und berufsvorbereitende Maßnahme mit pädagogischer Begleitung unter der Trägerschaft der Stadt Leverkusen. In der Einrichtung werden Praktika sowie Bewerbungstrainings absolviert, um einen späteren Berufseinstieg zu erleichtern. Da die derzeitigen Räumlichkeiten nicht den Anforderungen der Einrichtung entsprechen, ist eine Verlagerung erforderlich.

 

Zur Verlagerung wurden bisher mehrere Optionen geprüft, u. a. auch im Betrachtungsbereich des Integrierten Handlungskonzepts Wiesdorf, wo jedoch kein geeignetes Grundstück realisierbar und genehmigungsfähig ist.

 

Die geplante Ansiedlung der Jugendwerkstatt im Stadtteil Rheindorf stellt eine wichtige Einrichtung besonders für bildungsferne junge Menschen ohne Chancen auf berufliche Integration dar. Zielgruppe sind Jugendliche ab 16 Jahren ohne Schulabschluss/ohne Ausbildungsplatz. In einjähriger Maßnahme können zwei Gruppen mit je acht Teilnehmern den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben/optional nach Klasse 10.

 

Für die favorisierte städtische Fläche des ehemaligen Kindergartens an der Bodestraße wurden bisher Überlegungen geführt, hier eine Entwicklung für den Wohnungsbau vorzusehen. Die Entscheidung zugunsten der Realisierung der Jugendwerkstatt würde diese Fläche entsprechend reduzieren.

 

Die Fläche liegt innerhalb des Sanierungsgebietes „Soziale Stadt Rheindorf“. Der Neubau der Jugendwerkstatt entspricht den Sanierungszielen der Satzung und ist eine konsequente Ergänzung der sozialen Infrastruktur in Rheindorf-Nord. Planungsrechtlich wird der Gebietsbereich nach § 34 BauGB beurteilt. Im Flächennutzungsplan erfolgt eine Darstellung als Wohnbaufläche; entsprechend dem Bestand zur Aufstellung des Flächennutzungsplanes sind zudem die Zweckbestimmungen „Bolzplatz“ und „Kindereinrichtung“ angegeben.

 

Die Projektkosten werden auf 3.500.000 € geschätzt. Zusätzlich wird die Anerkennung der Kosten für Abbruch und Freiräumen des Geländes als förderfähige Kosten beantragt; damit würden sich die Gesamtkosten um etwa 130.000 € erhöhen.

 

Von der Realisierung der Jugendwerkstatt am Standort Bodestraße kann auch die Beratungseinrichtung Rheindorfer Laden profitieren und diese Räumlichkeiten für erweiterte Angebote für den späten Nachmittag und am Wochenende nutzen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten werden derzeit ermittelt und können in Kombination mit der Investitionsmaßnahme als investitionsbegleitende Mehrkosten zusätzlich gefördert werden.

 

Möglicherweise kann auch das angrenzende Spielfeld wieder instand gesetzt und dann im Zuge der Öffnung zum Quartier zusätzlich zweckentsprechend genutzt werden.

 

 

Umgestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße (Anlage 2)

 

Der Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße in Manfort soll neu gestaltet werden. Im Zuge verschiedener Wohnbauprojekte ist der Bedarf an wohnungsnahen Spielplätzen für Kleinkinder weitgehend gedeckt. Durch die Umgestaltung soll ein Angebot für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren geschaffen bzw. verbessert werden. Hier sollen sie einen Treffpunkt/Aufenthaltsraum finden sowie Spiel- und Funktionsflächen. Aufgrund seiner Lage ist er fußläufig gut erreichbar und dennoch weit genug entfernt, um ungestört zu toben und nicht allzu große Rücksicht auf die Anwohner nehmen zu müssen.

 

Um die Funktionsräume besser ausgestalten zu können, wird der Spielplatz vergrößert und eine Einteilung in drei Funktionsräume vorgenommen. Neue Turn-/Klettergeräte sind geplant; die Ruhezone wird mit altersgerechten Sitzmöglichkeiten und einem Unterstand ausgestattet. Der vorhandene Sportbereich soll räumlich aufgelockert werden, damit ausreichend Platz für die einzelnen Spiele geschaffen wird.

Die Kosten der Umgestaltung werden auf etwa 161.000 € geschätzt.

 

Vorbehaltlich der Finanzierbarkeit soll das Förderprogramm bis zum Jahr 2020 fortgesetzt werden.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die unten aufgeführten Anlagen 1 und 2 sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Noreiks / 200 / 406-2031

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Beteiligung am Wettbewerb zum Städtebauförderprogramm I - Soziale Integration im Quartier NRW 2017.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Verlagerung Jugendwerkstatt, Finanzstelle 6500 017001 1153

 

                        Derzeitige Veranschlagung (Anpassung erforderlich)

                        Baukosten                            Zuweisungen

2017               100.000 €                                            0 €

2018                          0 €                                  20.000 €

2019               700.000 €                                500.000 €

2020           1 500.000 €                              1.200.000 €

sp. Jahre       900.000 €                                 780.000 €

        3.200.000 €                              2.500.000 €

 

Umgestaltung Kinderspielplatz Bodelschwinghstraße

 

Noch keine Einzelveranschlagung erfolgt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Altanlagen werden durch Neubau ersetzt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]