Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister im Jahr 2016 folgende Einkünfte
- aus Nebentätigkeiten (Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Übersicht) 36.032,67 €
und
- als Bruttoeinkommen B 9 131.019,38 €
erzielt hat.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
1. Die Eingruppierung von kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ist durch die Eingruppierungsverordnung (EingrVO) per Gesetz festgelegt und nach der Einwohnerzahl gestaffelt. Für den Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen leitet sich daraus eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 9 ab, welche zu einem Gesamtbruttoeinkommen 2016 in Höhe von 131.019,38 Euro geführt hat.
2. Der Oberbürgermeister hat im Jahr 2016 aus Nebentätigkeiten Vergütungen in Höhe von 36.032,67 Euro erhalten (s. Anlage). Darüber hinaus erfolgte in 2016 eine Vergütungsnachzahlung von Seiten der EVL GmbH & Co.KG in Höhe von 213,18 € rückwirkend für das Jahr 2015. Dieser Betrag wurde bei den Einkünften aus Nebentätigkeit für das Jahr 2015 berücksichtigt. Einschließlich dieser Nachzahlung lagen die Einkünfte aus Nebentätigkeit 2015 innerhalb der Höchstgrenze, ohne eine Abführpflicht auszulösen.
3. Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst dürfen gem. § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (NtV) pro Kalenderjahr die Höchstgrenze von 6.000,00 Euro nicht übersteigen. Sitzungsgelder für die Tätigkeit in den Gremien der Sparkasse sind entsprechend dem Erlass des Innenministeriums vom 25.02.2005, Aktenzeichen: 31-41.01.18-3-3932/05, von der Abführungspflicht ausgenommen.
4. Die Höchstgrenze übersteigende Vergütungen sind an den Dienstherrn im Hauptamt abzuführen. Die Grenze wurde im Jahr 2016 um 8.850,67 Euro überschritten. Dieser Betrag wurde durch den Oberbürgermeister an die Stadtkasse überwiesen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des
Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom
26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der
Vorlage Nr. 2017/1557
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Marondel, FB 01, 406-8807
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |