Betreff
Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in den drei Stadtbezirken
- Änderungsantrag der SPD-Fraktion vom 07.03.17 zur Vorlage Nr. 2017/1467
Vorlage
2017/1572
Aktenzeichen
011-20-06-he
Art
Antrag

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Der Antrag liegt sowohl in der Entscheidungszuständigkeit der drei Bezirksvertretungen als auch des Rates.

 

Über die Ausstattung der Grillplätze können die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I – III in eigener Zuständigkeit vorbehaltlich entsprechender Mittelbereitstellung durch den Rat entscheiden.

 

Die Bereitstellung von Personal und Finanzen entscheidet der Rat, da im aktuellen Haushalt 2017 keine entsprechenden Mittel berücksichtigt sind.