- Aufwertung Wiesdorfer Platz - "Funkenplätzchen" und Sicherung der Platanenstandorte -
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der vorgelegten Planung für die Aufwertung und Umgestaltung der Platanenstandorte und des sogenannten „Funkenplätzchens“ zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2017, der nachfolgenden Mittelfreigabe und der Zuschussbewilligung.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Erneuerung und Umgestaltung der Baumscheibe am sogenannten „Funkenplätzchen“ war bereits zwei Mal Gegenstand politischer Beratungen. Zuletzt mit der Vorlage Nr. 2016/0957 in der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 15.02.2016. Damals war die Verwaltung beauftragt worden, für einen Teil der Kosten um Sponsoren zu werben.
Seit Längerem ist auch klar, dass das Baumbeet der zweiten großen Platane in diesem Bereich auf Dauer ebenfalls abgängig ist und erneuert werden muss. Ohne eine Erneuerung der Hochbeeteinfassungen wären die Bäume wegen der freigelegten Wurzeln nicht mehr standsicher.
Beide Platanen sind im Bebauungsplan Nr. 166-I „Rathaus und Einkaufszentrum Leverkusen-Wiesdorf“ als zu erhaltender Bestandteil dieses Bereiches der Fußgängerzone eingetragen.
Zwischenzeitlich wurde das Integrierte Handlungskonzept (InHK) Leverkusen-Wiesdorf aufgesetzt. Bei der Entwicklung des Handlungsrahmens im InHK konnte die Erneuerung und Umgestaltung beider Baumscheiben berücksichtigt und in das Förderprogramm aufgenommen werden. Die Förderung von 80 % der förderfähigen Baukosten ist beantragt. Die endgültige Prüfung der für 2017 beantragten Projekte (unter anderem auch dieses auf dem Wiesdorfer Platz/Funkenplätzchen) durch das Ministerium und die Verkündung des Städtebauprogramms 2017 stehen zum momentanen Zeitpunkt noch aus.
Die Maßnahme soll wenn möglich noch in 2017 abgeschlossen werden. Da der Zeitpunkt der Zuschussbewilligung derzeit noch nicht bekannt ist, kann jetzt auch noch kein realistischer Bauzeiten- und Mittelabflussplan aufgestellt werden.
Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Baubeschreibung entnommen werden.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Witowski / 67 / 406 - 6712
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Einfassungen der Hochbeete sind marode. Eine Sanierung/Erneuerung der Hochbeete ist erforderlich, um dauerhaft eine zunehmende Unfallgefahr zu beseitigen und die ansonsten notwendige Fällung der beiden ortsbildprägenden Platanen zu verhindern. Die Bäume sind im Bebauungsplan Nr. 166-I als zu erhaltender Bestandteil eingestuft.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan wie folgt zur Verfügung:
Finanzstelle 67001305011020, Finanzposition 783300
- Neubau Hochbeet vor P & C 220.000 €
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Abschreibungen: rd. 14.500 € p. a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|
|
|
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
|
|
|