Betreff
Zusätzliche Sprachförderung im Kindergartenjahr 2017/2018 in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 16b und 21b Abs. 2 Satz 2 KiBiz
Vorlage
2017/1619
Aktenzeichen
JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2017/2018 bestätigt.

 

2.    Die Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im Kindergartenjahr 2017/2018.

 

3.    Die bisherigen Förderungen der städtischen Kindertageseinrichtungen Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße gehen in die neue Einrichtung Masurenstraße über, da die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen oben genannten drei einzelnen Einrichtungen darstellt. Der Förderbetrag von 180.000 € (Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit künftig auf 24 Einrichtungen aufgeteilt.

 

4.    Aufgrund der unveränderten und stabilen Bedarfe im Rahmen der Sprachförderung seit 2014 wird die aktuelle Verteilung der Mittel bis zum Ende des aktuellen Förderzeitraums am 31.07.2019 fortgeführt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt worden, den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, den das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich zur zusätzlichen Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, zur Verfügung stellt, wie folgt aufzuteilen:

 

1.    85.000 € dieser Summe werden für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen in 17 der Kindertageseinrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe mit höherem Bedarf eingesetzt, die die Träger hierzu benannt haben. Diese Einrichtungen sind für fünf Jahre als Sprachförderkindertageseinrichtungen in die Jugendhilfeplanung aufzunehmen. Ferner sind weitere 20.000 € für weitere vier dieser Einrichtungen mit einem besonders hohen Bedarf einzusetzen. Diese Einrichtungen (s. Anlage 1) erhalten den doppelten Förderbetrag (2 x 5.000 €).

 

2.    Mit dem verbleibenden Betrag von 180.000 € werden 26 städtische Einrichtungen als Sprachförderkindertageseinrichtungen für fünf Jahre gefördert. Ferner wird zehn dieser Einrichtungen, in denen ein besonders hoher Förderbedarf ermittelt worden ist, ein doppelter Förderbetrag (2 x 5.000 €) zugewiesen.

 

Der Beschluss beinhaltet ferner, nach Ende des Kindergartenjahres 2016/2017 die Zuweisung der doppelten Fördersummen zu überprüfen. Dieser Überprüfungsauftrag schließt ein, abzuklären, ob die AWO Kita gGmbH für ihre Kindertageseinrichtungen auch für das kommende Kindergartenjahr keinen Bedarf anmelden möchte.

 

Die Überprüfung 2017 ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich in der Sitzung vom 03.04.2017 darauf verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, den Beschluss vom 04.09.2014 in dem Teil zu bestätigen, dass auch für das Kindergartenjahr 2017/2018 die Kindertageseinrichtungen, denen 2014 bereits ein doppelter Förderbetrag bewilligt wurde, diese erhöhte Förderung erhalten. Ferner soll auf Grund der bisher unveränderten und stabilen Bedarfe und der Schwierigkeit, sowohl für den öffentlichen als auch für die freien Träger, ggf. neues Personal für die Aufgaben zu akquirieren, in den Einrichtungen die Verteilung der Mittel bis zum Ende des aktuellen Förderzeitraumes (31.07.2019) fortgeschrieben werden.

 

In der Sitzung der AG § 78 Kindertageseinrichtungen teilte die AWO Kita gGmbH mit, dass in ihren Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr kein Bedarf an zusätzlicher Sprachförderung besteht.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Küppers, FB 51, Tel. 406 - 5104

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Mittel zur zusätzlichen Sprachförderung für insgesamt 57 Maßnahmen in Sprachförderkindertagesstätten, Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und städtische Einrichtungen entsprechend §§ 16b und 21b Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsbeschluss vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung Mitte 2017.

 

Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:

 

510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)

und

510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Weiterleitung der Summe von 105.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 180.000 € gem. § 21b Abs. 2 Satz 2 und 3 zweckgebunden für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]