Betreff
Zweites unternehmerbetreutes Grabfeld auf dem Friedhof Birkenberg
Vorlage
2017/1626
Aktenzeichen
01-40-2017/1626-rm
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Anlage eines weiteren unternehmerbetreuten Grabfeldes auf dem Friedhof Birkenberg zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die grundlegende Beschlusslage für die Anlage von unternehmerbetreuten Grabfeldern (sog. Memoriamgärten) erfolgte, nach Vorberatungen durch die Bezirksvertretungen und den Bau- und Planungsausschuss, durch eine am 14.05.2012 vom Rat beschlossene Satzungsänderung.

 

Daraufhin wurde auf dem Friedhof Birkenberg und auf dem Friedhof Manfort jeweils ein Grabfeld zur hochwertigen, oberflächlichen Gestaltung und Dauerpflege an ortsansässige Unternehmen vergeben. Die an den dortigen Grabstellen interessierten Bürger mussten für die Reservierung eines Grabes bzw. im Fall einer Bestattung für die Laufzeit der Gräber einen Dauergrabpflegevertrag mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH abschließen. Die Vergabe der Grabstellen bei Bestattungen verblieb weiterhin komplett bei der Friedhofsverwaltung.

 

Die seither gemachten Erfahrungen der Friedhofsverwaltung mit den Kooperationspartnern sind durchweg positiv. Auf dem Friedhof Birkenberg wurde das Angebot so intensiv angenommen, dass derzeit nur noch wenige Gräber vergeben werden können. Daher war der Wunsch an die Verwaltung herangetragen worden, auf dem Friedhof Birkenberg ein weiteres Grabfeld nach diesem Geschäftsmodell anzulegen.

 

Da die Zahl der für solche Anlagen verfügbaren Flächen in attraktiver Lage auf dem Friedhof Birkenberg - aber auch insgesamt auf den Friedhöfen - begrenzt ist, wurde in einem öffentlichen Interessenbekundungsverfahren nach interessierten Unternehmen für dieses Projekt gesucht. Tatsächlich fand sich als einziger Bewerber ein alteingesessener, ortsnaher Friedhofsgärtnerbetrieb, der die neue Anlage in Feld 7 (nordöstlicher Randbereich des Friedhofes) in vergleichbarer Qualität wie das vorhandene Feld des Memoriamgartens in Feld 11 auf dem Friedhof Birkenberg betreiben will.

 

Durch die oberflächliche Anlage des Grabfeldes entstehen für die Stadt Leverkusen weder für den Bau noch für die Unterhaltung irgendwelche Kosten. Vielmehr entfallen die Aufwendungen für die Intensivrasenpflege der bisher noch nicht belegten Fläche, die im mittleren 5-stelligen Bereich liegen. Die langfristige, vertragliche Absicherung des Projektes soll unter enger Kooperation mit der Rheinischen Treuhandstelle für Dauergrabpflege GmbH erfolgen.

 

Als Anlagen beigefügt sind ein Lageplan und der von dem interessierten Unternehmen eingereichte Gestaltungsplan. Geringfügige Abweichungen bzw. Anpassungen von diesem Gestaltungsplan können während der Bauphase bzw. während der über mehrere Jahre erfolgenden Belegungszeit eintreten und werden in enger Kooperation mit der Friedhofsverwaltung geduldet.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Rischmüller / FB 67 / 406 - 6705

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme ist für die Stadt Leverkusen vollkommen kostenlos, hat also keine Auswirkungen auf den Finanzplan.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]